Rente mit 63 - was sind Beitragsjahre?

Hallo zusammen,

ich hoffe hier richtig gepostet zu haben.

Nehmen wir einmal an dass jemand in einem Industriebetrieb eine 3,5 jährige Ausbildung  z. B. zum Werkzeugmacher gemacht hat in der er ja dann logischerweise wenn auch in geringerem Maße auch Beiträge eingezahlt hat.
Gelten diese Jahre auch als Beitragsjahre um die „Wartezeit“ von 45 Arbeitsjahren zu erfüllen?

Danke schon jetzt für Eure Hilfe!

Servus,

entscheidend ist, ob Pflichtbeiträge bezahlt wurden - unabhängig von der Höhe; es werden also auch z.B. Wehrdienstzeiten berücksichtigt.

Sollte aus dem RV-Verlauf, der ab und zu von der Rentenversicherung zur Abstimmung und ggf. Klärung verschickt wird, eindeutig hervorgehen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich hoffe hier richtig gepostet zu haben.

Nein, Brett Versicherungen

Gelten diese Jahre auch als Beitragsjahre

Ja

Gruß
Otto

Hallo,

Gelten diese Jahre auch als Beitragsjahre um die „Wartezeit“
von 45 Arbeitsjahren zu erfüllen?

Ja.
Ausbildungszeiten werden sogar höher gewertet, vorausgesetzt es wurde die Prüfung nachweislich (Gesellenbrief) erfolgreich abgeschlossen.

Gruß,
Woody

Servus,

soll das bedeuten, dass eine Berufsausbildung von 36 Monaten Dauer bei der Berechnung der 45 Jahre mit mehr als drei Jahren einfließt? Wie sollte das gehen und wo steht das?

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

soll das bedeuten, dass eine Berufsausbildung von 36 Monaten
Dauer bei der Berechnung der 45 Jahre mit mehr als drei Jahren
einfließt?

auf die Jahre hat die Ausbildungszeit keinen Einfluss, aber auf die Rentenpunkte, und damit auf die Höhe der Rente. Damit wird ein kleiner Ausgleich dafür geschaffen, da man in der Ausbildung weniger verdiente.

Gruß,
Woody