Rentenrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich hätte da eine Frage: Wenn ich mit 65 Jahren in Rente gehe, so bekomme ich aufgrund 45 Jahren Berufstätigkeit ( ist mit 62 Jahren erreicht ) meine volle Rente.
Ich möchte aber mit 62 Jahren in Rente gehen und müßte dann Abschläge bis 67 Jahren hinnehmen ( so mein Rentenversicherungsträger ). Also die vollen 18 % oder so.
Hat man eine Chance, dagegen zu klagen ? Und wo müßte man klagen ? Denn ich finde der Grundsatz der Gleichheit ist hier nicht gegeben. Ich würde Abschläge bis 65 Jahren ( also 3 Jahre ) verstehen.
Danke für Ihre Hilfe
Gruß
André

Hi!
Nein Die Erfolgsaussicht einer lage geht gegen null.
Hintergrund: Alle Versicherungsnehmer stehen für die Rente des Rentenbeziehers ein. Bei einem gleichbleibenden Rentensatz welcher bei der Lohnsteuer in Abzug gebrachth wird. Entsprechend muss der Rentenversicherungsträger rechnen. Daher auch der Abzug bei früherem Rentenbegin.

Gruß

Hallo,
lassen Sie sich das schriftlich bestätigen und legen dann Widerspruch ein.
meiner Meinung ist es wie sie sagen, für drei Jahre Anschläge,weil sie bereits mit 62 die 45 Jahre erfüllt haben.
Gruß Nils

Lieber Andre,
normalerweise musst du die Rente beantragen, bekommst dann einen (ablehnenden) Bescheid. Dann legst du Widerspruch ein und bekommst einen (ablehnenden) Widerspruchsbescheid. Dann legst du Klage beim Sozialgericht ein.
Wenn du solange nicht warten willst geh mal zu einem Fachanwalt für Sozialversicherungsrecht. Du kannst auch den Bund der Versicherten oder ähnlichen Vereinen versuchen, etwas zu erreichen.
Aber mach dir keine Hoffnung.
Du hättest immerhin 5 Jahre weniger Beiträge gezahlt und würdest fünf Jahre / 60 Monate länger Rente beziehen (viell. 60000 € ?). Wenn das Recht in dieser Weise geändert würde, müsste irgendwo anders erheblich gespart werden, denn die Rente fällt nicht aus dem goldenen Füllhorn.
Liebe Grüße. Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte.
Grit

Hallo André,

Ich möchte mit 62 Jahren in Rente gehen

Wer möchte das nicht!
Eine Altersrente nach Vollendung des 62. Lebensjahres gibt es nicht (mehr), Übergangsweise gibt es diese Rente noch für die Jahrgänge 1948 bis 1954, wenn vor dem 1.1.2007 Altersteilzeit vereinbart worden ist. Aber selbst dann gibt es Abschläge zwischen 7,5 und 10,8 Prozent.

Die Anhebung auf das 67. Lebensjahr erfolgt stufenweise. Erst beim Jahrgang 1964 ist die letzte Stufe erreicht.

Parallel zur stufenweisen Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre erfolgt auch eine Anhebung der Altersrente für langjährig Versicherte von 63 auf 65 Jahre. Diese Rentenart kann weiterhin mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Je nach Jahrgang ergeben sich dann Abschläge zwischen 7,2 und 14,4 Prozent.

Hier ein Link zu einer Broschüre die entsprechende Tabellen enthält:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

Der Rechtsweg ist durchaus möglich, Aber geklagt werden (nach vorherigem Widerspruchsverfahren) kann nur gegen den Rentenbescheid. Zuständig wäre das Sozialgericht in 1. Instanz.

Gruß von TrixiMaus

Moin,

da würde ich von der RV eine „Rentenauskunft“ anfordern. Dieser Mitteilung wäre zu widersprechen. Und gegen den Widerspruchsbescheid kann man dann klagen

Gru´ß