Hallo
Ich bin 62J alt und seit 2006 arbeitslos.
Bin mittlerweile in Privatinsolvent und möchte nächstes Jahr mit 63J meine frühzeitige Rente beantragen.
Sie wird voraussichtlich bei €1000,100 liegen.
Kann man mir einen Teil davon wegpfänden?
Ich habe schon meinen Insolvenzanwalt gefragt.
Doch der verweist mich auf die aktuelle Pfändungstabelle.
doch da blicke ich nicht ganz durch.
Deshalb hoffe ich hier auf Hilfe oder Ratschläge
Vielen Dank
Hallo, denke auch, dass der Treuhänder das richtig sieht. Wenn Sie eine Ehefrau haben, die kein oder nur ein geringes Einkommen hat, dann würde Ihnen alles bleiben, im anderen Fall würde man 80.40 Euro abziehen.
LG
hi, ich gestehe ich habe keine ahnung!
nach der Tabelle würde das wahrscheins funktionieren!
sinnvoller wäre es jedoch auszutüfteln, was man veranstalten muß, damit es zu keiner pfändung kommt; das ist ein kreativer prozess - ich empfehle dir dazu, dich bei Xing anzumelden und dort in die Themengruppe Insolvenz zu gehen - dort versammeln sich allerhand Rechtsanwälte und steuerberater die dir gute Tips geben können, wie du um die minimalpfändungen rumkommst …
aber persönlich hätte ich keine lösung dafür
gruß
michael
Hallo,
Ihr Insolvenzverwalter ist ja äußerst hilfreich.
Also, wenn Sie 1.000,10 € monatl. Rente erhalten und niemanden unterhaltsverpflichtet sind, dann haben Sie eine Freibetrag von 989,99 €. Da hißt man würde Ihnen diesen Betrag von der Rente als Gutschrift abziehen und der Betrag der dann übrig bleibt = 10,11 € monatl. würde man dann pfänden.
1.000,10 € Rente - 989,99 € Freibetrag = 10,11 € zu viel über dem Pfändungsfreibetrag.
Sind Sie jedoch gegenüber jemanden unterhaltspflichtig, dann erhöht sich der sogenannte Pfändungsfreibetrag mit jeder unterhaltspflichtigen Person. Wenn Sie also jemanden nachweislich unterhaltsverpflichtet sind, dann erhöht sich der nicht pfändbare Teil Ihres Einkommens auf 1.359,99 €.
Wenn Sie die Rente beantragen und Ihnen diese dann gewährt wird, dann sind Sie verpflichtet diese Änderung Ihres Einkommens umgehend Ihren Insolvenzverwalter zu melden. Der wird dann bei der Rentenstelle die nötige monatliche Pfändung der 10,11 € beantragen und die Rentenstelle wird Sie über die Pfändung informieren. Sie müssen aufpassen, daß die Pfändung nach Ablauf der Insolvenz wieder ausgetragen wird und Sie Ihre volle Rente wieder erhalten.
Wir hoffen wir konnten helfen.
Mit freundlichen Grüssen
Ahaa.Vielen herzlichen Dank.sie haben mir sehr geholfen.
Ja,ja.Mein Insolvenzverwalter ist schon eine besondere Nummer.
Ich hatte so manchesmal Fragen und die Antworten waren meist lapidar.
Zum Glück gibts Leute wie sie.lach.
Also nochmals vielen Dank
Ahso.Na,da werde ich mich mal schlau machen.
Trotzdem vielen Dank
Bei der Pfändungstabelle kommt es darauf an, ob Du alleine lebst oder verheiratet bist oder noch Du noch jemanden gegenüber Unterhaltsverpflichtet bist. Für Alleinstehende gelten nach meinen Informationen 999 €, für Verheiratete 1299 € und für Unterhaltspflichtige 1399 €. Bei 1.000 € Rente kann also alles bei Dir bleiben.
Gruß Klaus
Vielen Dank für die Infos.Jaa,sowas habe ich mir auch schon gedacht.Bei €1,100 würde ich €10,11 verlieren
Hallo, besorge dir einen besseren Insolvenzberater.
Gewerkschaft ??? nein? na denn.
Gewerkschaft ??? ja, jetzt gehts.
Ich schreibe dies, weil uns mit der Gewerkschaft schon 3x geholfen wurde. Ohne Gewerkschaft ist man verloren.
Gruß Wolfgang
Nach der aktuellen Pfändungstabelle, liegt bei 1000€ Nettoeinkommen ohne Unterhaltspflichtige der Pfändungsbetrag bei 10,40€
Hast Du unterhaltspflichtige wird nichts gepfändet.
Lg
Ja,vielen Dank.
Habe schon gute Infos bekommen.
danke nochmals.
Hallo,
die Pfändungsfreigrenze ist in §850c ZPO geregelt.Die höhe hängt von der Anzahl der Personen ab, die Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigt sind.
Ohne unterhaltsberechtigte Person liegt die Grenze bei 985,15€.
Mit freundlichen Grüßen
Hey,
ich kann dih auch nur auf diese verweisen
http://www.insolvenzanwalt24.de/download/Nettolohn-P…
es kommt halt darauf an ob du verheiratet und alleine Einkommen hast, dann bist du z.B. Unterhaltspflichtig für deine Ehefrau!!
Das is aber nur ein Beispiel. Finde es schon komisch das du nicht eine bessere Auskunft von dein Insolvenzanwalt erhälts.
Hoffe das is wenigstens eine kleine Hilfe
Lg
Hallo auch!
Grundsätzlich gibt es Pfändungsfreibeträge, die das Existenzminimum ermöglichen sollen. Hier kann man dies genau erkennen: http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…
Wenn Du also alleinstehend bist und 1000 Euro Einkommen pro Monat hast, werden 10,40 Euro abzutreten sein.
MfG
CKH
eigentlich ist der inwalt verpfichtet dir genaue auskünfte zu erteilen
Hallo
Ich bin 62J alt und seit 2006 arbeitslos.
Bin mittlerweile in Privatinsolvent und möchte nächstes Jahr
mit 63J meine frühzeitige Rente beantragen.
Sie wird voraussichtlich bei €1000,100 liegen.
Kann man mir einen Teil davon wegpfänden?
Ich habe schon meinen Insolvenzanwalt gefragt.
Doch der verweist mich auf die aktuelle Pfändungstabelle.
doch da blicke ich nicht ganz durch.
Deshalb hoffe ich hier auf Hilfe oder Ratschläge
Vielen Dank
Hallo ich denke dieser Betrag liegt unter der Pfändungsgrenze.
Vielleicht mal bei der LVA/BFA nachfragen.
Hoffe ich konnte ein Wenig helfen.
Gruss
FürGerecht
Denke ich mir auch.Vielen dank für den Tip
Gruß
Smoky
Hallo,
bei 1000 € Rente, kann Ihnen nicht viel gepfändet werden. Laut Tabelle ( siehe 1000 € Einkommen und O für keine Kinder, die noch im Haushalt mitversorgt werden) liegt der Pfändungsbetreig bei 10 €.
Also sehr gering, da Ihnen noch ein Selbstbehalt bleiben muß.
Viele Grüße
Y.Dosse
Ja.Das denke ich auch
Vielen Dank
Gruß
Smoky
Guck mal hier:
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/pfaendungstab…
Soweit ich weiß, werden bei keiner Unterhaltspflicht bei einem Einkommen von 999 EUR 3,40 EUR gepfändet.