Wenn ein Mitarbeiter sich befreien lässt, wie lange gilt das dann?
Für welche Jobs (VZ, TZ, alle geringf.) gilt das? Es gilt ja meine ich nicht für ältere geringfügige Beschäftigungen, aber für neue zukünftige.
Wenn sie den Job bei uns z.B. kündigt und woanders einen neuen geringfügigen Job annimmt, kann sie sich dann neu entscheiden?
Die Befreiung gilt in der Regel ab Beginn des Kalendermonats, in dem der Minijobber den schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellt und frühestens ab Beschäftigungsbeginn. Die Befreiung ist für die gesamte Dauer des 450-Euro-Minijobs bindend.
Beantragt ein Minijobber mit mehreren 450-Euro-Minijobs für einen davon die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, gilt diese für alle 450-Euro-Minijobs, die er zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausübt und zusätzlich danach aufnimmt.
Die Befreiung wird für alle 450-Euro-Minijobs gleichzeitig wirksam und endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht.
Es darf also keine Überlappung geben. Mir ist nicht ganz klar, ob es eine Pause von z.B. einem Monat geben muss, weil Elstam das sonst nicht schnallt, vielleicht kann da noch einer unserer Lohn- oder SV-Experten was ergänzen. M.E. sollte es reichen wenn bspw. Minijob mit Befreiung 30.09. endet , der neuer Minijob am 01.10. beginnt, dann kann der Arbeitnehmer sich im neuen Minijob wieder neu entscheiden.
Elstam hat normalerweise mit einem Minijob nix zu tun.
Reicht, wenn es unterschiedliche AG sind.
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Moin,
prinzipiell sind alle Minijobs, die ab 01.01.2013 aufgenommen wurden, rentenversicherungspflichtig. D.h., der AN bezahlt die Differenz aus AG-Anteil von 15% und dem vollen RV-Beitrag. In diesem Jahr beträgt der volle Beitrag 18,7%, der AN muss also 3,7% von seinem Arbeitsentgelt selber tragen. Der AN hat die Möglichkeit, dieser RV-Pflicht zu widersprechen, allerdings dann für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Es gibt keine Möglichkeit, dies rückgängig zu machen. Es geht auch nicht, sich zum 31.08. kündigen zu lassen und am 15.09. wieder einstellen zu lassen. Der Gesetzgeber geht hier von einem einheitlichen Arbeitsverhältnis aus.
Was funktioniert, ist, beim alten AG kündigen oder kündigen lassen und dann bei einem neuen AG anfangen. Hier sollte man allerdings aufpassen, wenn man mehrere Minijobs hat. Die Befreiung gilt für alle Minijobs und es würde nix nützen, bei einem AG aufzuhören und noch einen anderen Minijob mit Befreiung zu haben. Dann muss auch der neue AG mit Befreiung abrechnen.
Bei Teilzeitjobs, also über 450€, besteht grundsätzlich Sozialversicherungspflicht, also auch Rentenversicherung. Hier gibt es keine Möglichkeit, sich befreien zu lassen.
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Ja, aber das weiß ich doch nicht! Lohn können wir Steuerleute nicht, das können nur die Steuerfachangestellten, von den wir da abhängig sind…