Renovierung Bad mit Kollateralschaden

Sehr geehrte!

Ein Altbaubad wird komplett saniert. Dazu wurden Fliesen und Putz mit einem Bohrhammer entfernt.
Im Nachbarzimmer ist dadurch an mehreren Stellen der Putz gesprungen und abgefallen.
Die komplette Grenzwand des Nachbarzimmers muss m.E. neu verputzt werden.

Wer haftet für diesen Schaden, der durch den Zusatzaufwand entsteht?
Wie hätte das evtl. verhindert werden können? Weniger brachiale Gewalt?

Im selben Haus, im 1.OG, wurde ein zweites Bad, von denselben Leuten, ebenso komplett renoviert, ohne dass Kollateralschäden in Nachbarzimmern auftraten.

Danke für Eure Expertise.

Tja, das ist einfach Pech, aber mehr oder weniger auch normal bei Umbauarbeiten.
Der Maurer der vor langer Zeit die Wände verputzt hatte, wird sich da nichts mehr von annehmen wenn sich der putz nach den vielen Jahren vom untergrund gelöst hat.
Der Installateur der das neue Bad erstellt, kann auch nichts für die Wände.
So etwas passiert halt.

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Ja, wenn man die alten Fliesen dran gelassen hätte und „Fliese auf Fliese“-Verfahren gemacht hätte.
Alte Fliesen waren sicherlich in Mörtel verlegt, also dicker und fester als mit Fliesenkleber. Das kann man nur mit einem Flachmeißel mit Stemmhammer abtragen. dabei erschüttert das Mauerwerk und das überträgt sich auch auf Mauergegenseite. wenn Putz dort nicht mehr sehr fest sitzt kann auch mal was reißen oder abfallen.
Das ist halt Pech und bei der Vorgehensweise unvermeidlich.

Im 1. OG kann die Situation anders gewesen, sein, Wand dicker , Fliesenkleber leichter lösbar, Putz haftete besser usw.

Also, ich sehe kein Verschulden der Handwerker und das müsstest du ja nachweisen um Schadenersatz zu verlangen.

MfG
duck313

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Kann das nicht evtl. ein Fall für die Betriebshaftpflicht der neuen Handwerker sein?

Da der Handwerker gar nicht in der Haftung ist hat auch seine Haftpflichtversicherung damit nichts zu tun und wird die Haftung dafür ablehnen.

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Na ja, die Frage müsste noch geklärt werden. Vielleicht hätte er sich vorher die andere Wand anschauen müssen, wobei die Betriebshaftpflicht bei Erfüllungsschäden in der Regel nicht bezahlt, wie ich neulich wegen einer eigenen Sache gelernt habe.

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Sind halt Bauarbeiten.
Und wenn er die Wand angeschaut hat/hätte, was sollte er dann machen?
Einfach mit den Arbeiten wieder aufhören?
Bei Umbauarbeiten kann man vorher nie genau wissen was einen erwartet.
Ich habe es schon gehabt, das eine Wand Risse bekommen hatte und teilweise neu hochgezogen werden mußte weil ich im Bad einen Waschbeckenanschluß erneuern wollte und die Wand dämlicherweise auf dem Abfluß stand.
Das ist doch dann nicht mein Verschulden gewesen, sondern eher von dem der das vor 50 Jahren so konstruiert hat.
Auch bei Badsanierungen ist es teilweise so, das Bauteile unterputz montiert werden die fast bis zur Tapete des Nebenzimmers reichen.
Meistens klappt es ja auch ohne Schäden, aber wenn von dem Handwerker dann Schadenersatz gefordert wird würde wohl kaum jemand einen derartigen Auftrag annehmen.
Genauso wie staub in geringen mengen dabei einfach unvermeidlich ist oder Fahrspuren und Sägespäne auf dem Rasen bei Baumfällarbeiten.

Anderes Gerät nehmen, welches weniger Schaden anrichten kann? :slight_smile:

Naja.
Nur durch Handauflegen und drüberstreicheln fallen Fliesen halt auch nicht einfach so ab.
Und das er nicht einfach drauf loskloppt, davon gehe ich einfach mal aus.
Sehr oft wurden auch Abflußrohre von 110mm in Wänden von 115mm stärke untergebracht.
Da bleibt dann nicht mehr viel Luft übrig.

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Man kann sie aber, wenn man handwerksgerecht arbeitet, durchaus so entfernen, dass nicht die halbe Bude zusammenbricht - wie man sieht:

Ich möchte wetten, dass die Fliesen im zweiten Bad nach denen im ersten Bad abgeschlagen wurden.

Wer es nicht hinkriegt, den Bohrhammer im richtigen Winkel anzusetzen, muss eben mit dem Dreipfünder-Fäustel und Meißel vorgehen. Geht auch.

Schöne Grüße

MM

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Das wäre tatsächlich interessant zu wissen …
@MacGuffin: war das so?

hi,

wie sieht die Stelle denn aus?
man erkennt doch, ob sich der Putz sauber von der Wand gelöst hat oder ob da Gewalt nötig war.

Wenn der Mangel am Putz liegt, dann ist er nur sichtbar geworden - war aber schon vorhanden.

Teils ist auch das Mauerwerk derart hinüber, dass man es durch Blicke einreißen kann.

das ist sicher das Dickbett der alten Fliesen. Putz unter Fliesen zu entfernen macht keinen Sinn.
Wenn das Mörtelbett nicht gut hält, ist es besser man klopft es mit ab.
Nicht selten löst es sich ohnehin noch, wenn Leitungen verlegt werden.

jagut.
Ich kenne Häuser da löst sich der Putz von den Betonwänden. Nicht überall und nicht zeitgleich.
Bauschäden treten selten zeitgleich überall auf.

Anderes Wetter, anderer Verputzer, Unachtsamkeit - wer weiß schon was dazu geführt hat. Vielleicht ist im 1.OG der Putz auch schon lose, hält aber gerade so noch.

Was aber wirklich auszuschließen ist: einen haftenden Putz entfernt man nicht mit Schlägen von der anderen Wandseite. Dazu müsste die Wand instabil sein oder man einzelne Steine bewegen können.

grüße
lipi

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Ich poste morgen ein Foto. Sieht aus wie eingedrückt.
An anderer Stelle wurden Rohre neu in der Wand verlegt, das führte zu Rissen im Nachbarzimmer.

Der Mörtel im Bad war schon sehr dick, Steine sind keine locker.

Das EG wird gerade gemacht, das erste ist einen Monat vorher gemacht worden.

Eingedrückte Stelle in 1,80 Höhe


Stellen wo auf der Gegenseite Rohre und Armaturen in die Backsteinwand neu installiert wurden. An einer Stelle ist Metall der Armatur zu sehen.


hi,

ich frag mal ganz direkt: dir ist aber schon klar, dass wenn man bohrt, eine Befestigung anbringt, dabei die Wand durchbricht und den Putz abdrückt, das nichts mit dem abstemmen der Fliesen zutun hat. oder?
Es sei denn, ein sehr intelligenter Mensch würde auf die Idee kommen, die Alte Befestigung ins Mauerwerk zu schlagen, anstelle sie ab zu schneiden.
Das würde aber nur die beiden Punkte erklären.

dadurch sicher nicht.

Da hat einer durch die Wand gebohrt. und das wiederum hätte man vorher prüfen können.

das bezweifle ich mal bei dem Anblick.
Wenn wirklich nichts lose ist, ist der Putz recht hart und/oder hat eine geringe Haftung am Stein.
Dann findest du aber unter jeder Hohlstelle ein Bohrloch oder irgend eine Halterung die durch geschlagen wurde.

Ich würde wetten, dass du alle Bereiche irgendwelchen Mauerschlitzen, Steckdosen oder Waschtisch Befestigungen zuordnen kannst.
Gerade bei tieferen Schlitzen oder Steckdosen ist das Mauerwerk aber schnell durch.

Das wäre dann aber Dinge, die imo erwartbar waren (im Gegensatz zu Schäden beim entfernen der Fliesen).

Das soll nicht bedeuten, dass man es hätte verhindern können.
Man hätte dich nur darauf hinweisen sollen und danach wäre es eben so passiert.

Im Ergebnis wäre genau das gleiche passiert. Recht sicher hättest du nicht die Renovierung abgesagt, oder?

grüße
lipi

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In Höhe 1,80m ist meist keine Armatur oder sonstiger Schlitz für Rohre, auch hier nicht.
Bei allem anderen hast Du wohl Recht.
Wobei der Zweifel bleibt, warum Schäden nur im EG auftraten. Muss Dich aber nicht tangieren. Ich spreche morgen mit dem Handwerksmeister.

Ich mache mich jetzt mal bei unseren versammelten Handwerkern hier unbeliebt :wink: Ich sehe hier durchaus eine Haftung des Schadenverursachers. Er hätte sich vor Beginn der Arbeiten davon überzeugen müssen, was die Wand voraussichtlich aushält und was nicht. Er hätte dann ggf. mit anderem Werkzeug arbeiten können, oder ausdrücklich auf möglicherweise entstehende Schäden hinweisen können. Bei Bauleistungen nach VOB ist eine Bedenkenanzeige sogar ausdrücklich dort geregelt. Wenn der Bauherr dann trotzdem auf Umsetzung der Baumaßnahme in der geplanten Art und Weise besteht, ist der Bauhandwerker raus. Auch bei normalen BGB-Bauverträgen tendiert die Rechtsprechung in Richtung der Bedenkenanzeigen nach VOB, auch wenn AGB der Bauhandwerker oft dagegen sprechen.

BTW: Ich hatte letztes Jahr exakt das selbe Problem, und der Sanitärmensch hat ohne weitere Diskussion den durchgeschlagenen Stein wieder vernünftig eingesetzt, die Wand an der Stelle neu verputzt und tapeziert. Das Streichen habe ich ihm erlassen, weil ich das betroffene Gäste-WC ohnehin neu streichen wollte.

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Danke für Deine rechtliche Einschätzung @Wiz
Ein Hinweis vorher oder mindestens eine Prüfung der Grenzwand während der Arbeiten durch die Handwerker ist nicht erfolgt.
Den Schaden habe ich danach bemerkt, da das Schlafzimmer gerade nicht benutzt werden kann.
Ich sehe hier schon auch ein Versäumnis. Und der Schaden und der zusätzliche Arbeitsaufwand ist beträchtlich (komplette Wand abschlagen, verputzen, vorher Ausräumen etc. pp.)

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