Rentenantrag stellen

Hallo, ins Forum

Vielleicht kann mir jemand eine Auskunft zu folgendem Fall geben:

Rüdiger A. 45 Jahre ist zur Zeit seit 5 Wochen krank geschrieben. Depression und orthopädische
Krankheiten.

Depression seit 15 Jahren, Tinnitus chronisch.
Mehrmalig in Reha, ohne bleibenden Erfolg.

Er will jetzt einen Rentenantrag stellen.

Frage: geht das während man im Krankengeldbezug ist, ohne finanzielle Nachteile?

Was passiert, wenn das Krankengeld der KK ausgeschöpft ist?

Wenn er dann ALG 1, der Anspruch besteht, bezieht- kann er dann vermittelt werden, obwohl er krank ist?

Zur Info: Hartz4 wäre wegen Verdienst der Partnerin nicht möglich.

Kann jemand helfen, oder vielleicht hat jemand dieses schon mal durch? Danke im voraus

LG

Conny

Hallo, ins Forum

Vielleicht kann mir jemand eine Auskunft zu folgendem Fall
geben:

Rüdiger A. 45 Jahre ist zur Zeit seit 5 Wochen krank
geschrieben. Depression und orthopädische
Krankheiten.

Depression seit 15 Jahren, Tinnitus chronisch.
Mehrmalig in Reha, ohne bleibenden Erfolg.

Er will jetzt einen Rentenantrag stellen.

Frage: geht das während man im Krankengeldbezug ist, ohne
finanzielle Nachteile?

***JA.

Was passiert, wenn das Krankengeld der KK ausgeschöpft ist?

***Das dauert 18 Monate und dann könnte Rüdiger EU-Rente beantragen.

Wenn er dann ALG 1, der Anspruch besteht, bezieht- kann er
dann vermittelt werden, obwohl er krank ist?

***Während einer Arbeitsunfähigkeit steht Rüdiger dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und würde daher auch kein ALG 1 bekommen. Ist er bereits vor ALG 1 erkrankt, bekäme er Krankengeld von der GKV.

si

Hallo,
nachdem Rüdiger schon mehrere Reha`s hinter sich hat bleibt es ihm selbstverständlich freigestellt und unbenommen beim RV-Träger einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dieser Antrag als solches hat keinen Einfluss auf einen evtl. Krankengeldanspruch, der übrigens maximal 78 Wochen beträgt. Erst durch die Rentenbewilligung kann sich
das alles etwas verändern. Dies in der Form, dass er, je nach dem ab wann und welche Rente er erhält, er nur noch ein um die Rentengekrüztes Krankengeld erhält oder die Krankengeldzahlung komplett eingestellt wird. Ob er bei einer Rentenbewilligung noch Anspruch auf ALG-1 hat, das sollte Rüdiger besser mit dem Arbeitsamt abklären .
Gruss
Czauderna