Guten TAg, ich habe folgendes PRoblem:
wir sind vor einer weile aus unserer alten WOhnugn ausgezogen(Nov. 2010). Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch hilfebedürftig d.h bezogen ALG 2 . Seit dem 28.02.2011 haben wir keinen wiederholungsantrag gestellt da wir wohngeld beziehen wollen, d.h beziehen dazeit kein ALG 2 (aber auch noch kein Wohngeld).
Vor 1 woche kam die Abrechnung des alten vermieters per post. Er stellte eine nachforderung von 738 euro an uns for
a) renovierungskosten die jeder vermieter bei auszug in einer bestimmten Höhe (nach prozenten) für die wohnugn zu leisten hat
und b) reperaturkosten von beschädigtem Laminat
nun habe ich das amt per post ein schreiben geschickt mit der frage ob die einen teil davon übernehmen da wir ja zu dem zeitpunkt in der wohnung wohnten und auch noch bei auszug, wo wir hilfebedürftig seien.
Es folgte eine ablehnung
"Es besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem § 22 Abs. 1 SGB II, da die Bedarfsge-meinschaft bei Erstellung/Erhalt der Rechnung und bei deren Fälligkeit nicht hilfebedürftig nach dem SGB II war. "
Habe ich da noch eine chance was zumachen?
denn als die nebenkostenabrechnung für 2009 letztes jahr im Dezember kam( wir waren noch hilfebedürftig ) hat das amt nur den teil meines partners bezahlt da ich 2009 bafög bezogen hatte und kein ALG2. Aber zu dem zeitpunkt wo die NKabrechnugn kam waren wir beide hilfebedürftig und trotzdem hat nur mein partner das geld bekommen. Hätte ich dann auch etwa nicht das geld bekommen müssen?
danke für die hilfe