Rente und Ekst

Da sowieso nicht. Niemals seit 1992 waren Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Sonderausgabenabzug gänzlich ausgeschlossen.

Und jetzt hast Du mich davon überzeugt, dass es ganz richtig war, dass ich mich aus diesem Thread rausgehalten habe - Du willst offenbar überhaupt nicht wissen, was Sache ist.

Na dann…

Verstehe ich nicht…
Ich will wissen ob es ok ist, das die Rente die vor x Jahren nach der Steuer in die Rente abgegangen ist, heute versteuert wird. m.e. ist das doppelt.
Wenn ich nicht die richtigen Fachwörter verwende ligt das daran, das ich von der Materie keine Ahnung habe.
Jeder der arbeiten geht und nicht’besonders viel’ verdient zahlt doch in die Rente ein.
Früher nachdem er das Geld versteuert hat, heute vorher.
Jemand der nur früher in die Rente eingezahlt hat (es ihm abgezogen wurde) und diese Rente nun in der EkSt des Ehemannes als Einkommen berechnet wird, versteuert doch das Geld zum 2. mal.
Ob das rechtens ist oder vom FA Beamten falsch überlegt will ich wissen.
Warum sollte ich es nicht wissen wollen?

Der Bundesfinanzhof hat vor ein paar Jahren entschieden, dass das nicht als Doppelbesteuerung zu werten ist.
Übrigens hat dein Arbeitgeber all die Jahre seinen Arbeitgeberanteil für dich an die Rentenversicherung überwiesen, und der war und ist steuerfrei. Das ist mal grob die Hälfte des Geldes, das für dich an die gesetzliche Rentenversicherung geflossen ist.

Danke!

KWT

Und der Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen, u.a. Beiträge zur Rentenversicherung, ist im Einzelnen in § 10 EStG geregelt.

Wie Du darauf kommst, es gäbe diesen Sonderausgabenabzug nicht und die Beiträge seien aus „versteuertem Netto“ geleistet worden, bleibt Dein Geheimnis.

Es ist die gemeinsame Einkommensteuer-Erklärung der Eheleute.
(wie oft denn noch?)

Der FA-Beamte hat nichts falsch gemacht.
Die Besteuerung der Renten hat der Bundestag vor x Jahren beschlossen. Vielleicht hilft Dir der wiki-Artikel Rentenbesteuerung oder gib den Begriff in Google ein.

???
Was die eingezahlten Beiträge zur Rentenversicherung anbelangt, gibt es keinen Unterschied zwischen früher und heute.
Schon immer wurden diese Beiträge bei der Einkommensteuer berücksichtigt („abgesetzt“ !)

Schau Dir doch einfach ein paar zurückliegende ESt-Erklärungen an und dort das Formular Vorsorgeaufwand.
Hast Du und Dein Mann da nichts eingetragen unter „Beiträge zur Altersvorsorge“?
.
fa.form.vors.aufw