Es ist die gemeinsame Einkommensteuer-Erklärung der Eheleute.
(wie oft denn noch?)
Der FA-Beamte hat nichts falsch gemacht.
Die Besteuerung der Renten hat der Bundestag vor x Jahren beschlossen. Vielleicht hilft Dir der wiki-Artikel Rentenbesteuerung oder gib den Begriff in Google ein.
???
Was die eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung anbelangt, gibt es keinen Unterschied zwischen früher und heute.
Schon immer wurden diese Beiträge bei der Einkommensteuer berücksichtigt („abgesetzt“ !)
Schau Dir doch einfach ein paar zurückliegende ESt-Erklärungen an und dort das Formular Vorsorgeaufwand.
Hast Du und Dein Mann da nichts eingetragen unter „Beiträge zur Altersvorsorge“?
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