Religion, Ethik 3. Klasse Bayern

So wird das aber sein.
Hallo!

Wenn dann keine Lehrkraft für
alternativen Ethikunterricht frei ist, oder die dafür in Frage
kommende Schülerzahl zu gering ist, dann ist es natürlich fast
nicht möglich, so etwas wie eine beaufsichtigte Freistunde zu
organisieren, zumal wenn es sich dann wirklich nur um einzelne
Schüler handelt. Die müssten dann vielleicht solange einfach
hinten in eine fremde Klasse gesetzt werden mit Stillauftrag,
nur damit sie in der Stunde nicht in ihrer Klasse im
Reliunterricht sitzen.

Das hielte ich für eine geradezu absurde Lösung.

Genau die wird aber eintreten, so wie es aussieht.

Grüße
kernig

Ethikstoff
Morgen!
Zumal in der ersten Ethikstunde in der ersten Klasse ein Ernte-Dank-Gebet durchgenommen wurde. :smile:

Paßt aber in den Lehrplan, ich habe extra nachgesehen: „Feste im Jahreslauf“.

Grüße
kernig

Hallo,

Das hielte ich für eine geradezu absurde Lösung.

Genau die wird aber eintreten, so wie es aussieht.

Das liegt ja aber nun nicht nur in einer Hand.
Die Gesetze, Erlasse und Verordnungen für die Schulen und hier auch für den Religionsunterricht setzen immer nur einen Rahmen der auf die konkrete Situation mehr oder weniger passt.

Wenn Ihr das Recht euren Sohn vom Religionsunterricht abzumelden wahrnehmen wollt, dann hat die Schule damit ein Organisationsproblem, dass sie zunächst zu vermeiden sucht, indem sie erst mal so tut als ginge das alles nicht anders (als das euer Kind im Religionsunterricht bleibt).

Tatsächlich ist das aber nicht nur ein Problem der Schule, sondern auch eines für Euch, denn die Schule kann unter Umständen, wie ich schon sagte, einfach keinen Ethik-Unterricht anbieten. Es gibt fast keine Ethiklehrer und Religion und Ethik sind bei Schulleitungen fast immer ungeliebt weil sie dauernd organisatorische Stolpersteine sind und durch notwendige doppelt- bis dreifachbindung die Personalplanung ruinieren.
(An meiner Schule mit einem Vollzeitäqivalent von etwa 900 Schülern gibt es einen einzigen Ethiklehrer und der macht das auch nur als „Neigungsfach“, hat es also nicht studiert. Trotzdem wird nie eine Stelle mit Ethik ausgeschrieben, sondern statt dessen immer wieder versucht Ethikkurse zu verhindern oder diese werden von Religionslehrern, halblegal, erteilt.)

Nun wäre es für euch vielleicht praktisch, wenn Religion immer in Randstunden läge, dann könnte euer Sohn dann etwas später oder früher gehen. Nur ist genau das von entsprechenden Erlassen ausgeschlossen. Religion darf nicht überproportional in solche Stunden gelegt werden. Das fänden nämlich ganz viele sehr praktisch, sich auf diese Weise ihren etwas privateren Stundenplan zuschneiden zu können.
Eine Abmeldung vom Reliunterricht ist aber nicht aus praktischen Gründen erlaubt, sondern nur aus weltanschaulichen.

Was soll die Schule dann mit dem einen oder auch einigen Kindern machen? Für diese einen extra Lehrer abstellen? Den haben die da bestimmt nicht überzählig gerade für diese Stunde im Schrank stehen.
Also muss das Kinde in den Freistunden mindestens beaufsichtigt werden.
Wenn Ihr Eltern also nicht wollt, das euer Kind in der Zeit von der Schulsekretärin beim Malen beaufsichtigt wird (das wird er ungefähr zwei mal lustig finden) oder eben in einer fremden Klasse abgesetzt wird, dann müsstet ihr euer Kind in der Zeit beaufsichtigen und beschäftigen. Rechte in Anspruch zu nehmen ist manchmal anstrengend.

Als letzte Alternative könntet ihr natürlich auch auf das Recht zur Abmeldung vom Unterricht verzichten. Wahrscheinlich wird er zum Reliunterricht zugelassen (die Schule will es ja anscheinend so) und ihm wird dort nichts schlimmes passieren. Allerdings nehmt ihr damit auch den Druck von der Schulleitung und sie wird sich dann wohl auch (weiterhin) nicht bemühen Ethikunterricht einzurichten.

Gruß
Werner

Hessen
Hallo,

nur mal ein anderes Modell (ich hab das heute so erklärt bekommen, von einer Grundschulrektorin in Hessen, ich werde es nicht nachsehen und belegen, sondern habe es einfach mal geglaubt): In der Grundschule gibt es keinen Ethikunterricht. Ein Kind kann vom Religionsunterricht befreit werden. Es hat dann Freistunden. Man versucht, Religion deshalb an den Tagesanfang oder -ende zu legen.
Erst ab der 5. Klasse gibt es die Wahlmöglichkeit „Ethik“, eine Religionsbefreiung ist dann nicht mehr möglich.

Gruß
Elke

Hi Werner

Hi,

was du schreibst - und du hast ja Insiderwissen - bestätigt meinen Eindruck dass Menschen die „religionslos“ sind überhaupt nicht ernstgenommen werden. Ich dachte immer dass das Grundgesetz die ReligionsFREIHEIT schützt - also auch die Freiheit nicht zu glauben.
Wenn das „Problem“ Ethikunterricht so gehandhabt wird grenzt das an Diskriminierung.
Ich habe noch nie was wegen den Kreuzen in den Klassenzimmern gesagt oder den teilweise schon exzessiven Oster und Weihnachtsvorbereitungen in Schule und Kindergarten. Aber wenigstens von organisierten Religionsbelehrung möchte ich meine Kinder schon fernhalten. Dass man dann seine Kinder bei der Sekretärin abstellen darf ist mehr als dreist…
danke für den Blick hinter die Kulissen!

viele Grüße
susanne

Hallo,

ich habe Deine Anfrage gerade mit einer Freundin durchgehechelt, die seit 20 Jahren in Bayern evangelischen Religionsunterricht erteilt.

Unser Sohn ist nicht getauft, war bisher im Ethik-Unterricht.
Nun hieß es heute, Ethik könne nicht mehr angeboten werden

Religion / Ethik sind Wahlpflichtfächer. Die Schule ist zu einem Angebot verpflichtet, allerdings nicht parallel, d.h. im Extremfall findet der Ethikunterricht jahrgangsübergreifend und am Nachmittag statt.
die Kinder können sich einen Religionsunterricht aussuchen.

Wenn die Eltern von konfessionslosen Kindern oder solchen, die einer nicht-christlichen Religion angehören, eine Teilnahme am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht wünschen, dann muss ein Antrag gestellt werden, der unterschrieben wird von:

  • den Eltern
  • dem betreffenden Fachlehrer
  • dem Ordinariat (katholisch) oder Dekanat (evangelisch)

Ist das Kind ein notorischer Störer, kann die Zustimmung zur Teilnahme widerrufen werden.

Möglich ist es, daß das Kind einige Probestunden mitmacht, bevor eine solche Vereinbarung getroffen wird.

Wenn das Kind am evang. oder kath. Religionsunterricht teilnimmt, dann hat es alle daraus entstehenden Rechte und Pflichten will heißen: Es muss alle Prüfungen mitmachen und wird benotet. Da Religion in Bayern ein versetzungsrelevantes Fach ist, kann also Religion bei entsprechend anderen schlechten Noten „Durchfall“-Faktor sein, aber anders herum eben auch Ausgleichsfach sein.

Wünschen die Eltern eine Teilnahme am Religionsunterricht nicht, wird das Kind in einer anderen Klasse beaufsichtigt. Religionslehrer sind gehalten, solche Kinder nicht im Rahmen ihres Unterrichts zu beaufsichtigen, weil das dem ausdrücklichen Elternwillen widerspräche.
Meine Fragen:
Ist das normal, dass es 3 Unterrichtsstunden
Religionsunterricht in der 3. Klasse in Bayern gibt? (Ich
finde dies viel zu viel angesichts von Lehrermangel und der
Menge Stoff in in meinen Augen wichtigeren Fächern, die es zu
bewältigen gibt)

Da in Bayern üblicherweise in der dritten Klasse für katholische Kinder die Vorbereitung auf die Kommunion läuft, haben die evangelischen Kinder im Sinne der Gleichbehandlung eben auch drei Stunden Religionsunterricht.

Lehrermangel greift hier als Argument nicht, denn sehr oft sind es kirchliche Kräfte, die diesen Unterricht erteilen und dafür vom Staat bezahlt werden. Jeder evang. Pfarrer in Bayern hat - wenn er nicht ausdrücklich davon freigestellt ist - vier Stunden Unterrichtsverpflichtung in einer allgemeinbildenden Schule. Wenn diese Lehrkräfte nun keinen Religionsunterricht erteilen würden, käme das den anderen von Lehrermangel betroffenen Fäüchern auch nicht zugute.
Hat jemand Erfahrungen, kann ich mich weigern mit Verweis auf
die moslemischen Kinder?

Du kannst den Unterricht einfordern, weil das keine KANN-Leistung der Schule ist, sondern ein MUSS. Allerdings - wie oben erwähnt - kann es darauf rauslaufen, dass der Unterricht dann nachmittags angeboten wird - im allerextremsten Fall sogar zentralisiert in einer anderen Schule. Ob Du das Deinem Kind zumuten willst, kannst nur Du entscheiden.
Zur Erklärung: Ich meine nicht, dass mein Kind an 1 oder 2
Stunden evangelischen Religionsunterricht Schaden nehmen
würde.

Das ist in Bayern sowieso Stoff, den man im Sinne einer kulturellen Allgemeinbildung sich aneignen kann (Moses, Josef etc.).
Da das Tempo in der 3. sowieso anzieht und die Anzahl
Schulstunden auch, würde ich ihm gern eine Freistunden
gönnen…

Dieser Schuss kann unter Umständen nach hinten losgehen - siehe oben.
Das Thema an sich möchte ich auch nicht diskutieren,
nur gern die schulrechtlichen Hintergründe dazu erfahren.

Siehe oben

Viele Grüsse

Iris

Hallo,

Ich dachte immer dass das Grundgesetz die ReligionsFREIHEIT
schützt - also auch die Freiheit nicht zu glauben.

Der grundgesetzlich verbriefte Religionsunterricht - übrigens das einzige Fach, dass im Grundgesetz garantiert wird - ist in vielerlei Hinsicht problematisch, aber ich kann nicht sehen, wo die Religionsfreiheit Andersgläubiger oder Nichtgläubiger dadurch gefährdet wäre.

Wenn das „Problem“ Ethikunterricht so gehandhabt wird grenzt
das an Diskriminierung.

Es geht aber in einer nicht idealen Welt auch immer um Ressourcen die verteilt werden.
Wenn die Mehrheit der Schüler Religionsunterricht besucht, dann wäre es doch auch völlig unangemessen, sich um die Versorgung dieser Mehrzahl von Kindern nicht vorrangig zu kümmern.
Wenn die Differenzierung der Glaubensrichtungen in Deutschland so weiter geht, wird Religionsunterricht wohl auf Dauer so nicht mehr haltbar sein, solange aber eine Mehrheit noch dahinter steht, halte ich es für gerechtfertigt auch vorrangig Religionsunterricht für diesen Großteil der Kinder anzubieten.

Aber wenigstens von organisierten Religionsbelehrung möchte ich
meine Kinder schon fernhalten.

Dazu nur die kleine nicht ernst gemeinte Spitze: Was ziehst du denn an unorganisiertem Religionsunterricht vor?

Dass man dann seine Kinder bei der Sekretärin abstellen darf ist
mehr als dreist…

Ich weiß nicht, ob das so gemacht wird, das habe ich als eine hypothetische extreme Notmaßnahme angenommen, wenn einfach kein anderes Personal verfügbar wäre. Wahrscheinlicher halte ich ja die Variante mit dem Sitzen in anderen Klassen. Das habe ich hier schon bei Unterrichtsausfall durch Krankheit einer Lehrkraft erlebt.

Wie ich schon sagte gibt es unter Umständen einfach keine gute Lösung. Siehst du eine? Und ich meine keine, die erst eine Grundgesetzänderung benötigt. Was würdest du denn nun an Stelle des Direktors/der Direktorin der Schule deines Sohnes machen?

Gruß
Werner

Wenn die Differenzierung der Glaubensrichtungen in Deutschland
so weiter geht, wird Religionsunterricht wohl auf Dauer so
nicht mehr haltbar sein, solange aber eine Mehrheit noch
dahinter steht, halte ich es für gerechtfertigt auch vorrangig
Religionsunterricht für diesen Großteil der Kinder anzubieten.

Hi,

das mit der Mehrheit…wen zählt man da…die die in die Kirche gehen oder die bei denen die Religion nur auf dem Papier steht…?

Meine Lösung wäre den Religionsunterricht in der Schule abzuschaffen und für alle Ethik einzuführen. Wer auf Religionsunterricht Wert legt kann das in seiner Gemeinde organisieren. So ist es ja auch in vielen anderen Ländern üblich. Wäre interessant wieviele Kinder dann noch in den nicht schulischen Reliunterricht gehen.
Wenn es nur noch Ethik für alle gäbe würde das ganze organisatorische Heckmeck wegfallen. Auch so Besonderheiten wie die Einteilung in „katholische“, „evangelische“ und „Restklassen“ gäbe es nicht mehr.

Viele Grüße…ich sag jetzt nix mehr sonst kriegen wir noch Haue vom Mod wegen offtopic Geplaudere (:smile:)))

Hallo,

in den hessischen Rahmenplänen für die Grundschule gibt es das Fach Ethik gar nicht. (Das macht es schwierig, wenn eine Schule doch Ethik anbieten will :wink: ).

Cheers, Felix

Als Direktor würde ich folgendes tun
Morgen!

Sues Meinung schließe ich mich nach wie vor grundsätzlich an, sehe aber schon die eingeschränkten Möglichkeiten und sehe das mit der „Religionsbelehrung“ nicht ganz so eng.

Mein Sohn würde wohl auch keine Noten erhalten, wenn er die evangelische Religion besucht.

Ich weiß nicht, ob das so gemacht wird, das habe ich als eine
hypothetische extreme Notmaßnahme angenommen, wenn einfach
kein anderes Personal verfügbar wäre. Wahrscheinlicher halte
ich ja die Variante mit dem Sitzen in anderen Klassen.

Das fände ich jetzt nicht so schlimm, dort könnte er ja seine Hausaufgaben machen oder etwas lesen.

Was würdest du denn nun an
Stelle des Direktors/der Direktorin der Schule deines Sohnes
machen?

Da das Ganze ja ein Fehler des Schulamtes zu sein scheint würde ich mich an des Direktors Stelle mit den Eltern zusammentun und eine „Reparatur“ des Fehlers fordern. Die Stunden fehlen ja der Schule insgesamt. Wenn ich natürlich nur noch die letzten Jahre bis zu Pensionierung absitze, würde ich das Problem schön auf die Eltern abwälzen…

Jetzt habe ich hier so einen Antrag auf Teilnahme am Religionsunterricht und gar keine Lust, diesen auszufüllen. Ich möchte ja nicht, dass mein Kind daran teilnimmt. Die Schule möchte das, dann soll die das auch regeln. Ich würde höchstens noch eine Erlaubnis unterschreiben, damit mein Kind in den Religionsunterricht darf.

In Ordnung finde ich das nicht, wie das läuft. Dank Euch bin ich immerhin über die Hintergründe besser informiert.

Grüße
kernig

Hallo kernig,

die Aussage:

Mein Sohn würde wohl auch keine Noten erhalten, wenn er die
evangelische Religion besucht.

und das Papier:

Jetzt habe ich hier so einen Antrag auf Teilnahme am
Religionsunterricht und gar keine Lust, diesen auszufüllen.

schließen einander aus.

Meine Tochter hat in der Oberstufe Gymnasium freiwillig katholische Religionslehre genommen. Natürlich bekam sie dann auch Noten, nachdem ich den Antrag auf Teilnahme am Religionsunterricht für sie gestellt hatte.

Nur am Rande: Da gab es natürlich auch eine Begründung, die ausgefüllt sein wollte. Die echte Begründung (Ethik ist immer der gleiche Drogensch*** und ich will lieber bei mit im Unterricht sein) war natürlich nicht genemigungsfähig. Daher habe ich was geschwallt von „ungetauftes Kind soll in Sachen Religion selber entscheiden und muss dazu natürlich auch die Religion kennenlernen“.

Bei einem Kind im Grundschulalter wäre mir das aber nicht so egal gewesen.

Wieder ein Vorteil der Großstadt: Da gab es eine Ethik-Klasse mit ein paar Evangelen, so war die Organisation des Ethik-Unterrichtes gesichert.

Gruß, Karin

Hallo „Kernig“,

eine Lösung Eurer Probleme habe ich nicht. Finde aber die Diskussion
sehr interessant. Ich bin eine Ketzerin, wenn ich folgendes vorschlage:
In einer Mischgesellschaft wie unsere, wird es langsam Zeit, wenn der
Staat unbedingt am Religionsunterricht festhalten will, dass endlich einmal ein "internationaler Religionssunterricht mit Ethik " in Betracht gezogen werden soll. Für alle Religionen u. Nicht-religiöse Menschen sozusagen geeignet.
Gandhi sagte einmal, er war sehr begeistert, als sein Religionslehrer abwechselnd aus allen heiligen Schriften vorgelesen hat. Die meisten hatten dies nicht einmal bemerkt.
Was auch immer Sie dazu bewogen hat, Ihr Kind ohne Religion aufwachsen zu lassen, sei neutral dahingestellt.
Ethik und Hummanismus ist in unserer Gesellschaft sehr wichtig, insbesondere in einer überbevölkerten u. immer kleiner werdenden Welt mit vielen sozialen Problemen.
Dieser Lehrstoff sollte unseren Kindern keinesfalls vorenthalten werden, denn diese Kinder wollen doch in dieser Welt leben, groß
werden und hier auch glücklich sein. Und glücklich kann man nicht sein durch zu großen Egoismus.
Die Religionen, - sofern sie ein ethisches Konzept haben - hatten zu allen Zeiten die wertvolle Aufgabe übernommen, uns zu besseren
Menschen zu machen. Deshalb lehne ich sie nicht grundlegend ab.
Abzulehnen ist allerdings immer etwas, wenn man an ein Wort
„ismus“ anhängt.
Fanatismus in jeder Form.

nette Grüße
Gabriele

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]