Hallo,
wenn ein Auto als Garantiefall in die Werkstatt muß, kann der Besitzer, soweit ich weiß, auf Zurverfügungstellung eines Ersatzwagens pochen. Ist das mit anderen Dingen genauso?
Ich habe mir kürzlich ein paar recht teuere „Teva“-Sandalen gekauft (170 DM). Bei diesen lösten sich nach wenigen Wochen Gebrauch die Nahtstellen der Gewebebezüge der Neopren-Polster unter den Riemen in Wohlgefallen auf: sie öffneten sich. Ich habe schon mit dem Laden telefoniert, in dem ich die Sandalen gekauft habe. Sie sind bereit, die Sandalen zur Reklamation zu Teva einzuschicken. An die ersatzweise Zurverfügungstellung eines neuen Paares denken sie jedoch nicht. Ich soll auf die Reaktion der Firma Teva warten und darauf, daß diese die Reklamation bearbeitet. Ist das so rechtens oder habe ich Anspruch auf Ersatzware?
Gruß
Uwe