Servus,
nehmen wir einen Arbeitnehmer an, der ein häusliches Arbeitszimmer hat (einzige Arbeitsplatz, Arbeitgeber rund 300 km entfernt) und in den letzten Jahren dieses auch in der Steuererklärung angesetzt hat und das FA bisher die Ausgaben immer anerkannt hat.
Nun wurde eine Renovierung fällig (Fassade) und in den Zusammenhang dann auch eine PV Anlage installiert.
Das Haus (AFA) wird schon anteilig in der ERmittlung der Arbeitszimmerkosten angesetzt. Wenn ich die Internetinfos richtig verstehe, ist eine Renovierung nicht über abzuschreiben, sondern die Kosten direkt anteilig über die Fläche beim Arbeitszimmer anzusezten. Korrekt?
Wenn nun ein Handwerker in 2023 mit seinen Arbeiten beginnt, dann 1-2 Abschlagszahlungen stellt und in 2024 schließlich die Endrechnung stellt, in welche Steuererklärung fällt denn dann die Arbeiten? In den jeweiligen Jahren in denen die Arbeiten angefallen sind / Abschlagszahlungen geleistet wurden oder im Jahr der Abschlussrechnung?
Grüße
Frage von Browser verschoben nach Steuern
auch auf Wunsch des Verfassers
MOD Pierre