Hallo ,
ER , Bj. 03.57 …hat eine vorgezogene Altersrente ( GdB 50 ) und einen Bezug (NEU) von monatlich : 749,08 Euro (Netto) ! … hat er Anspruch auf eine Grundsicherung ? … wenn JA auch rückwirkemd ?
thx
Hallo ,
ER , Bj. 03.57 …hat eine vorgezogene Altersrente ( GdB 50 ) und einen Bezug (NEU) von monatlich : 749,08 Euro (Netto) ! … hat er Anspruch auf eine Grundsicherung ? … wenn JA auch rückwirkemd ?
thx
Ja, wenn das Vermögen unter dem Schwellenwert liegt und er kosten wie Miete zu zahlen hat.
Rückwirkend sicher nicht.
Hallo1
Sollte man prüfen lassen. Gesamteinkommen (also Rente plus was sonst noch regelmäßig eingeht) unter 924 € kann ein Anspruch bestehen. Größeres Vermögen darf man aber nicht haben.
Achtung: Rückwirkend gibt es das nicht, fast immer gilt Datum des Antrags.
Mit dem Rentenbescheid müsste auch ein Merkblatt und ein Antrag aus Grundsicherung im Alter mitgeliefert worden sein.
Sollte man keine GruSi bekommen, dann kann man z.B. Wohngeld beantragen.
MfG
duck313
Sorry Duck,
aber das hier
ist genau andersherum.
Grundsicherung/Sozialhilfe ist gem. § 2 Abs. 1 SGB XII
§ 2 SGB 12 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
auch nachrangig gegenüber anderen staatlichen Sozialleistungen.
Es muß erst ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden, bevor evtl. noch zusätzlich Grundsicherung/Sozialhilfe beantragt werden kann.
Da die DRV eine Informationspflicht ggü. „Minirentnern“ bezüglich weiteren staatlichen Leistungen hat kann auch evtl. gem. § 18 Abs. 1 SGB XII
§ 18 SGB 12 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)
ein rückwirkender Anspruch entstanden sein.
&tschüß
Wolfgang
sorry, hatte vergessen zu erwähnen das er einen 450,- Euro Job noch hat , … dann hat sich das mit der Grundsicherung erledigt , oder ?