Hallo schönen guten Abend Robert,
Hallo Christiane,
Entschuldigung, ich habe vergessen, mich für die Antwort zu
bedanken, aber wir haben gerade eine conclusion getroffen und
um zu sagen es fehlt die Angabe eines Alternativgutachters.
Es wird tatsächlich nur ein Gutachter angegeben, und zwar der naheliegendste, sei es aufgrund des Wohnortes, sei es aufgrund der angegebenen Diagnosen.
Aber das heißt nicht, dass es keine Alternativen gibt. Christiane, ruf beim RV-Träger an oder schreibe ihnen und teile Ihnen die Sorge der Befangenheit mit. Die Möglichkeit eines anderen Gutachters besteht durchaus.
Sie ist gezwungen zu diesen Arzt zu gehen, sie kann nicht
auswählen strictement sie MUSS dort hin, da kann man
annehmen der Arzt arbeitet mit der RV ( Gelder fliessen )
zusammen.
Bitte verrenne Dich nicht! Der RV-Träger, der den Gutachter bestimmt, kann ja nicht ahnen, dass es diesbezüglich ggf. eine Vorgeschichte gibt. Das ist abwegig.
Gelder fließen dahingehend, dass diese Gutachter natürlich für ihre Tätigkeit bezahlt werden, sei es weil sie direkt beim RV-Träger angestellt sind oder weil sie für ihre Tätigkeit quasi freiberuflich entlohnt werden. Umsonst machen die das ganz bestimmt nicht.
Dennoch, die Gutachter sind in ihrer Entscheidung unabhängig.
Wie schon an anderer Stelle von einem anderen bemerkt: Sollte ein Wechsel des Gutachters nicht möglich sein, MUSS der benannte Gutachter aufgesucht werden, egal ob’s gefällt oder nicht. Wird die Begutachtung verweigert, kann der Rentenantrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. Denn zu dem Besuch eines Gutachters hat sich der Rentenantragsteller bei Stellung des Rentenantrages mit seiner Unterschrift unter den Rentenantrag verpflichtet.
Sollte dann ein Ablehnungsbescheid bekommen => Widerspruch; bei Ablehnung des Widerspruchs => Klage
Aber bei beiden empfiehlt sich die Einschaltung eines Experten, sprich Anwaltes oder entsprechenden Verbandes - war hier nicht auch mal vom VdK o.ä. die Rede?
Abschließend nochmals: Ich kann Eure Situation durchaus nachvollziehen, Christiane. Aber m.E. verrennst Du Dich ein bisschen in „Verschwörungstheorien“, die bei objektiver Betrachtung nicht haltbar sind.
LG
Christiane
Servus,
Robert