Hallo,
meine Frau befindet sich gerade in Kindererziehungszeit (ihr befristeter Arbeitsvertrag ist bereits ausgelaufen).
Zu Beginn des Jahres hatte meine Frau Steuerklasse 4.
Von September bis November hatte sie dann Steuerklasse 5.
Ab Dezember wird sie Steuerklasse 3 haben.
Nachdem unser Kind jetzt erfolgreich in der Kita eingwöhnt ist, möchte Sie wieder arbeiten.
Dazu habe ich zwei Fragen.
- Bekommt sie eine Sperrzeit für ALG1 nachdem sie sich arbeitslos meldet?
- Welche Steuerklasse ist relevant fürs ALG1? Sollte sie sich lieber im Dezember arbeitslos melden, damit ALG1 nicht auf Steuerklasse 5 berechnet wird?
Danke und Grüße