Ein Fachkrankenpflegr in der Intensivpflege und Anästhesie ist als Angestellter in einem Krankenhaus tätig und unterrichtet nebenberuflich ich in zwei Altenpflegeschulen als freiberuflicher Dozent. Es gibt einen steuerlichen Freibetrag von 2600€ im Jahr gibt. Um keinen zusätzlichen Rentenbeitrag zahlen zu müssen darf das durchschnittliche, zusätzliche Einkommen 450€ nicht überschreiten. Wäre also im Jahr 5400€. Sind diese 5400€ nach Abzug des Freibetrages zu sehen oder darf das tatsächliche Einkommen nur 5400€ betragen? In der Einkommensteuererklärung wird der Freibetrag gar nicht aufgeführt und auch nicht ersichtlich.
Guten Tag,
die Rentenversicherung hat nichts mit dem Steuerfreibetrag (den ich nicht bestätigen kann) zu tun. Er wird nicht abgezogen.
Viel Glück
Barmer