Renovierungskosten Wohngeld

Hallo. Ich habe mal Grundsicherung plus Rente erhalten. Als ich meine Wohnung komplett renovieren musste, tapezieren ect., stellte ich ein Antrag für das Material ect. Wurde auch genehmigt. Hinterher habe ich mich tierisch geärgert darüber. Ich habe, obwohl ich das ohne Hilfe nicht konnte, dann meine Wohnung komplett renoviert, trotz lungenkrankheit und luftnot. Erst hinterher habe ich erfahren das man mir einen Maler bezahlt hätte in der Situation.
Nun beziehe ich Rente und Wohngeld. Inmeiner neuen Wohnung muss ich auch bald mal renovieren. Um nicht den selben Fehler erneut zu machen, würde ich gerne wissen, wie sich das hier mit den Renovierungskosten verhält? Kann ich da auch Hilfe vom Amt erhalten?

Nein.
Das muss man (leider) aus seinem eigenen Geld bezahlen. Ebenso wenn etwas kaputtgeht (was Vermieter nicht zahlen muss).
denn aus Sicht der „helfenden Hand von Vater Staat“ hast Du mit Rente und Wohngeld ausreichend Geld. Musst es halt einteilen und etwas zurücklegen für Reparaturen und Schönheitsreparaturen.

MfG
duck313

Hallo,

Duck hat grundsätzlich recht mit der Feststellung, daß das Wohngeld als Pauschalbetrag alle mit dem Wohnen zusammenhängenden Kosten mit einbezieht.
Solltest Du aber wegen Deiner

eine anerkannte Schwerbehinderung haben, könnte das etwas anders sein, sofern Du die notwendigen Arbeiten nicht selbst erledigen kannst.
Hier könnte ggfs. ein Anspruch auf Teilhabeleistungen gem. § 77 Abs. 1 SGB IX bestehen.
Du solltest in diesem Fall nach einer EUTB
https://www.teilhabeberatung.de/
in Deiner Nähe suchen und einen Beratungstermin vereinbaren.

Alberca

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