Renovierung und Nebenkosten geerbte Wohnung - Einkommenssteuer

Hallo,

wir habe eine Wohnung geerbt, die wir anschließend zum Vermieten hergerichtet und dann vermietet haben. Und nun sitze ich an der Einkommenssteuererklärung und brauche Eure Hilfe.

Mit dem Erbschein hat es leider etwas gedauert, so dass die Wohnung etwa ein halbes Jahr nicht bewohnt war. Wie gehe ich mit den Nebenkosten um, ab wann kann ich diese geltend machen? Zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers oder ab Erteilung des Erbscheins?

Wie oben geschrieben, wurde die Wohnung gleich nach der Renovierung (- diese hat leider auch 4 Monate gedauert -) vermietet. Die Rechnungen für den einen Renovierungsauftrag sind in unterschiedlichen Abständen vom Renovierer gekommen. Die letzte Rechnung wurde erst im Folgejahr (- Wohnung war bereits vermietet -) gestellt.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Rechnung abhängig von dem Datum der Rechnungsstellung / Zahlung dem Einkommensjahr zuzuordnen habe?

Wiedermal besten Dank für Eure Hilfe!!

Viele Grüße
H.

Hallo!

Es gilt das Abflussprinzip, also immer das Zahlungsdatum.

Schöne Grüße!

nun eine Ausnahme gibt es bei der EÜR allerdings schon, und zwar die 10 Tagesfirst
hier beschrieben

Weiter ist zu beachten, dass die Abschreibung bei der Steuer nciht vergessen wird. Vermute mal, dass ein Steuerberater eine gute Investition für den Fragesteller ist.

Wer spricht von Einnahme-Überschuss-Rechnung? Es geht hier um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, da ermittelt man den Überschuss nach §§ 8 und 9 EStG, nicht nach § 4 Abs. 3 EStG. Also nix EÜR, gaaaaanz falsche Baustelle.

Wobei natürlch auch hier die Ausnahmen vom Zu- und Abflussprinzip gelten, etwa § 7, § 11 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 2 EStG und noch ein paar mehr. Aber erst wollen wir einmal die Grundlagen klären, bevor wir in die Details gehen.

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ok, mein Fehler mit EÜR