Rentenbesteuerung (betriebliche Altersvorsorge)

Hallo zusammen,

nach erfolgloser Suche im Internet versuche ich hier mein Glück.

Ich habe 2005 eine betriebliche Altersvorsorge über meinen Arbeitgeber bei der Allianz Penisonskasse abgeschlossen. Der Betrag wurde dieses Jahr ausgezahlt, aber noch nicht versteuert. Die Versteuerung erfolgt erst nächstes Jahr.

Ich möchte gerne jetzt schon wissen, wie hoch die Besteuerung ausfällt.

Ich gehe davon aus, dass der Abschluss für mich nicht wirklich vorteilhaft war, da der Arbeitgeber keine Beiträge gezahlt hat. Die Beiträge wurden zu 100 % von mir bezahlt.

Kennt jmd. eine Internetseite, die die Steuer berechnen kann oder ist jmd. hier der das auch kann?

Zu den Daten:
Auszahlung: 35.818,11 € (von mir wurden 32.032 € Beiträge bezahlt)
Krankenversicherung: 14,6 % (gesetzlich), je 1/2 zahlt AN und AG
Kirchensteuer: ja (Bayern)
Steuerklasse 3

Falls noch weitere Daten benötigt werden liefer ich die nach.

Vielen Dank : )

Florian

…bist du dir sicher, dass du die KV nicht vollständig alleine zahlst?(!) :grin:

Hallo, es gibt viele Varianten der bAV und fast genauso viele Varianten der Besteuerung. Im vorliegenden Fall (Gehaltsumwandlung ?) vermute ich, dass in voller Höhe zu versteuern ist. Ein Einmalbeitrag von 30000 EUR schießt natürlich in eine hohe Progression. Wahrscheinlich kann die Zahlung aber gefünftelt werden

Frag am besten die Allianz, welche Steuerparagraphen für diese Zahlung zuständig sind bzw. in welche Positionen welcher Anlage zur Einkommensteuererklärung sie einzutragen ist. Dann kann man Dir vielleicht helfen, wenn man alle Deine sonstigen Einkünfte kennt.

Oder ist es noch eine LV, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde ? Dann ist sie steuerfrei.

In jedem Fall wirst Du wohl die 14,6% zur Krankenversicherung über die nächsten 10 Jahre abstottern, wenn die Politik nicht was macht. Vom Arbeitgeber würde ich nichts erwarten.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

Davon solltest Du nicht ausgehen, sondern das sollte bei einer Überprüfung herauskommen - oder eben auch nicht.

Um das zu beurteilen, solltest Du in allererster Linie betrachten, was Du in der Zeit der Einzahlung wegen der Entgeltumwandlung weniger an Steuern und Beiträgen bezahlt hast: „Deferred compensation“- Modelle sind so aufgebaut, dass der wesentliche Teil des Ertrags bereits während der Einzahlphase erzielt wird.

Schöne Grüße

MM