Rentenanspruch Grenztruppen der DDR

Ganz normal, es wurden Pflichtbeiträge abgeführt.

„Als Pflichtbeitragszeiten nach Bundesrecht gelten Zeiten des Wehrdienstes von mehr als 3 Tagen nach dem Wehrrecht der DDR bis 2.10.1990. Außer in der Nationalen Volksarmee (NVA) konnte der Wehrdienst auch in den Grenztruppen abgeleistet oder durch einen entsprechenden Dienst im Ministerium für Staatssicherheit, den kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern oder in der Zivilverteidigung erfüllt werden. Diese Zeiten werden ebenfalls als Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt, wie auch Zeiten des in Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht geleisteten Dienstes als Bausoldat und Zeiten des ab 1.3.1990 eingeführten Zivildienstes…“

Zitat haufe.de ( SGB Sozialwissen Professional)