Religionsunterricht als Anwalt?

Liebe/-r Experte/-in,
meine Tochter ist 13 Jahre (nicht getauft), geht aufs Gymnasium und nimmt am Religionsunterricht teil. Jetzt würde sie gerne in Wert und Norm wechseln.
Meine Frage: Sie möchte Anwältin, Staatsanwältin oder Richterin werden. Muß(!) sie dann am Religionsunterricht teilnehmen? Weil es in Sitzungssäälen so religiös zugeht?
Oder kann sie ohne bedenken in W+N wechseln?
Vielen Dank
L.G.
Diana

Hallo Diana,
eine wirklich interessante Fragestellung.
Viel interessanter finde ich jedoch, wie klar die Berufsvorstellungen deiner 13-jährigen (!) Tochter schon sind. Ich denke ein größeres Problem würde sich für sie stellen, wenn sie nun doch plötzlich Wirtschafts-Professorin werden möchte und in Ihrer Jugend versäumt hat ein ordentliches Sparbuch zu führen.
Ich denke aber, du kannst unbesorgt sein, der Religionsunterricht ist vermutlich nur für eine Berufsausbildung wirklich notwendig, nämlich wenn sie sich spontan dazu entscheidet „Päpstin“ zu werden.
LG und alles gute für deine Tochter

Hallo Diana,

ich kenne zwar dein Bundesland nicht, aber das dürfte keine Auswirkung haben. Selbst in Bayern nicht!! Was ja schon was heißen will.
Ich kenne lediglich Fälle, wo jemand eine Lehre als Erzieherin in einem religiösen Kindergarten machen wollte, da hat die Kirche auf die Religionsnote im Zeugnis geachtet. Als Anwalt hat das mit Sicherheit keine Auswirkung, wäre ja schlimm!

Schöne Grüße
Angi

Also, da bin ich überfragt. Nach dem GG kann es aber keine Benachteiligung geben. Dass es in den Sitzungssälen so „religiös“ zugeht hat etwas mit unserer Kultur zu tun.
Keiner ist gezwungen hier in Deutschland zu bleiben. Man kann ohne schlechtes Gewissen auch in ein anderes Land, was nicht so religiös ist auswandern.
mfg