Renovieren ?

Moin moin,

stellt euch mal vor, rein hypothetisch natürlich, ihr lebt/wohnt in einer genossenschaftswohnung. im vertrag von vor über 50 jahren steht „die wohnung ist besenrein zurückzugeben“
jetzt sind wir über 50 jahre weiter, ihr seid mitlerweile fast 100 und meint nu is schluß. aus. ende. six feet under.
die genossenschaft meint nun, die erben könnten doch die wohnung renovieren. müssen die das ? wo bleibt da die einlage? sprich Genossenschaftsanteile?
t.

Moin moin,

stellt euch mal vor, rein hypothetisch natürlich,
ihr lebt/wohnt in einer genossenschaftswohnung. im vertrag
von vor über 50 jahren steht „die wohnung ist besenrein
zurückzugeben“

Wenn sich der Vertrag nicht geändert hat, hat er so Bestand. Verträge sind einzuhalten, wussten schon die Römer! :wink:

Grüße

Hallo,

ich würde annehmen, dass es auf die Satzung der Genossenschaft ankommt.

Herzliche Grüsse

Grundsätzlich ja, so hart es klingt. Aber wie schon Schildmann vor mir geschrieben hat geht es um einen Vertrag und der muss eingehalten werden. Auch wenn die Erben vielleicht nie in der Wohnung leben werden oder auch nur irgendwas von der Wohnung haben werden, außer eben die Kosten für die Renovierung, müssen sie sie leider zahlen. Ich meine es kommt dann wieder auf den Vertrag an sich an, ob da noch irgendwelche Zusatzklauseln stehen, das kann ich nicht sagen. Da kann man ihnen nur raten sich einen gute Firma für Renovierungen zu suchen.
Grüße aus Wien