Rente bei Scheidung aus Schweiz ?

Hallo,
ich lebe in Deutschland und mein Ex-Mann seit 7 Jahren in der Schweiz.
Wir sind nun im deutschen Scheidungsverfahren. (Ich habe selber ein halbes Jahr dort gearbeitet, aber meine Ansprüche sind verfallen da nur 6 Monate Einzahlung)
Meine Frage:
Kann die Schweizer Versorgungsanstalt Medisuisse nach Scheidung die Rente -gemäß Versorgungsausgleich an mich bei Rentenbezug im Alter auszahlen?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Bin über Antworten dankbar.

VG Infobedarf

Das sollte kein Problem sein. Die Versorungsanstalt muss die Rente bezahlen, egal wo der Wohnsitz des Empfängers ist. Daher ja das Problem mit den Gastarbeitern die hier kein Geld mehr ausgeben weil sie längst im Kosowo oder in Italien sind.

Tut mir leid. Da kann ich nicht helfen. Aber ich empfehle, beim DEUTSCHE RENTE BUND nachzufragen. Die haben sehr gute Beratungsspezialisten, die bestimmt helfen können. Auch deutsche Lebensversicherer haben da manchmal Erfahrung. Man könnte das Scheidungsverfahren so gestalten, dass du selber so abgefunden wirst, dass die Rentenanteile beim Mann bleiben. Also z.B. der Partner die Rentenanteile und die Partnerin das Haus- wenn so was möglich ist.
Alles Gute und liebe Grüße
Bernd (im Notfall: [email protected])

vielen Dank erstmal für die Antworten. Naja, so ganz hilft es mir noch nicht weiter, aber die Info sich beim Rentenbund beraten zu lassen finde ich gut. Ich denke, ich werde direkt mal bei der Schweizer Rentenanstalt nachfragen.

Das Haus bzw. Wohnung u.a. Besitztümer bekomme ich nicht bzw. partizipiere ich nicht, wegen Gütertrennung.
Aber ich denke, wenigstens einen fairen Versorgungsausgleich müsste man ja irgendwie hinbekommen.

Viele Grüße

Hallo,
Sorry, da kann ich nicht helfen…

Lisa

Hallo,
Ich weiß es nicht. Aber die Medisuisse kann sicher eine Auskunft geben. Würde ich dort schriftlich anfordern.

Gruerzi wohl liebe …

leider kann ich dir zu diesem Thema garnüt säägge !!

lieben gruß sagt der Stefan

Hallo Infobedarf

tut mir wirklich leid, Schweiz kenne ich nicht.
Alles gute

EJWW

Dafür gibt es keine Pauschalaussage, weil das immer vom Einzelfall abhängt! Ich empfehle dir zunächst eine Anfrage an Medisuisse und anschließend den Rat eines Fachanwaltes. Hier ist Rechtsberatung nicht erlaubt.

Kann leider nicht helfen!

keine ahnung… tut mir leid

Hallo.

Tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus. An deiner Stelle würde ich aber einfach mal bei Medisuisse anrufen. Die müssen es ja am besten wissen.

Gruss