Reklamation nach Küchenmontage

Hallo zusammen. Meine Frage…

eine von einem Küchenmontage Team ausgemessene, ziemlich verwinkelte
Granit Arbeitsplatte, passt zwar, weist aber nach der Montage, über ca. 1 m einen Überstand von 2 cm statt wie in der übrigen Küche
von 4 cm auf.

Einkaufspreis ca 800 Euro und im Falle eines Wechsels nur mit sehr viel
Aufwand zu tauschen.

Kann der Küchenbesitzer auf Erneuerung bestehen (oder steht die Reklamation in keinem Verhältnis zum Aufwand)?

Wenn eine finanz. Entschädigung angeboten wird, wonach richtet die sich?

In Erwartung einer Antwort und Dank im Vorraus

Gruß eschröder

Hallo,

Kann der Küchenbesitzer auf Erneuerung bestehen (oder steht
die Reklamation in keinem Verhältnis zum Aufwand)?

wenn das Werk (der Auftrag) nicht vertragsgemäß erbracht wurde, muss der Auftraggeber das natürlich nicht akzeptieren.

Wenn eine finanz. Entschädigung angeboten wird, wonach richtet
die sich?

Nach dem Verhandlungsgeschick?

Gruß

S.J.

Hallo,

Kann der Küchenbesitzer auf Erneuerung bestehen (oder steht
die Reklamation in keinem Verhältnis zum Aufwand)?

wenn das Werk (der Auftrag) nicht vertragsgemäß erbracht
wurde, muss der Auftraggeber das natürlich nicht akzeptieren.

Wenn das nicht im Verhältnis zum Aufwand steht, schon. Jedoch…

Wenn eine finanz. Entschädigung angeboten wird, wonach richtet
die sich?

Nach dem Verhandlungsgeschick?

…mit dieser Einschränkung.

Wir wissen ja auch gar nicht, welche Umstände dazu führten, dass der Überstand an genannter Stelle anders ist.

Ich würde, selbstverständlich fiktiv, die zuständige Innung und/oder Kammer (Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer) zur Vermittlung im Konflikt anrufen. Ich gehe davon aus , dass mit der fiktiven Küchenfirma schon gesprochen wurde.

┌┘

Guten Abend!

Fakt ist: Die gelieferte Küche entspricht nicht der geplanten Küche.
Somit hätte der Küchenbesitzer grundsätzlich das Recht auf Nachbesserung. In diesem Fall müsste die Granitplatte komplett getauscht werden, was aber eigentlich das Problem des Lieferanten ist.

Bei wem liegt in diesem Fall der Fehler? Wurde falsch vermessen, falsch montiert oder hat der Hersteller nicht die richtigen Maße geliefert? Falls das Verschulden auf Herstellerseite liegt, ist ein Austausch sehr wahrscheinlich, da die Hersteller meist ohne große Worte eine Nachlieferung vornimmt.

Falls der Fehler beim Lieferanten (Möbelhaus; Küchenstudio) liegt, entstehen hier hohe Kosten und er wird versuchen den Fehler durch eine Entschädigung abzugelten.

Aber der Küchenbesitzer sollte den Mangel nicht einfach hinnehmen und schriftlich dem Lieferanten mitteilen. Am besten setzt er auch gleich eine Frist zur behebung des Mangels.

Ich hoffe weitergeholfen zu haben.

Hallo,

wenn das Werk (der Auftrag) nicht vertragsgemäß erbracht
wurde, muss der Auftraggeber das natürlich nicht akzeptieren.

Wenn das nicht im Verhältnis zum Aufwand steht, schon.

Wie bitte? Das erklär mal genauer. M.E. ist das Unsinn.

Wenn ich mein Auto neu lackieren lasse und statt grün, lackiert die Werkstatt blau, dann kann diese die Nachbesserung also ablehnen, weil es nicht im Verhältnis zum Aufwand steht?

In welchem Gesetz steht das denn drin? In meinem BGB zumindest nicht.

Gruß

S.J.

Herzlichen Dank an alle Poster, die geantwortet haben.
Aufgrund folgender Antwort, bzw. Fragen möchte ich meinen Text ergänzen.

Zitat von Pieni:

Bei wem liegt in diesem Fall der Fehler? Wurde falsch vermessen, :falsch montiert oder hat der Hersteller nicht die richtigen Maße :geliefert? Falls das Verschulden auf Herstellerseite liegt, ist ein :Austausch sehr wahrscheinlich, da die Hersteller meist ohne große :Worte eine Nachlieferung vornimmt.

Die Küchenrenovierung (Granitplatten, E-Geräte) wurde vom Mitarbeiter eines Küchenstudios geplant. Es wurden zwei Verträge geschlossen, a) Material => Küchenstudio, b) Montage => ein im Auftrag des Küchenstudios aber selbstständig arbeitendes Montageteam.

Beim ersten Aufmass, durch den Küchenplaner, wurde besagte Platte falsch ausgemessen. Bei der Montage wurde dies bemerkt und es wurde neu vermessen (diesmal vom Montageteam). Die vermessene Platte, ca. 800 €, ging zu Lasten des Küchenplaners.
14 Tage später erfolgte der zweite Montagetermin. Die Renovierung wurde durchgeführt - Rückwände, Arbeitsplatte und E-Geräte montiert.
Bei der Abnahme wurde, neben einigen anderen Mängeln, festgestellt, dass besagte Platte zwar passt, aber über ca. einem Meter einen Überstand von zwei, statt vier cm hat. Die Kante ist nun bündig mit dem Korpus.
Dieser Mangel ist Bestandteil einer Mängelliste.
Die Reaktion des Küchenplaners auf den Hinweis des fehlenden Überstandes war folgender:
1.) das Montageteam sei dafür verantwortlich (hat ja schließlich falsch vermessen),
2.) Austausch der Platte steht aufgrund des Aufwandes und Kosten in keiner Relation - finanzielle Entschädigung müsste ausgehandelt werden (mit dem Montageteam),
3.) Ansprechpartner sei in Zukunft nicht das Küchenstudio, sondern der Monteur (wg. des eigenen Vertrages).

Vielen Dank im Voraus und Gruß,

eschroeder.

Das ist wirklich verzwickt. Ich habe zwar beruflich mit ähnlichen Fällen zu tun, jedoch weiss ich nicht, wie die Rechtslage ist, wenn ein Subunternehmer die Montage ausführt.

Du hast auf jeden Fall ein Recht auf Nachbesserung. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass Granitplatten sehr teuer sind. Selbst wenn ein Austausch nicht realistisch ist, ist es jetzt die Sache des Küchenstudios oder des Montageteams, eine Nachbesserung vorzunehmen.

Haben jetzt eigentlich beide Parteien falsch vermessen?

Schreib am besten an beide Parteien ein Schreiben, in welchem du auf Nachbesserung bestehst. Setzte eine Nachfrist von 4 Wochen und schau dann, was passiert. (die Frist ist zwar knapp bemessen für eine Neulieferung, aber wenn sie dir innerhalb dieser Frist mitteilen, dass es länger dauert auf Grund der Lieferzeit, kannst du ja auch zufrieden sein, da du dann weisst, dass Sie eine neue Platte bestellt haben)

Sollte weiterhin von keiner Partei etwas unternommen werden, schalte am besten ein Rechtsanwalt ein, denn du befindest dich auf jeden Fall im Recht.

Selbst mit einer Entschädigung wäre ich nicht zufrieden, da du dich bei Granit für ein hochwertiges Produkt entschieden hast und dementsprechnd bezahlt hast. Ich wäre nicht einverstanden, die nächsten Jahre den Mangel ansehen zu müssen.

Liebe Grüße!