Hallo zusammen,
Hallo alleine,
es geht um eine Zeit der Arbeitslosigkeit von 2,5 Monaten in
2007: Die Rentenanstalt möchte jetzt einen Nachweis, dass kein
Arbeitslosengeld erhalten wurde, um dies entsprechend im
Rentenkonto zu hinterlegen…
Der RV-Träger möchte keinen Nachweis darüber, dass kein Arbeitslosengeld bezogen wurde, sondern einen Nachweis darüber, dass eine Meldung beim Arbeitsamt erfolgt ist. Es geht hier also um die möglich Anerkennung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit bzw. eines Überbrückungstatbestandes wegen Sperrzeit.
Der Kontakt zum Arbeitsamt bestand damals, aber durch die
Eigenkündigung und dem Bewusstsein, dass man nach 2,5 Monaten
eine neue Stelle hat, wurde vom Arbeitsamt kein
Arbeitslosengeld gezahlt und der Nachweis darüber auch nicht
explizit angefragt.
Wie sah dieser Kontakt denn aus? Ist eine Arbeitslosmeldung erfolgt? Ist ein Bescheid erteilt worden, dass kein Arbeitslosengeld wegen Kündigung aus eigenen Gründen gezahlt wird/wurde? Wurde eine Stamm-/Kundennummer vergeben?
Ich denke fast, dass der Kontakt nur telefonisch bestand, insbesondere wegen dem Ausdruck „Bewusstsein, dass …“.
Das Arbeitsamt sagt nun, dass die Akte gelöscht ist und kein
Nachweis mehr erbracht werden kann. Die Rentenanstalt hat
jedoch erst vor kurzem diesen Nachweis gefordert.
Diese Aussage ist aus meiner Sicht Blödsinn. Wenn es einen Vorgang beim Arbeitsamt gab, so sind die Unterlagen auch noch vorhanden bzw. im Computer gespeichert. Mit einem Vorgang meine ich aber, dass es nicht nur telefonischen Kontakt gab.
Frage: Wie kann man hier weiter vorgehen, damit die Zeit bei
der Rente angerechnet wird?
Dem RV-Träger sollte mitgeteilt werden, dass in dieser Zeit Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug bestand; zusätzlich möglichst Aktenzeichen (Stamm-/Kundennummer) etc. beim Arbeitsamt angeben.
Danke für alle hilfreichen Antworten!
Wenn’s denn eine war … bitte! 
Servus,
Robert