Hallo,
entgegen den Empfehlungen der DRV solltest Du Dich bereits 5-6 Monate vorher um einen Termin zur Antragstellung bemühen, da schon diese Termine eine lange Vorlaufzeit haben.
Wenn Dein Arbeitsvertrag (oder ein evtl. geltender Tarifvertrag) keine automatische Auflösungsklausel bei Erreichen des Mindestalters für eine abschlagfreie Rente beinhaltet, dann ist es völlig ausreichend, nach Erhalt des Rentenbescheides unabhängig von evtl. Kündigungsfristen einen entsprechenden Auflösungsvertrag zu schließen.
Hast Du einen alten Arbeitsvertrag, in dem noch als Zeitpunkt der Beendigung das Lebensalter „65“ vermerkt ist, dann ist dieses Alter umzudeuten auf Dein aktuelles gesetzliches Rentenalter.
Und hast du kein automatisches Ende Deines Arbeitsvertrages vereinbart, kannst Du auch - wenn Du tatsächlich willst - länger arbeiten und dafür auch noch „Zuschläge“ bei der Rentenhöhe erhalten.
&Tschüß
Wolfgang