Hallo,
ich habe Deine Anfrage gerade mit einer Freundin durchgehechelt, die seit 20 Jahren in Bayern evangelischen Religionsunterricht erteilt.
Unser Sohn ist nicht getauft, war bisher im Ethik-Unterricht.
Nun hieß es heute, Ethik könne nicht mehr angeboten werden
Religion / Ethik sind Wahlpflichtfächer. Die Schule ist zu einem Angebot verpflichtet, allerdings nicht parallel, d.h. im Extremfall findet der Ethikunterricht jahrgangsübergreifend und am Nachmittag statt.
die Kinder können sich einen Religionsunterricht aussuchen.
Wenn die Eltern von konfessionslosen Kindern oder solchen, die einer nicht-christlichen Religion angehören, eine Teilnahme am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht wünschen, dann muss ein Antrag gestellt werden, der unterschrieben wird von:
- den Eltern
- dem betreffenden Fachlehrer
- dem Ordinariat (katholisch) oder Dekanat (evangelisch)
Ist das Kind ein notorischer Störer, kann die Zustimmung zur Teilnahme widerrufen werden.
Möglich ist es, daß das Kind einige Probestunden mitmacht, bevor eine solche Vereinbarung getroffen wird.
Wenn das Kind am evang. oder kath. Religionsunterricht teilnimmt, dann hat es alle daraus entstehenden Rechte und Pflichten will heißen: Es muss alle Prüfungen mitmachen und wird benotet. Da Religion in Bayern ein versetzungsrelevantes Fach ist, kann also Religion bei entsprechend anderen schlechten Noten „Durchfall“-Faktor sein, aber anders herum eben auch Ausgleichsfach sein.
Wünschen die Eltern eine Teilnahme am Religionsunterricht nicht, wird das Kind in einer anderen Klasse beaufsichtigt. Religionslehrer sind gehalten, solche Kinder nicht im Rahmen ihres Unterrichts zu beaufsichtigen, weil das dem ausdrücklichen Elternwillen widerspräche.
Meine Fragen:
Ist das normal, dass es 3 Unterrichtsstunden
Religionsunterricht in der 3. Klasse in Bayern gibt? (Ich
finde dies viel zu viel angesichts von Lehrermangel und der
Menge Stoff in in meinen Augen wichtigeren Fächern, die es zu
bewältigen gibt)
Da in Bayern üblicherweise in der dritten Klasse für katholische Kinder die Vorbereitung auf die Kommunion läuft, haben die evangelischen Kinder im Sinne der Gleichbehandlung eben auch drei Stunden Religionsunterricht.
Lehrermangel greift hier als Argument nicht, denn sehr oft sind es kirchliche Kräfte, die diesen Unterricht erteilen und dafür vom Staat bezahlt werden. Jeder evang. Pfarrer in Bayern hat - wenn er nicht ausdrücklich davon freigestellt ist - vier Stunden Unterrichtsverpflichtung in einer allgemeinbildenden Schule. Wenn diese Lehrkräfte nun keinen Religionsunterricht erteilen würden, käme das den anderen von Lehrermangel betroffenen Fäüchern auch nicht zugute.
Hat jemand Erfahrungen, kann ich mich weigern mit Verweis auf
die moslemischen Kinder?
Du kannst den Unterricht einfordern, weil das keine KANN-Leistung der Schule ist, sondern ein MUSS. Allerdings - wie oben erwähnt - kann es darauf rauslaufen, dass der Unterricht dann nachmittags angeboten wird - im allerextremsten Fall sogar zentralisiert in einer anderen Schule. Ob Du das Deinem Kind zumuten willst, kannst nur Du entscheiden.
Zur Erklärung: Ich meine nicht, dass mein Kind an 1 oder 2
Stunden evangelischen Religionsunterricht Schaden nehmen
würde.
Das ist in Bayern sowieso Stoff, den man im Sinne einer kulturellen Allgemeinbildung sich aneignen kann (Moses, Josef etc.).
Da das Tempo in der 3. sowieso anzieht und die Anzahl
Schulstunden auch, würde ich ihm gern eine Freistunden
gönnen…
Dieser Schuss kann unter Umständen nach hinten losgehen - siehe oben.
Das Thema an sich möchte ich auch nicht diskutieren,
nur gern die schulrechtlichen Hintergründe dazu erfahren.
Siehe oben
Viele Grüsse
Iris