Hallo zusammen,folgender Sachverhalt: Frau x u nd Herr x sind beide hauptberuflich Angestellte und haben beide noch ein Kleingewerbe angemeldet. Sie besitzen ein eigenes Haus welches privat bewohnt und genutzt wird. Nun habe sie eine Etage frei und möchten diese zu entsprechenden Büroräumen/Showroom/Photostuio für beide Firmen umbauen. Die Nutzung wird hier rein beruflich erfolgen und nicht privat. Der Umbau soll selbst erfolgen, mit der Hilfe von Bekannten die Handwerker sind. Herr und Frau x müssten lediglich die Materialkosten tragen.Können diese Materialkosten für die Renovierung steuerlich geltend gemacht werden bei den Firmen? Muss hierzu diese Fläche als gewerbliche Fläche angemeldet/eingetragen werden um diese auch anteilmäßig steuerlich geltend zu machen? Wie sieht es für die Zukunft aus, wenn die Fläche in einigen Jahren evtl. nicht mehr betrieblich sondern privat genutzt werden soll? Müssen dann die geltend gemachten Kosten zur Renovierung voll oder teilweise zurück gezahlt werden? Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Antworten.
Ja, das sind Herstellungskosten, die berechtigen zur Abschreibung.
Nein, dem Finanzamt sind Anmeldungen fast völlig egal, das Finanzamt interessiert sich für die tatsächlichen Verhältnisse. Möglicherweise entwickelt aber ein formaler Widmungsakt bzw. eine Einlagehandlung eine Rechtsfolge.
Dann liegt eine Entnahme aus dem Betriebsvermögen vor sowie gegebenenfalls ein Berichtigungsgrund für den ursprünglich vorgenommenen Vorsteuerabzug vor.
Vorsteuern eventuell, bei der Einkommensteuer wäre ein dabei entstehender Gewinn aus der Entnahme zu versteuern.
Schwierigkeiten liegen hier offensichtlich darin, dass die Immobilie den Ehegatten gemeinsam gehört, jedoch jeder der Ehegatten ein eigenes Betriebsvermögen hat.
P.S.: Einlagen von Immobilien in das Betriebsvermögen, gerade wenn sie mit Umbauten verbunden sind, sind voller Fallstricke. Nur Vollidioten sehr sorglose Steuerlaien machen das, ohne sich vorab steuerlich beraten zu lassen.
P.S.: Möglicherweise ist es auch sofort abziehbar, kommt darauf an.
heißt also, die Materialkosten, sprich Herstellungskosten kann ich direkt abzziehen oder je nach Höhe Abschreiben wie bei anderen Anschaffungen ja auch. Außerdem kann die gewerblich genutzte Fläche vom Haus von anteilig finanziell geltend gemacht werden bei der Steuer und eine Einlage der Immobilie bzw. einem Teil der Immobilie in das Betriebsvermögen ist nicht notwendig.
Für einen Laien also gesagt: Etage renovieren, die Materialkosten für die Renovierung steuerlich geltend machen, ebenso wie die genutzte gewerbliche Fläche (ca. 80 qm gewerblich, Immobilie hat eine Wohnfläche von 240 qm) und sonst ist keine Beantragung/Umschreibung von Wohn- in Gewerbefläche notwendig?
Da Herr und Frau X in einem Wohngebiet wohnen muss hier sicher ein Parkplatz zur Verfügung gestellt werden. Dies ist absolut kein Problem. Das Grundstück lässt es ohne Probleme zu eine Parkfläche auch als Kundenparkplatz ausweisen zu können.
Wurde das alles korrekt verstanden und interpretiert oder gibt es einen Denkfehler?
Nein.
Natürlich wird die Immobilie im Zweifel in das Betriebsvermögen eingelegt und ist danach auf alle Zeiten steuerverhaftet, bis eine Entnahme oder eine Betriebsaufgabe-/ -veräußerung erfolgt.
Ganz zentral wurde vor allem folgendes ausgeblendet und nicht verstanden:
Ich würde nicht riskieren wollen, dass das Finanzamt die Hälfte der Aufwendungen streicht, weil sie dem jeweils nicht beteiligten Ehegatten gehören. Ich würde nicht riskieren wollen, dass der beruflich genutzte Teil auf 1.250€ zusammengestrichen wird, weil das Finanzamt Aufwendungen nur im Rahmen der Arbeitszimmerregelung anerkennt. Ich würde nicht riskieren wollen, dass der Vorsteuerabzug entfällt, weil der falsche Rechnungsempfänger auf den Rechnungen steht. Das seien nur mal einige der Fallstricke, die ich angesprochen habe. Ich würde vorher zum Steuerberater gehen und mich beraten lassen, das ist gut angelegtes Geld.
Steuerrechtlich nicht, aber vielleicht aus anderen Gründen.
okay, dann werde ich hier wohl leider um einen Steuerberater nicht herum kommen.
Trotzdem vielen Dank für die Antworten.