Hallo,
folgender fiktiver Fall:
wenn in den letzten beiden Jahren vor Beginn der Rente mit 63 ALG 1 bezogen wird, sollen diese beiden Jahre ja nicht mehr zur Wartezeit (45 Jahre) hinzugezählt werden.
Gilt das nur für die Arbeitslosenzeiten DIREKT vor der Rente.
Als Beispiel:
Jemand wird mit 60 Jahren arbeitslos, bezieht 2 Jahre lang ALG 1, danach (also mit 62 Jahren) nichts mehr. Dann wäre die Arbeitslosigkeit ja nicht DIREKT vor dem Rentenbezug, da er die Rente ja erst mit 63 Jahren beanspruchen könnte. Zählen in einem solchen Fall die 24 Monate des ALG 1 Bezugs wieder zur Wartezeit dazu?
Kann man auch mit einem 450€-Job diese Wartezeit erfüllen? (Wenn es nur noch um ein paar Monate geht)
Danke