Rentenversicherung

Ich bin neben meinem Studium nebenberuflich Trainer und habe jetzt zufällig letztens gesehen das es verpflichtend ist in der rentenversichert zu sein. Ich würd mal sagen 90% der Trainer wissen das nicht! Jedenfalls hatte ich ungefähr die letzten 3 Jahre gewinn von je 9k. Jetzt weiss ich nicht was ich tun soll. Ich würde zukünftig gerne den Rv-Beitrag bezahlen. Bei Überprüfung würden die mir aber womöglich Nachzahlungen auferlegen was gut mal 6k sein können. Ich komm grad so mit meinem Geld über die Runden. Jemand ne Ahnung was man tun kann um nicht Teil des Teufelskreis zu sein.

Also ich würde die Rentenversicherung ohne wenn und aber direkt fragen. Weil Du nicht Direkt das Geld hast, dann in Raten. Denn Du schiebst es nur auf und mußt nachzahlen. Du köntest einen Tentenberater hier auf den Seiren ansprechen,Besser ist per E-mail und das er unabhängig ist der kann Dir genaueres sagen.Gruß

Hallo harrygarry123,

eventuell sind Sie nicht verpflichtet in die GRV einzuzahlen. Wenn Sie Trainer im Angestelltenverhältnis sind, muss der Arbeitgeber Sie anmelden. Wenn Sie selbständiger Trainer sind, nur einen Auftraggeber haben und keine (über 450,-EUR Mitarbeiter beschäftigen - Höhe neu ab 01.01.2013), sind Sie „Scheinselbständig“ und somit Versicherungspflichtig. Sie können sich aber auch ggf. für die ersten 3 Jahre befreien lassen.
Mehr zu dem Thema finden Sie hier:
http://www.rentenversicherung.org/rentenversicherung…

Beste Grüße
tripleZ

ich bin selbständig und schreibe rechnungen an mehrere auftraggeber. im monat ca. 800 eur wovon ich eben mein studium bestreite. wenn ich rv zahlen muss werd ich wohl noch n job machen müssen…zum kotzen

danke für die hilfe

Hallo harrygarry123,

ich glaube Sie haben mich missverstanden. Wenn Sie mehrere Auftraggeber haben, sind Sie nicht Schein-Selbständig und können sich so von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, das ist doch toll und habe ich auch vor vielen Jahren gemacht.
Man muss nur rechtzeitig Privatvorsorgen und es nicht vergessen. Wenn Sie nach dem Studium ins Angestelltenverhältnis gehen, sind sie eh Rentversicherungspflichtig, sollten dann aber später dennoch Privatvorsorgen, da die GRV höchstens später noch als Grundsicherung zu sehen ist.

Beste Grüße
tripleZ

Beste Grüße

Kleine Brötchen backen und mit der Rentenversicherung sprechen: Nachzahlung wird es auf jedenfall geben. Hier ist zu klären, ob man diese dann abstottern kann.

MfG
CKH

OhOh,
ich weiß, das passiert leider vielen.
Aber irgendwann fliegt jeder auf. Am besten jetzt melden und gleich um Ratenzahlung ggfs. Stundung bitten.
Hier die Rechtsgrundlage für die verpflichtende Meldung:
§ 190a Meldepflicht von versicherungspflichtigen selbständig Tätigen
(1) Selbständig Tätige nach § 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und 9 sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden. Die Vordrucke des Rentenversicherungsträgers sind zu verwenden.
Also hop hop deinen zuständigen Rentenversicherungsträger anschreiben.
Sorry das ich keine bessere Nachricht für dich habe.
Gruß

kann ich leider nicht beantworten!!!
sorry

Hallo,

ob eine Rentenversicherungspflicht vorliegt wird geprüft.
Wenn man nur für einen Auftraggeber tätig ist unterstellt die Rentenversicherung ein Scheinselbstständigkeit.
Tipp: neben dem einen Verein auch noch weitere Auftraggeber suchen, beispielsweise Privatpersonen, die trainiert werden.
Je mehr Auftraggeber desto geringer die Gefahr der Scheinselbstständigkeit.
Für die Vergangenheit würde ich die Füsse still halten und mal abwarten ob überhaupt jemand auf die Idee kommt nachzuprüfen.
Wenn doch würde ich mir rechtlichen Beistand holen.
Gruß
Franjo