Rente für besonders langjährig Versicherte

Hallo, es gibt die Rente für besonders langjährig Versicherte (nach 45 Jahren Zugehörigkeit in der Rentenkasse). Eine Arbeitslosigkeit in den letzten 24 Monate vor erreichen des Rentenalters werden nicht zum erreichen der 45 Jahre gezählt. Was ist aber, wenn ich schon 45 Jahre in der Rentenkasse erreicht habe und dann Arbeitslos werden würde, wäre dies dann noch relevant für den Status besonders langjährig versichert?

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html

Wenn du bereits 45 Beitragsjahre nachweisen kannst und die Altersgrenze erreicht hast (vor 1953 geboren immer) dann könntest du ja bereits Rente bekommen. Willst du länger arbeiten, dann bekommst du auch mehr Rente und hier schadet die Arbeitslosigkeit nichts, denn hierfür wird ja Beitrag bezahlt und es steigert die Rente.
Das die letzten 2 Jahren nicht mit ALG zu Erfüllung der 45 Jahre gerechnet werden ist eine Schutzmaßnahme gegen Missbrauch. Wenn du bereits jetzt 45 Beitragsjahre erfüllst spielt die Arbeitslosigkeit keine Rolle mehr.

MfG
duck313

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Hallo,

das ist so nicht korrekt. Bei Weiterbeschäftigung wird der Rentenanspruch nur dann erhöht, wenn man noch keine Rente bezieht. Arbeitet man als Rentner weiter, bleibt die Rente unverändert, bis auf die jährlichen Erhöhungen. Dafür wird aber vom Lohn/Gehalt kein Rentenbeitrag, keine Arbeitslosenversicherungsbeitrag abgezogen, die trägt nur der Arbeitgeber.

Das, was du geschrieben hast, auch nicht, weil du etwas Falsches vorausgesetzt hast.

Das hat @duck313 doch gar nicht geschrieben. Er hat nur über den Fall geschrieben, dass man weiter arbeiten möchte, obwohl man schon 45 Beitragsjahre nachweisen kann.

Gruß
Christa

Ich habe nichts vorausgesetzt und ich weiß nicht, warum das nicht korrekt sein soll. Wenn jemand die Regelaltersrente bezieht, kann weiterarbeiten, wenn er will und der Arbeitgeber einverstanden ist. Das heißt aber nicht, dass er automatisch sein Rentenanspruch erhöht. Das muss extra mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.
Das ist so korrekt und die Aussage von duck313 so lapidar nicht.
Hier kann man nachlesen:

Rente

Also, irgendwie widerspricht sich das mit dem Text, den du hier rein kopiert hast.

„Ab Juli des Folgejahres wird dann die erhöhte Rente gezahlt…“

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Der Satz bezieht sich auf folgendes.
Beispiel: Angestellte A erreichte die Regelrentenalter im September 2023. Er beantragte keine Rente, einigte sich mit seinem Arbeitgeber und arbeitete weiter. Im März 2024 hat die Nase voll und ab April 2024 geht in die Rente. Seine Rente erhöht sich um 3% (für 6 Monate Weiterarbeit) plus der Rentenpunkt. Er erhält dann erst ab 01. Juli 2025 die erhöhte Rente.

Nee, das bezog sich auf:
„Wer mit Erreichen des regulären Rentenalters IN Rente geht und nebenbei weiterarbeitet…“ :wink:

Man gibt dem Arbeitgeber Bescheid, dass Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen, und gut ist.

Übrigens gibt es sogar die Möglichkeit „teilweise Rente“ zu beziehen,
und zum Teil zu arbeiten.
Aber ist ja hier nicht gefragt, die eigentliche Frage wurde von Duck schon beantwortet.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Flexirente/flexirente_artikel_zukunft_jetzt_02_2022.html

Darum ging es mir, @Kamuyoshi hat auf eine gar nicht gestellte Frage geantwortet. Darum ging es dem Fragesteller gar nicht.