Bei mir wird die Rente Gepfändet obwohl ich ein P-Konto habe mit einen Pfändungsfreibetrag von 1.100 Euro , meine Rente beträgt aber nur ca 1.000 Euro, trotzdem Pfändet die Rentenversicherung
bei mir Monatlich 444 .00 Euro und obwohl die Pfändung erledigt ist, behalten Sie noch immer diesen Betrag ein ,da Sie noch keine Rückmeldung von der Pfändungsstelle erhalten haben. Ist dies Rechtens und was kann man dagegen Unternehmen ???
Mit dem Gläuber Verbindung aufnehmen und das dort abklären.
Ist ja fertig, und Rentenversicherung behält trotzdem Betrag ein ,weil keine Rückmeldung vom Gläubiger kommt.
trotzdem Danke
Aber du musst ihn doch trotzdem kontaktieren, dass er das weitergibt, dass es erledigt ist!
Moin
für ist ja fertig muss es auch Belege bei dir geben, oder andere Nachweise vom Gläubiger.
Vielleicht ist aber auch die Summe der Schulden beim Gläubiger „fertig“ aber noch nicht die zusätzlichen erklagten Schulden durch Gebühren, die durch Mahnung und Vollstreckung entstanden sind? Sonst dürfte die Rentenversicherung diese 444 € monatlich eigentlich nicht weiter dorthin überweisen, wo die Schulden bezahlt sind. Die behalten das Geld normalerweise nicht für sich ein.
Das sind zwei verschiedene Sachen, und deshalb geht die Rentenpfändung deine Bank (und das P-Konto) „nichts an“.
Grüße
Nach dem was ich da lese:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220831_tmn_hoehere_pfaendungsfreigrenze.html
läuft da was bei Dir total schief, denn daraus lese ich, dass auch für die Rentenversicherung der Pfändungsfreibetrag unantastbar ist.
Scroll da mal etwas runter, da kommt li. ein Feld: Beratung vereinbaren oder noch weiter unten: persönliche Beratung oder über die 800er Nummer anrufen.
ramses90
Bei mir läuft da nichts schief, habe der Rentenversicherung schon paarmal mit Anwalt gedroht, aber die Ignorieren das.
Deshalb wollte ich mich hier Richtig schlau machen und Rat !
Danke für Antwort.
Wäre gut wenn ein Anwalt sich dem Annehmen würde , habe ja Rechtschutz ,aber haben wahrscheinlich alle Angst vor der Rentenversicherung
Hätte wohl besser schreiben sollen:
Bei Dir läuft da mit der Rentenversicherung was total schief.
Deshalb habe ich Dir ganzen Links rein gestellt.
Mit Anwalt nur drohen bringt ja nix wie Du gerade am eigenen Leib erfährst
Woher dieses Wissen, schon versucht einen Anwalt einzuschalten?
ramses90
Warum fragst Du dann hier und gehst nicht gleich zu einem Anwalt bei Dir vor Ort? Und nein, Anwälte haben grundsätzlich keine Angst vor der Rentenversicherung. Es gehört bei vielen Kollegen vielmehr zum Tagesgeschäft, gegen die Rentenversicherung zu klagen.
Nur BTW: Die Rentenversicherung ist hier nicht der richtige Ansprechpartner und ihre Auskunft ist stimmig. Vielmehr muss man gegen den Gläubiger vorgehen, wenn der tatsächlich über das ihm zustehende Maß vollstrecken lässt. Der Rentenversicherung sind die Hände gebunden. Solange ihr ein gültiger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegt und sie nicht vom Gläubiger das Signal zur Einstellung der Pfändung bekommt, ist sie verpflichtet die Pfändung durchzuführen.
Ob der Gläubiger mehr vollstrecken lässt, als ihm zusteht, erfährt man, wenn man von dem einen Kontoauszug verlangt. Es spricht hier viel dafür, dass Du nur meinst, dass er bereits vollständig befriedigt worden ist. Oft werden Zinsforderungen und Kosten der Vollstreckung von Schuldnern übersehen, die selbstverständlich auch vollstreckt werden, wenn es erst einmal so weit gekommen ist. Wird hier tatsächlich unzulässig viel vollstreckt, muss man den Gläubiger im Wege einer Vollstreckungsgegenklage in die Schranken weisen lassen.
Aber wieso läßt die Bank es eigentlich zu, dass die RV von Deinem PKonto vollstreckt?
Allein deswegen sollteste Dich an die Bafiin wenden.
ramses90
Danke an alle die geantwortet haben , war mir sehr Hilfreich ,werde morgen passenden Anwalt suchen ?
Die Bank lässt das nicht zu, sondern die Rentenversicherung hat einen PfÜB erhalten und behält den gepfändeten Betrag von der Rentenauszahlung ein. Der einbehaltene Betrag landet erst gar nicht auf dem Konto.
Ich denke, dass Du da etwas falsch verstanden hast (und der Fragesteller ggf. ebenfalls). Der Gläubiger wird einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen die Rentenversicherung erwirkt haben, nach dem die Rentenversicherung selbst von der an sich zu zahlenden Rente einen pfändbaren Anteil abzieht und direkt an den Gläubiger auszahlt. Nur der nicht pfändbare Rest landet dann als Rentenzahlung auf dem Konto. Dass es sich bei diesem Konto um ein P-Konto handelt, ist daher insoweit irrelevant, da nur noch der um die Pfändung bereits von der Rentenversicherung verminderte Betrag auf das Konto überwiesen wird. Vom Konto selbst wird gar nichts gepfändet.
In diesem Zusammenhang dürften sich auch die unterschiedlichen „Pfändungsfreibeträge“ ergeben. D.h. gegenüber der Bank ist offenbar mal individuell festgesetzt worden, dass ein konkreter Bedarf besteht, aufgrund dessen da ein höherer Betrag als pfändungsfrei für das Konto festgelegt worden ist. Im Rahmen der Pfändung bei der Rentenversicherung hätte dieser höhere Bedarf natürlich auch geltend gemacht werden können. Dies wurde aber offenbar versäumt. Daher wurde dann nach Schema F gepfändet.
Wobei die genannten Beträge aussehen, als fehlte da was im Sachverhalt.