Rente bei PKV vs. GKV

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage, die mir leider nicht so ganz klar ist:
Bekommt man als PKV-Versicherter eine höhere Rentenauszahlung gegenüber einem GKV-Versicherten, weil der Eigenanteil zur GKV dann nicht vom Rententräger direkt an die GKV bezahlt wird sondern stattdessen vom Rentner selbst an die PKV gezahlt wird? Quasi genau wie während des Arbeitslebens auch, wo der PKV-Versicherte seinen Beitrag selbst bezahlt und stattdessen mehr Netto vom Brutto hat weil der Eigenanteil an der Krankenversicherung bei PKV-Versicherten ausgezahlt wird?
Es geht mir nicht um den Anteil der Rentenversicherung an die GKV, sondern um den (halben) Anteil den soweit ich weiß jeder Rentner selbst bezahlen muss.

VG
Kart

Hallo,
bei Rentenantragstellung kann man als PKV-Versicherter einen Beitragszuschuss beim Rentenversicherungsträger beantragen. Das sind ca. 8% der Bruttorente. Den bekommt man dann, zusammen mit der Nettorente, überwiesen.
Bei pflichtversicherten Rentnern ist es so, dass die Rentenversicherung den Versichertenanteil (incl. Pflegeversicherung und Zusatzbeitrag) von der Rente einbehält und dann den Gesamtbeitrag an die Krankenkasse abführt.
Gruss
Czauderna

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Stimmt, ich bekomme 180 Euronen Zuschuß für PKV-Versicherung.
Grüssle

Danke schon mal für die Antworten!
Ich glaube meine Frage ging allerdings über den Zuschuss hinaus. Mir ging es um den eigenen Anteil, den man ja in der GKV nicht direkt an die Versicherung überweist, sondern der von der Rentenversicherung direkt einbehalten wird und dann an die GKV bezahlt wird. Bei Rentnern die in der PKV versichert sind wird dieser eigene Anteil dann nicht einbehalten sondern mit ausgezahlt, was zu einer höheren ausgezahlten Rente im Vergleich zu GKV-Versicherten führt (unabhängig vom Zuschuss zur PKV, der ja den Anteil der Rentenversicherung darstellt). Ist das so korrekt?

Hallo,
auch in der GKV erhalten die Versicherten auf Antrag den Zuschuss der Rentenversicherung zusätzlich zur Rente mit ausbezahlt. Es ergibt sich daraus keine höhere Rentenzahlung. Die Bruttorente ist gleich hoch - nur der Weg unterschiedlich.
Beispiel:
Pflichtversicherter Rentner/in

Bruttorente : 2000,00 €
abzgl., Kranken/Pflegeversicherung
= Überweisungsbetrag, z.B. 1800,00 (Nettorente)
Gesamtbeitrag Kranken/Pflegeversicherung wird vom RV-Träger an die GKV-Kasse gezahlt

Freiwillig Versicherter Rentner/in
Bruttorente : 2000,00 €
zzgl. Beitragszuschuss, z.B. 160,00 €
= Überweisungsbetrag 2160,00 €
Gesamtbeitrag Kranken/Pflegeversicherung, z.B. 320,00 € wird vom Rentner/in an die Kasse gezahlt.
Eine höhere Rentenzahlung erfolgt hier nicht, sondern die normale Rente zzgl. eines Zuschusses.
Theoretisch könnte der freiwillig versicherte Rentner/in auf die Beantragung des Zuschusses verzichten. Pflichtversicherte Rentner können das nicht.
Steuerlich gesehen wird ohnehin bei beiden Versicherungsformen immer die Bruttorente angesetzt.
Der Zuschuss ist meines Wissens nach steuerfrei.
Gruss
Czauderna

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Vielen Dank! Das veranschaulicht es ganz gut.
Ich meinte den Unterschied zwischen Bruttorente und Auszahlungebetrag bei der GKV. Dieses 200 Euro eigener Anteil werden bei der PKV einfach mit ausgezahlt, wodurch der Auszahlungsbetrag selbst ohne Zuschuss bei der PKV höher ist als bei der GKV.

Das war aber zu Arbeitnehmerzeiten des PKV-Rentners auch nicht anders, nur dass der Zuschuss eben vom AG kam und nicht vom Rentenversicherungsträger. Davon wurde weder das Brutto- noch das Nettogehalt höher, sondern nur der Auszahlungsbetrag.

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