Rente mit 63 + Wartezeit

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

wenn in den letzten beiden Jahren vor Beginn der Rente mit 63 ALG 1 bezogen wird, sollen diese beiden Jahre ja nicht mehr zur Wartezeit (45 Jahre) hinzugezählt werden.

Gilt das nur für die Arbeitslosenzeiten DIREKT vor der Rente.

Als Beispiel:

Jemand wird mit 60 Jahren arbeitslos, bezieht 2 Jahre lang ALG 1, danach (also mit 62 Jahren) nichts mehr. Dann wäre die Arbeitslosigkeit ja nicht DIREKT vor dem Rentenbezug, da er die Rente ja erst mit 63 Jahren beanspruchen könnte. Zählen in einem solchen Fall die 24 Monate des ALG 1 Bezugs wieder zur Wartezeit dazu?

Kann man auch mit einem 450€-Job diese Wartezeit erfüllen? (Wenn es nur noch um ein paar Monate geht)

Danke

Hallo,

(!mit 63 darf nicht jeder! Es kommt auch auf das Geburtsjahr an!)

Dazu gibt die Bu-Re doch auf ihrer Webseite was her:

Um einen Missbrauch von Zeiten der Arbeitslosigkeit zu verhindern, wird ein sogenannter „rollierender Stichtag“ eingeführt. Wenn man bis zu zwei Jahre vor dem möglichen Renteneintritt mit 63 arbeitslos wird, werden diese Zeiten nicht mehr eingerechnet. Einzige Ausnahme: der Betrieb geht in die Insolvenz oder das Geschäft wird aufgegeben.

Somit würde mMn ein Jahr nicht gezählt werden, in dem fiktiven Bsp.
Leider gibt es auch noch keinen aktuellen Gesetzetext (hab zumindest nix gefunden) und der Gesetzesentwurf mit seinem gehackstückel ist mir zu müßig um ihn in lesbare Form bringen zu können!

Und ein 450,-€ Job könnte helfen, wenn man den vollen Rentenbeitrag entrichtet (gibt ja noch „Altfälle“ oder so :wink:).

16BIT

Vielen Dank. Den genauen Gesetzestext finde ich leider auch nicht.

Hallo, guten Morgen

Leider gibt es auch noch keinen aktuellen Gesetzetext (hab
zumindest nix gefunden) und der Gesetzesentwurf mit seinem
gehackstückel ist mir zu müßig um ihn in lesbare Form bringen
zu können!

Das Gesetz ist heute im Bundesgesetzblatt Nr. 27, S. 787 erschienen.

Gruß von TrixiMaus

Hallo und Guten Tag,

vielen Dank für den Hinweis.
Leider ist der Text ebenso noch zerpflückt wie in dem Entwurf.
Na hoffen wir mal, dass dejura und Co. dies bald anpassen werden! :wink:

16BIT

Hallo,

Hallo und Guten Tag,

vielen Dank für den Hinweis.
Leider ist der Text ebenso noch zerpflückt wie in dem Entwurf.
Na hoffen wir mal, dass dejura und Co. dies bald anpassen
werden! :wink:

Warum so lange warten ?
Man muß nur an der richtigen Stelle suchen.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

16BIT

Gruß Merger

Hallo,
es heißt zur Zeit 24 Monate vor Rentenbeginn.
Also schauen wann diese sind und alle ALG Zeiten fallen dann raus.
Bitte hier weiteres im Auge behalten
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…
hier die ersten Info in Form gebracht:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

Natürlich würden der 450€ Job dann dazu zählen wenn man sich nicht befreien lässt.

MfG
Ela