Moin,
kann man anhand der Rentenpunkte die Höhe einer allfälligen Witwerrente abschätzen?
Ganz grob: 40 Rentenpunkte des Ehepartners ergeben x Rentenpunkte für den Witwer?
Danke,
Tilli
Das kann man hier nachlesen:
Bin ich blind oder wo ist der Rechner?
Es gibt keine Rentenpunkte für den Hinterbliebenen. Die verbleiben auf dem Konto der Verstorbenen.
Relevant ist, welche Rente die Verstorbene zum Zeitpunkt ihres Todes bekommt oder bekommen hätte.
Davon gibt es entweder 25% als „kleine Rente“, oder 55% bzw. 60% als „große“ Rente.
Heiratet der Witwer erneut, erlischt der Anspruch. Er hat dann keine zusätzlichen Rentenpunkte erworben.
Fein. Das hilft mir weiter.
Diese seitenlangen Erklärungen der DRV nicht so.
Nehmen wir an, mein Gatte stirbt, der 50 Rentenpunkte hat.
Wann und unter welchen Umständen bekomme ich welche Rente, wenn ich
a) noch arbeite
b) selbst meine Rente beziehe?
Mir geht es nur um das Verständnis. Die Zahlen sind irrelevant.
Servus,
wenn der Hinterbliebene beim Tod des Ehepartners mindestens 47 Jahre alt ist, bekommt der die „große“ Hinterbliebenenrente, d.h. 60% der Rente, die der Verstorbene bekommen hat.
Aber nur dann, wenn das eigene Einkommen nicht mehr als (derzeit) 992 € im Monat ausmacht.
Darüber hinaus gehende Beträge werden nach einem unterhaltsamen System „angerechnet“ und verringern den Betrag, der als „große“ Hinterbliebenenrente ausgezahlt wird.
Schöne Grüße
MM
Danke.
Nehmen wir an, der Gatte bekommt Rente und verstirbt.
Gattin arbeitet noch 2 Jahre.
Dann bekommt die Gattin 2 Jahre einen entsprechend reduzierten Betrag und nach Beginn der eigenen Rente die große Witwenrente lebenslang?
Und zusätzlich die eigene Rente?
Das kommt wie gesagt auf die Höhe der eigenen Rente an. Das Anrechnungsverfahren ist ziemlich fummelig - wenn ich es hier beschriebe, wäre bestimmt ein Fehler drinne.
Nur ganz am Rande und für Spaß: Als ich vor ein paar Jahren mit diesem Zeugs zu tun hatte, nachdem mein in der Dominikanischen Republik verheirateter und zuletzt in Ecuador lebender, aber über bedeutende Teile seines Berufslebens mit in D sozialversicherungspflichtigem Gehalt (von DED, GTZ und so) entlohnter Bruder verstorben war, wurde mir im Zusammenhang Hinterbliebenenrente für seine Witwe von der DRV tatsächlich ein Formular 08-15 vorgelegt. Irgendeiner in diesem monströsen Verwaltungsapparat hatte genug Humor dafür gehabt, dass er seine eigene Tätigkeit nicht gar so bierernst nahm…
Schöne Grüße
MM
- beiläufig noch ein Hinweis: So tollpatschig und unkooperativ sich die Mitarbeiter der DRV im Herzen der Bestie auch auf schriftliche Anfragen oder Bitten um Auskünfte verhalten, so schön und nutzbringend verlaufen persönliche Termine zur Rentenberatung vor Ort. Dauert eine ganze Weile, bis man einen Termin kriegt, aber wenn man dann zum Termin alles vorlegt, was von Interesse sein könnte, und sich vorher genau überlegt, was man denn eigentlich wissen möchte, bleiben nach einem vielleicht 1/2 stündigen Beratungsgespräch keine Fragen offen.
Termine für Rentenberatung der DRV gibt es online, aber die Beratung nur persönlich am Ort.
Schöne Grüße
MM
Nach der Reform gilt: 46 Jahre, nur noch 55%.
@ahnzasnich
Hier gibts einen Rechner und den Vgl. zu vor und nach der Reform:
Ich empfehle die Rentenberatung vor Ort. Die helfen beim Ausfüllen des Antrages. Man muss nur alle notwendigen Unterlagen dabei haben.
Wenn man nicht mit dem Rentenbescheid einverstanden ist, sollte man sich beim Sozialverband (SoVD) beraten lassen.
Was ein Rentenbescheid ist, ist Dir aber schon klar, hoffe ich?
Wenn der einmal ergangen ist, ist es sehr aufwändig, vor der Beantragung der Rente versäumte Klärungen nachzuholen. Genau dafür gibt es doch die Informationen über den Verlauf des Beitragskontos und die zu erwartende Altersrente, dass man Probleme oder Unregelmäßigkeiten oder klärungsbedürftige Dinge schon lange Zeit vor Ergehen eines Rentenbescheids erkennen und in die Hand nehmen kann.
Schöne Grüße
MM