"Rentenpaket" und Verlängerung eine befr. Teilerwersminderungsrente

Hallo,

Frau H bezieht eine Teilerwerbsminderungsrente von der DRV Bund, die bis zum 31.07.2014 befristet war. Nach Antragstellung wurde die Rente durch Bescheid vom 26.06.2014 ab dem 01.08.2014 unbefristet verlängert. Lt. Bescheid führte eine Neuberechnung der Rentenhöhe zu keiner Änderung.
Frau H ist aber der Meinung, daß anlässlich der Verabschiedung des sog. „Rentenpakets“ die darin enthaltenen Regelungen auch bei einer erneuten Antragstellung für eine Teilerwerbsminderungsrente berücksichtigt werden müßten.
(Lt Auskunft eines Rentenberaters im Vorfeld der erneuten Antragstellung könnten sowohl die „Hochrechnung“ der Einkünfte vor Renteneintritt auf das 62. LJ sowie die Berücksichtigung zusätzlicher Erziehungszeiten für den 1983 geborenen Sohn zu einer spürbaren Erhöhung führen.)

Hat Frau H Recht?

In diesem Zusammenhang würde Frau H auch interessieren, ob es von Relevanz ist, daß in ihrem neuen Rentenbescheid der Ablauf der Teilerwerbsminderungsrente und der Beginn der Regelaltersrente falsch berechnet wurde. Obwohl bekannt, hat die DRV Bund die Schwerbehinderung von Frau H nicht berücksichtigt.

Muß Frau H auf dieses falsche Renteeintrittsalter reagieren - zB durch einen Teilwiderspruch?

Vielen Dank im Voraus für sachkundige Stellungnahmen

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Guten Abend,

Frau H bezieht eine Teilerwerbsminderungsrente von der DRV
Bund, die bis zum 31.07.2014 befristet war. Nach
Antragstellung wurde die Rente durch Bescheid vom 26.06.2014
ab dem 01.08.2014 unbefristet verlängert. Lt. Bescheid führte
eine Neuberechnung der Rentenhöhe zu keiner Änderung.
Frau H ist aber der Meinung, daß anlässlich der Verabschiedung
des sog. „Rentenpakets“ die darin enthaltenen Regelungen auch
bei einer erneuten Antragstellung für eine
Teilerwerbsminderungsrente berücksichtigt werden müßten.
Hat Frau H Recht?

Nein,
die „neue“ Erwerbsminderungsrente gilt nur für Menschen, die erstmalig ab 01.07.2014 diese beziehen.
Rentenverlängerungen fallen unter die sogenannten Bestandsrenten und werden leider nicht angepasst (ich stecke in dem gleichen Dilemma, meine EMi-Rente läuft Ende des Jahres aus und wird vorauss. unbefristet verlängert)

In diesem Zusammenhang würde Frau H auch interessieren, ob es
von Relevanz ist, daß in ihrem neuen Rentenbescheid der Ablauf
der Teilerwerbsminderungsrente und der Beginn der
Regelaltersrente falsch berechnet wurde. Obwohl bekannt, hat
die DRV Bund die Schwerbehinderung von Frau H nicht
berücksichtigt.

Die Inanspruchnahme der sogenannten Schwerbehindertenrente setzt einen GdB von 50 oder mehr am Tag des Rentenbeginns voraus. Da man nicht vorhersehen kann (auch wenn es wahrscheinlich sein dürfte), ob zu dem Stichtag noch der GdB besteht, wird die unbefristete EMi-Rente bis zum Eintritt der gesetzlichen Regelaltersrente gewährt. Liegen Tatsachen vor (in diesem Fall ein GdB von 50 oder mehr), die einen früheren Beginn zulassen, kann der Versicherte auch schon entsprechend früher die Umwandlung beantragen.

Muß Frau H auf dieses falsche Renteeintrittsalter reagieren -
zB durch einen Teilwiderspruch?

Nein

Vielen Dank im Voraus für sachkundige Stellungnahmen

Eine sehr gute Zusammenfassung zum neuen Rentenpaket liefert unter anderem die Gewerkschaft Ver.di hier: http://arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/ueber…

(Lt Auskunft eines Rentenberaters im Vorfeld der erneuten
Antragstellung könnten sowohl die „Hochrechnung“ der Einkünfte
vor Renteneintritt auf das 62. LJ sowie die Berücksichtigung
zusätzlicher Erziehungszeiten für den 1983 geborenen Sohn zu
einer spürbaren Erhöhung führen.)
in meiner vorherigen Antwort habe ich leider das Thema Mütterrente vergessen.

Die DRV schaffte es nicht die Mütterrenten zum Stichtag am 01.07.2014 zu berechnen. In diversen Publikationen und Anfragen von Medien und Organisationen verspricht sie, dieses bis zum Herbst 2014 bzw Ende des III. Quartals geschafft zu haben und unaufgefordert nachzuzahlen.
Guggst Du z. B. hier: http://www.sozialhilfe24.de/news/1819/muetterrente-v

Tschüß
Wolfgang

Gruß
MG

Hallo,

Die DRV schaffte es nicht die Mütterrenten zum Stichtag am
01.07.2014 zu berechnen. In diversen Publikationen und
Anfragen von Medien und Organisationen verspricht sie, dieses
bis zum Herbst 2014 bzw Ende des III. Quartals geschafft zu
haben und unaufgefordert nachzuzahlen.

In gewissen Foren wird dazu aufgerufen gegen die Rentenanpassungsbescheide Widerspruch einzulegen da im Rentenzahlbetrag ab 1.7.2014 nicht der Zuschlag für die Kindererziehung enthalten ist.
„Die DRV schafft es nicht die Mütterrenten zum 1.7…2014 zu berechnen.“

Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz wurde am 26,6,2014 (Do) verkündet. Viele Juli-Renten mussten am 30.6.2014 (Mo) auf dem Konto verfügbar sein.
Es ist wirklich eine Schlamperei der DRV das sie es nicht geschafft hat in dieser Zeit die Berechnungen vorzunehmen, die Bescheide fertigzustellen und trotzdem zu gewährleisten das am 30.6.2014 das Geld auf dem Konto ist. Unmöglicher Zustand !!

Gruß von TrixiMaus

Hallo

sowie die Berücksichtigung
zusätzlicher Erziehungszeiten für den 1983 geborenen Sohn zu
einer spürbaren Erhöhung führen.)

Hat Frau H Recht?

Ja, was die „Mütterrente“ anbelangt schon.
Für das 1983 geborene Kind gibt es den Zuschlag zur Rente.

Gruß von TrixiMaus

Danke & Nachtrag
Hallo Triximaus und Em-Geh,

erst mal vielen Dank für Eure Ausführungen.

Frau H würde im vorliegenden Fall dann „höchstvorsorglich“ einen Widerspruch wegen der Nichtberücksichtigung der zusätzlichen Kindererziehungszeiten einlegen, da im geschilderten Fall im Bescheid kein Hinweis auf Vorläufigkeit bzw. Nachberechnung enthalten wäre.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
ich gehe mal davon aus das die EM-Rente am Monatsende nachträglich gezahlt wird.
Für diese Rentner sind noch nicht alle Rentenpassungsmitteilungen versandt worden, Diese wird aber in den nächsten Tagen eingehen.
In der Anpassungsmitteilung findet sich auf Seite 3 oben der entsprechende Hinweis.
Ich würde mit dem Widerspruch noch ein paar Tage warten.

Gruß von TrixiMaus

Noch zur Kenntnis:
Die Bescheide über den Zuschlag für die Kindererziehungszet werden nach meinen Informationen in der Zeit vom 19.08.- 2.10.2014 von den Rentenversicherungsträgern versandt.

Gruß von TrixiMaus