Rentenbeginn

Am 1.12. erreiche ich das Renteneintrittsalter.

Dazu ein paar Fragen:

Muss ich bei bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen, wenn ich in Rente will?

Muss ich die Auszahlung der Rente bei der Rentenversicherung beantragen?

Ich befürchte nämlich, dass da gar nichts automatisch geht.

Wenn du dort nicht weiterarbeiten willst, wäre das zu empfehlen.

Natürlich: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/ihr_rentenantrag_so_gehts.html

Warum sollte es auch? Es gibt doch keine Pflicht, in Rente zu gehen.

Gruß,

Kannitverstan

Ganz herzlichen Dank!

Zu Deiner Anmerkung „Es gibt keine Pflicht“, kann ich nur sagen „aber einen sehnlichsten Wunsch“.

Hallo,

Dazu müsstest du in deinen Arbeitsvertrag nachschauen. Manchmal steht dort auch so etwas: „Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht.“

In dem Fall müsstest du nicht kündigen, sondern nur deine Rente beantragen. Hier wird empfohlen, etwa 3 Monate vor Rentenbeginn den Antrag zu stellen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/05_Kurz_vor_und_in_der_Rente/01_Kurz_vor_der_Rente/06_so_beantragen_sie_ihre_rente/so_beantragen_sie_rente_node.html

Gruß
Christa

Hallo,

entgegen den Empfehlungen der DRV solltest Du Dich bereits 5-6 Monate vorher um einen Termin zur Antragstellung bemühen, da schon diese Termine eine lange Vorlaufzeit haben.

Wenn Dein Arbeitsvertrag (oder ein evtl. geltender Tarifvertrag) keine automatische Auflösungsklausel bei Erreichen des Mindestalters für eine abschlagfreie Rente beinhaltet, dann ist es völlig ausreichend, nach Erhalt des Rentenbescheides unabhängig von evtl. Kündigungsfristen einen entsprechenden Auflösungsvertrag zu schließen.
Hast Du einen alten Arbeitsvertrag, in dem noch als Zeitpunkt der Beendigung das Lebensalter „65“ vermerkt ist, dann ist dieses Alter umzudeuten auf Dein aktuelles gesetzliches Rentenalter.

Und hast du kein automatisches Ende Deines Arbeitsvertrages vereinbart, kannst Du auch - wenn Du tatsächlich willst - länger arbeiten und dafür auch noch „Zuschläge“ bei der Rentenhöhe erhalten.

&Tschüß
Wolfgang

Möchte nur dazu anmerken:
was den Arbeitgeber betrifft - ein ex-Kollege wollte ums verrecken nicht als Rentner abgestempelt werden und kam regelmäßig weiter zu Arbeit. Bis sie ihn mit dem Stuhl aus dem Haus getragen haben. Ich denke, eine Weiterbeschäftigung kann unter gewissen Umständen für beide Parteien vorteilhaft sein, aber da gibt es andere Regelungen als ein normaler Einstellungsvertrag.
PA kontaktieren.
Ansonsten - Ohne Antrag, keine Kohle, da musste schon selbst die Beine schwingen.
Gruß
Sch