Wer kann mir sagen, wie die rechtliche SSituation aussieht?
Im Sept 45 Jahre ohne Ausfallzeiten tätig.
Im März nächsten Jahres werde ich 63. Ich müsste hier mit Abschlägen rechnen, da ich erst mit 45J +10 Monaten in die 63er Regelung fallen werde. Was wäre jetzt, wenn ich ab Oktober kündige und noch ein paar Monate arbeitslos gemeldet wäre? Wie sieht es bei Eigenkündigung aus? Mir ist bewusst, dass vor Rentenbeginn und noch nicht vollen 45 Jahren Arbeitslosigkeit nicht angerechnet wird. Aber ich hätte ja meine 45 voll.
Hat hier jemand rechtssichere Antworten?
Vielen Dank.
Datephos