Moin moin,
stellt euch mal vor, rein hypothetisch natürlich, ihr lebt/wohnt in einer genossenschaftswohnung. im vertrag von vor über 50 jahren steht „die wohnung ist besenrein zurückzugeben“
jetzt sind wir über 50 jahre weiter, ihr seid mitlerweile fast 100 und meint nu is schluß. aus. ende. six feet under.
die genossenschaft meint nun, die erben könnten doch die wohnung renovieren. müssen die das ? wo bleibt da die einlage? sprich Genossenschaftsanteile?
t.