Hallo,
wir habe eine Wohnung geerbt, die wir anschließend zum Vermieten hergerichtet und dann vermietet haben. Und nun sitze ich an der Einkommenssteuererklärung und brauche Eure Hilfe.
Mit dem Erbschein hat es leider etwas gedauert, so dass die Wohnung etwa ein halbes Jahr nicht bewohnt war. Wie gehe ich mit den Nebenkosten um, ab wann kann ich diese geltend machen? Zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers oder ab Erteilung des Erbscheins?
Wie oben geschrieben, wurde die Wohnung gleich nach der Renovierung (- diese hat leider auch 4 Monate gedauert -) vermietet. Die Rechnungen für den einen Renovierungsauftrag sind in unterschiedlichen Abständen vom Renovierer gekommen. Die letzte Rechnung wurde erst im Folgejahr (- Wohnung war bereits vermietet -) gestellt.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Rechnung abhängig von dem Datum der Rechnungsstellung / Zahlung dem Einkommensjahr zuzuordnen habe?
Wiedermal besten Dank für Eure Hilfe!!
Viele Grüße
H.