Rentenanstalt - Nachweis kein Bezug Arbeitslosengeld nicht möglich

Hallo zusammen,
es geht um eine Zeit der Arbeitslosigkeit von 2,5 Monaten in 2007: Die Rentenanstalt möchte jetzt einen Nachweis, dass kein Arbeitslosengeld erhalten wurde, um dies entsprechend im Rentenkonto zu hinterlegen…

Der Kontakt zum Arbeitsamt bestand damals, aber durch die Eigenkündigung und dem Bewusstsein, dass man nach 2,5 Monaten eine neue Stelle hat, wurde vom Arbeitsamt kein Arbeitslosengeld gezahlt und der Nachweis darüber auch nicht explizit angefragt.

Das Arbeitsamt sagt nun, dass die Akte gelöscht ist und kein Nachweis mehr erbracht werden kann. Die Rentenanstalt hat jedoch erst vor kurzem diesen Nachweis gefordert.

Unverständlich, wieso die Behörden hier nicht zusammenarbeiten und die Rentenanstalt in einem Zeitraum zum Nachweis auffordert, in dem dies bei der Arbeitsagentur noch möglich ist.

Frage: Wie kann man hier weiter vorgehen, damit die Zeit bei der Rente angerechnet wird?

Danke für alle hilfreichen Antworten!

Hallo,

Hallo zusammen,
es geht um eine Zeit der Arbeitslosigkeit von 2,5 Monaten in
2007: Die Rentenanstalt möchte jetzt einen Nachweis, dass kein
Arbeitslosengeld erhalten wurde, um dies entsprechend im
Rentenkonto zu hinterlegen…

Der Kontakt zum Arbeitsamt bestand damals, aber durch die
Eigenkündigung und dem Bewusstsein, dass man nach 2,5 Monaten
eine neue Stelle hat, wurde vom Arbeitsamt kein
Arbeitslosengeld gezahlt und der Nachweis darüber auch nicht
explizit angefragt.

Das Arbeitsamt sagt nun, dass die Akte gelöscht ist und kein
Nachweis mehr erbracht werden kann.

Aber sicher kann die Bundesagentur für Arbeit mitteilen, dass keine Auszahlung von Arbeitslosengeld erbracht wurde.
Denn wenn eine Auszahlung erfolgt wäre, würden auch die entsprechenden Unterlagen vorliegen.

Gruß Merger

Du könntest die rv mal darauf hinweisen dass die Agentur den Bezug von Arbeitslosengeld gemeldet hätte und mal fragen was für einen Nachweis sie denn gerne hätten.

Hallo zusammen,

Hallo alleine,

es geht um eine Zeit der Arbeitslosigkeit von 2,5 Monaten in
2007: Die Rentenanstalt möchte jetzt einen Nachweis, dass kein
Arbeitslosengeld erhalten wurde, um dies entsprechend im
Rentenkonto zu hinterlegen…

Der RV-Träger möchte keinen Nachweis darüber, dass kein Arbeitslosengeld bezogen wurde, sondern einen Nachweis darüber, dass eine Meldung beim Arbeitsamt erfolgt ist. Es geht hier also um die möglich Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit bzw. eines Überbrückungstatbestandes wegen Sperrzeit.

Der Kontakt zum Arbeitsamt bestand damals, aber durch die
Eigenkündigung und dem Bewusstsein, dass man nach 2,5 Monaten
eine neue Stelle hat, wurde vom Arbeitsamt kein
Arbeitslosengeld gezahlt und der Nachweis darüber auch nicht
explizit angefragt.

Wie sah dieser Kontakt denn aus? Ist eine Arbeitslosmeldung erfolgt? Ist ein Bescheid erteilt worden, dass kein Arbeitslosengeld wegen Kündigung aus eigenen Gründen gezahlt wird/wurde? Wurde eine Stamm-/Kundennummer vergeben?

Ich denke fast, dass der Kontakt nur telefonisch bestand, insbesondere wegen dem Ausdruck „Bewusstsein, dass …“.

Das Arbeitsamt sagt nun, dass die Akte gelöscht ist und kein
Nachweis mehr erbracht werden kann. Die Rentenanstalt hat
jedoch erst vor kurzem diesen Nachweis gefordert.

Diese Aussage ist aus meiner Sicht Blödsinn. Wenn es einen Vorgang beim Arbeitsamt gab, so sind die Unterlagen auch noch vorhanden bzw. im Computer gespeichert. Mit einem Vorgang meine ich aber, dass es nicht nur telefonischen Kontakt gab.

Frage: Wie kann man hier weiter vorgehen, damit die Zeit bei
der Rente angerechnet wird?

Dem RV-Träger sollte mitgeteilt werden, dass in dieser Zeit Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug bestand; zusätzlich möglichst Aktenzeichen (Stamm-/Kundennummer) etc. beim Arbeitsamt angeben.

Danke für alle hilfreichen Antworten!

Wenn’s denn eine war … bitte! :smile:

Servus,
Robert

Wie sah denn der Kontakt zum Arbeitsamt damals aus? Hatten Sie sich damals nur beraten lassen? Hatten Sie Anträge gestellt? Aus der Schilderung geht dazu leider nichts hervor.
Da Sie verpflichtet sind, sich umgehend arbeitssuchend und später arbeitslos zu melden, haben Sie eventuell noch entsprechende Schreiben parat.
Haben Sie nichts mehr zur Hand, können Sie die Zeit der Arbeitslosigkeit zwischen den zwei Arbeitgebern anhand einer Erklärung an Eides statt gegenüber der Deutschen Rentenversicherung abgeben. Sie können eine einfache Erklärung auch von einem Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung, Auskunfts- und Beratungsstellen, zur Niederschrift abgeben. Vereinbaren Sie dazu einen Termin online oder vor Ort.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.

Die s.g. Meldeausfallzeiten werden an sich direkt von der Arbeitsagentur an die DRV gemeldet…auch bei Sperrzeiten. Zusätzlich bekommt man als Arbeitsloser selbst einen Bescheid (Ablehnungsbescheid wg. Sperrzeit) in der die Zeiten ausgewiesen sind.

Unterlagen die länger als 5 Jahre zurückliegen sind oft nicht mehr vorhanden, da der Gesetzgeber meines Wissens nach keine längere Zeiten festgelegt hat.

Am besten einfach mal an die Krankenkasse wenden, die 2007 zuständig war. Die haben Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren (so weit ich weiß).

Und die weist dich dann auf das zuweilen sehr grandiose Meldeverhalten der BA hin. Mittlerweile gehts, aber gerade so um die fragliche Zeit rum, uiuiuiui.

LG
S_E

reichen Sie doch den betr. Steuerbescheid ein: in diesem hätte ein Arbeitslosengeld enthalten gewesen sein müssen, wenn es gezahlt worden wäre: die Arbeitsagentur hätte eine entsprechende Meldung ans Finanzamt machen müssen! Und wenn dort keine Angabe erfolgte, gab es auch kein ALG I!

Lia