Hallo,
Hallo, Ich bin vor 3 1/2 Jahren mit 60 Jahren in Rente gegangen in der Annahme, dass ich nach 46 Jahren Arbeitszeit den vollen Rentenanspruch hätte. Leider war das zu diesem Zeitpunkt nicht der Fall.
Wann war das denn mal so? Und sicher, dass alle Jahre seit dem 14. Geburtstag als Arbeits-/Beitragsjahre galten, damit man den Status als besonders langjähriger Versicherter hatte?
Heute gilt die 45-Jahresregel wieder.
Das bedeutet aber nicht, dass die mit 60 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen könnte, sondern lediglich, dass sie mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen können. Wer also vor 3,5 Jahren 60 war ist so Pi mal Daumen 1949 geboren und könnte mit 65 jahren + 3 Monaten abschlagsfrei in Rente. Wer jedoch 45 Jahre voll hat, eben auch schon drei Monate eher. Wäre aber immer noch ein Jahr hin. Ist doch wohl klar, dass es da einen Unterschied zu solchen Rentnern geben muss, die dann schon 5 Jahre lange Rente bekommen.
Meine Frage: Kann ich meine volle Rente nachträglich beanspruchen.
Nein. Der Anspruch hat schon mit 60 Jahren nie bestanden, wenn da nicht noch besondere Umstände vorlagen.
Welche Möglichkeiten hierzu gibt es?
Man hat doch jetzt schon 3,5 Jahre eine Rente bezogen. Wie will man das nun rückgängig machen? Alles zurückzahlen inklusive KV-Beitrag und Zinsen?
Der Rentenbeginn mit 60 deutet jedenfalls schon auf irgendeine Sonderregelung hin. Und die hat man in Anspruch genommen und auch schon 3,5 Jahre lang jeden Monat Rente nebst KV kassiert.
Das würde sicher jeder gerne machen: irgendwelche Ausnahmen in Anspruch nehmen und dann mit 65+x auch noch die volle Rente verlangen. Genau das geht aber eben nicht.
Grüße