Rentenantrag und Krankenkasse

Hallo,
habe einer Frau beim Rentenantrag (EU) geholfen. Jetzt kam ein Schreiben von ihrer Krankenkasse:

Anfrage über Mitglieds- und Versicherungszeiten zur Prüfung der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB 5
_ Ihr Rentenabtrag ist bei uns eingegangen. _
Für die weitere Bearbeitung benötigen wir Angaben darüber, wo Sie von…bis…krankenverscihert waren.

Die Versicherungszeit fehlt noch, ist aber beanttragt.

Frage:
Wieso ist der EU Rentenantrag bei der Krankenkasse eingegangen???
Abgegeben wurde er auf dem Rathaus an den Rentenversicherungsträger.
Bin etwas verwirrt!

Hallo!

ist Dir denn neu, das Rentner krankenversichert werden ? Und da kommt die Krankenkasse mit ins Boot. Schließlich zahlt man doch hälftige Beiträge an die Kasse, bzw. sie werden gleich von der Rente abgezogen. Andere Hälfte zahlt der Rentenversicherer.

Sie prüft ob man pflichtversichert werden muss, dazu wurde man ja aufgefordert Nachweise zu erbringen, ob man schon früher in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert war.

Hier der § 5 aus dem SGB V  http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html

MfG
duck313

Wenn es um das Thema „Rente“ (welcher Art auch immer) oder andere Sozialversicherungsbelange geht, erfolgen intern gegenseitige Informationen aller beteiligten Träger.
Unter anderem soll damit erreicht werden, dass (möglichst) niemand aufgrund fehlender Information benachteiligt oder bevorzugt wird.

LG, FM

Danke!
Mir ging es um die sensiblen Daten bezgl. Beschwerdebeschreibung, was ausgefüllt wurde.
Ich finde es nicht so gut, dass solche Daten als Kopie des Antrags auch an die Kasse gehn.
Dass die Kasse bei evtl. EU Rente Beiträge kriegt, ist mir schon klar.

Hallo!

Woher will man denn wissen, es ging der ganze EU-Antrag als Kopie an die Kasse ?

Damit hat Kasse doch nichts zu tun. Sie interessiert nur, hier hat jemand EU-Antrag gestellt, wie sieht es mit der Krankenversicherungspflicht aus.

mehr nicht.
Mit dem eigentlichen Antrag auf EU oder Rente hat sie doch gar nichts zu tun. Also bekommt sie auch nicht die Antragsdaten oder - gründe. Nur Personalien und die Tatsache, es ist überhaupt ein Antrag gestellt worden.

MfG
duck313

Hallo,

dies ist sehr einfach zu erklären.

Die GKV benötigt die Informationen um beurteilen zu können,
ob die Frau in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) als
Pflichtmitglied oder als freiweilliges Mitglied versichert wird und entsprechend Beiträge zu zahlen hat.
Als freiweilliges Mitglied werden alle Einkünfte berücksichtigt,
evt. sogar das hälftige Einkommen des Ehemannes.

Gruß Merger

Hallo,

Frage:
Wieso ist der EU Rentenantrag bei der Krankenkasse
eingegangen???

Abgegeben wurde er auf dem Rathaus an den
Rentenversicherungsträger.
Bin etwas verwirrt!

Der Rentenantrag ist ja auch nicht bei der Krankenkasse eingegangen.
Mit der Rentenantragstellung wird das Formular R810 (Meldung zur Krankenversicherung) ausgefüllt und der Krankenkasse übersandt damit diese prüfen kann ob Versicherungspflicht als Rentner besteht.
Diese Meldung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Löst das die Verwirrung?

habe einer Frau beim Rentenantrag (EU) geholfen …

Wenn man helfen will sollte man doch bitte auch etwas Kenntnis von der Materie haben

Gruß von TrixiMaus

Hallo!

Also bekommt sie auch nicht die Antragsdaten
oder - gründe. Nur Personalien und die Tatsache, es ist
überhaupt ein Antrag gestellt worden.

Das Antragsdatum bekommt die Krankenkasse schon. Sonst kann sie die Prüfung ob Versicherungspflicht vorliegt nicht vornehmen.

Gruß von TrixiMaus

Hallo,

Der Rentenantrag ist ja auch nicht bei der Krankenkasse
eingegangen.

genau das hat die Krankenkasse aber doch geschrieben! Von daher finde ich die Frage auch durchaus legitim. Wahrscheinlich wäre eine Aussage wie

„Der Rentenversicherungsträger hat uns über die Rentenantragstellung informiert. Zur Prüfung, ob Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner besteht benötigen wir …“

weniger verwirrend gewesen.

habe einer Frau beim Rentenantrag (EU) geholfen …

Wenn man helfen will sollte man doch bitte auch etwas Kenntnis
von der Materie haben

Na, na … man kann durchaus jemandem beim Ausfüllen des Rentenantrages behilflich sein, ohne sich direkt in der gesamten Materie auszukennen.

Ich kenne viele Leute, die einfach nicht zur A+B-Stelle oder zum Versicherungsamt gehen möchten … was ich teilweise und insbesondere beim Versicherungsamt vollkommen verstehen kann. Von daher finde ich es gut, dass jemand beim Ausfüllen behilflich ist, auch wenn er die komplette Materie ggf. nicht kennt.

Gruß von TrixiMaus

Servus von Robbie

Hallo,
das ist der Beitrag, der von mir mit einem Sternchen versehen wurde - Nicht dass die anderen Beiträge nicht richtig wären, aber der brachte es auf den Punkt.
So ist es es eben in der Praxis.
Die Kasse bekommt das Formular zur Klärung der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), weil es Aufgabe der Krankenkasse ist, dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen ob die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt sind oder nicht.
Welche Gründe für die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente ausschlaggebend waren interessiert in diesem Fall die Kasse wirklich nicht und bekommt sie auch nicht mitgeteilt.
Ach ja, ich halte es so dass ich nur bei den Sachen behilflich bin, von denen ich auch etwas Ahnung habe, das war jetzt nicht persönlich auf den Threadersteller gemünzt sondern mehr allgemein geschrieben.
Gruss
Czauderna