Hallo,
das:
Mir wurde gesagt, dass Beamte die in die Wirtschaft wechseln dann keine Pensionsansprüche mehr haben.
kommt darauf an, ob sie Versorgunsgrechtliche Ansprüche erworben haben oder nicht.
Grundsätzlich bekommen Beamte eine Pension ja erst nach einer gewissen Zeit und wenn sie
das 27.Lebensjahr vollendet haben und somit Beamte auf Lebenszeit sind.
Es gibt dann 2 Möglichkeiten
1.
der Beamte läßt sich von seinem Dienstherren dauerhaft beurlauben und „friert“ damit
seine Pensionsansprüche ein.
-
der Beamte beantragt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Dann wird er von seinem Dienstherren in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Dazu:
Die Rente wäre aber extrem gering und kein Vergleich zur eigentlichen Pension. Stimmt das?
Das kann man nicht vergleichen, weil es sich um vollkommen unterschiedliche Systeme handelt
a) Pension
Die Beamtenpension entspricht mal umgangssprachlich ausgedrückt Alimenten
also einem Unterhalt für ein Kind.
b)Rente
Die Rente ist nicht anderes als ein Umlageverfahren, das heißt die die Arbeitnehmer zahlen die Rentner und genau da liegt das Problem.,weil es zuwenig AN und zuviele Rentner gibt.