Renovierungskostenübernahme durch ARGE?

Guten TAg, ich habe folgendes PRoblem:

wir sind vor einer weile aus unserer alten WOhnugn ausgezogen(Nov. 2010). Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch hilfebedürftig d.h bezogen ALG 2 . Seit dem 28.02.2011 haben wir keinen wiederholungsantrag gestellt da wir wohngeld beziehen wollen, d.h beziehen dazeit kein ALG 2 (aber auch noch kein Wohngeld).
Vor 1 woche kam die Abrechnung des alten vermieters per post. Er stellte eine nachforderung von 738 euro an uns for
a) renovierungskosten die jeder vermieter bei auszug in einer bestimmten Höhe (nach prozenten) für die wohnugn zu leisten hat

und b) reperaturkosten von beschädigtem Laminat

nun habe ich das amt per post ein schreiben geschickt mit der frage ob die einen teil davon übernehmen da wir ja zu dem zeitpunkt in der wohnung wohnten und auch noch bei auszug, wo wir hilfebedürftig seien.

Es folgte eine ablehnung
"Es besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem § 22 Abs. 1 SGB II, da die Bedarfsge-meinschaft bei Erstellung/Erhalt der Rechnung und bei deren Fälligkeit nicht hilfebedürftig nach dem SGB II war. "

Habe ich da noch eine chance was zumachen?

denn als die nebenkostenabrechnung für 2009 letztes jahr im Dezember kam( wir waren noch hilfebedürftig ) hat das amt nur den teil meines partners bezahlt da ich 2009 bafög bezogen hatte und kein ALG2. Aber zu dem zeitpunkt wo die NKabrechnugn kam waren wir beide hilfebedürftig und trotzdem hat nur mein partner das geld bekommen. Hätte ich dann auch etwa nicht das geld bekommen müssen?

danke für die hilfe

Sehr geehrte Damen und Herre,

Ihre Frage trifft auf keinen meine fachbereiche zu, daher möchte ich Sie höftlichst bitten einen anderen „Experten“ zu fragen.

MfG

Keine Ahnung. Das sind Fragen zur Sozialgesetzgebung, nicht zum Mietrecht.

Gruß Michael

Hallo,
da kann ich leider nichts zu sagen. Kenne ich mich nicht mit aus.
Viele Grüße
Sukkuladi

Hallo,
da kenne ich mich nicht aus.
Viele Grüße
Sukkuladi

ArGe bindet sich an Zeiten der Zustellung. Wenn du z.B Gehalt von einen 400 Euro Job nicht am 31.März erhälst, sondern erst am 1.4, so gilt es als Einkommen für April. Wenn du zu dem Datum als NK Rechnung kam bedürftig warst, weise es nach. Habt Ihr gleich um Hilfe gebeten? NK ist auch so ne Sache mit ArGe. Ihr erhaltet eine Pauschale, mit der Ihr wirtschaften sollt. Heizung inkl.

Viel Glück,
Andi

Hallo

Seid Ihr im November mit schriftlicher Zustimmung der ARGE umgezogen ? Wenn nicht, muss die ARGE keine Renovierungskosten übernehmen. Falls die Zustimmung vorlag, muss die ARGE grundsätzlich auch die umzugsbedingten Renovierungskosten übernehmen. War dieser prozentuale Renovierungsbeitrag Bestandteil des Mietvertrages ? Und auch der Punkt mit dem Laminat … war das vertraglich vereinbart ? Mietvertraglich vereinbarte Renovierungen sind grundsätzlich von der ARGE zu übernehmen. Problem bei beiden Punkten allerdings: Normalerweise werden diese Kosten nur auf vorherigen Antrag übernommen - und (mit Mietrecht kenne ich mich leider nicht besonders aus) abzuklären wäre evtl. , ob diese Abrechnung des Vermieters (nach mittlerweile immerhin vier Monaten nach Auszug) mietrechtlich überhaupt okay ist.
Da käme es wohl auf den genauen Inhalt des Vertrags an. Vielleicht mal mietrechtlich beraten lassen.

FALLS diese Arbeiten/ Kosten mietvertraglich vereinbart waren und Ihr die Zustimmung zum Umzug hattet, müsstet Ihr bei der ARGE einen „Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X“ stellen und die Übernahme der umzugsbedingten Renovierungskosten beantragen. Ggf. beim Sozialrechtsanwalt beraten lassen.

Die Frage mit der NK- Abrechnung verstehe ich nicht ganz. Die ARGE hat Geld bezahlt… dein Partner hat Geld bekommen… habt Ihr eine Nebenkostennachzahlung zu leisten gehabt, oder habt Ihr eine Rückerstattung bekommen, oder wie.
Wenn du selber wg. Bafögbezug keine ALG2- Leistungen bekommen hast (sondern nur dein Partner), dann musste die ARGE auch nicht deine anteiligen NK- Nachzahlung übernehmen (sondern nur die NK anteilig für deinen ALG2- beziehenden Partner).

LG

Sorry,

aber das hat nichts mit Mietrecht zu tun. Du solltest das in einem anderen Forum posten.

Gruß, C.

Hallo Dango,

da kann ich leider nicht weiter helfen.

MfG Knarf

NEIN - bei ALG II gilt das Zuflußprinzip und die Bedürftigkeit bei aktueller rechnungslegung; ergo dem Tag da die Rechnung kommt und fällig wird.

Es tut mir leid, aber dazu kann ich leider keine Aussage treffen. Am bestenbei einem Verein nachfragen der sich mit solchen Sachen beschäftigt. Im Internet werdet Ihr bestimmt etwas finden.

m.f.G.

Hallo,

Renovierungs- sowie Reparaturkosten werden grundsätzlich nicht von der ARGE übernommen. Lediglich ein Darlehen kann unter Umständen gewährt werden.

Gruß

hallo,
also grundsätzlich liegt diese entscheidung im ermessen des sachbearbeiters. von einem solchen habe ich mal den tip bekommen meinen antrag als unablehnbare leistung zu deklarieren. damit muss das amt nochmals prüfen und bei anspruch, zb weil man diese summe nicht im ganzen aufbringen kann, weil man zu wenig verdient oder keine rücklagen bilden konnte, entweder ganz oder teils übernehmen oder als kredit vorschiessen. lehnt der sachbearbeiter wieder ab, muss diese entscheidung von höherer stelle bestätigt werden.
viel glück

Hallo,ich kann leider nicht helfen. Für mich ist erstaunlich, daß der Termin der Rechnungslegung und nicht der Termin der Leistungserbringung entscheidend sind. Vielleicht geht Ihr zur Rechtsberatung bei dieser Geldforderung.

tschüß

Renovierung und Reparatur fallen in Ihrem Fall unter die Kosten die von der Kaution abgezogen werden. Sie hätten vor Einzug lediglich die Möglichkeit gehabt einen Antrag auf einen sog. Sozialkredit über die Kaution zu stellen, es ist aber nicht Aufgabe des Sozialamts für Dinge aufzukommen die Hilfebedürftige kaputt machen! Sie könnten höchstens mal bei Ihrer Versicherung höflich nachfragen…
Prinzipiell ist das Sozialamt nicht die Caritas, die kommen nur für Ihre Lebensunterhaltskosten auf, solange Sie auch Anspruch auf diese Leistung haben. Genauso wie das Amt für eine Nebenkostenabrechnung aufkommen würde die in einer Zeit entstanden ist in der Sie berufstätig waren, zahlen Sie nicht für eine Abrechnung die zwar in einer Zeit entstanden ist in der Sie hilfebedürftig waren, aber erst nach dieser Zeit in Rechnung gestellt wurde, tut mir Leid.

Sorry, ich kenne mih mit dem Sozialgesetzbuch leider nicht aus. Ich würde das in einem persönlichen Gespräch mit der ARGE klären und mich bezüglich den sogenannten Renovierungskosten auch mit dem Mieterverein in Verbindung setzen. Die Renovierungskosten sind meiner Meinung nach schon ziemlich hoch. Aus dem Mietvertrag geht eindeutig hervor, was bei einem Auszug zu leisten ist.

Mit freundlichen Grüßen

Petra0801