Danke!
Aber das verstehe ich leider nicht.
Beispiel 1: wieso ein Versorgungsbezug? Bekommt der Rentner nicht „einfach“ 2500 Euro von der DRV? Warum noch eine Versorgungsbezug?
Also 2500 Euro * 14,6% = 395 Euro. Rentenversicherung zahlt davon 182,50 Euro.
Kapitalerträge von 1000 Euro bleiben beitragsfrei.
Beispiel 2:
Der Rentner erfüllt die Bedingungen für die Aufnahme in die Krankenversicherung für Rentner nicht, da er die zweiten Hälfte seines Erwerbslebens nicht zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert gewesen ist (wechselte mit 54 Jahren von der privaten in die gesetzliche KV).
Bruttorente 2500 Euro, 1000 Euro Kapitalertrag
Von den 2500 Euro bekommt er ebenfalls 7,3% also 182,50 Euro von der Rentenversicherung. Stimmt das wirklich?
Aber: 1000 * 14,6% = 146 Euro muss er noch dazu bezahlen. Macht also 182,50 + 146 Euro = 328 Euro.
Je höher also die Mieteinnahmen oder Kaptitalerträge desto hoher die Kosten also für die Krankenversicherung. Theoretisch müsste der Rentner also bei 5000 Euro Kapitalertrag 730 Euro zusätzlich in die Versicherung zahlen.
Ist das in etwa so richtig?