Rentenversicherung, ärztliche Begutachtung, Ärger

Hallo schönen guten Tag,

es geht um die Bekannte meiner Mutter und die Beantragung ihrer Erwerbsminderungsrente. Heute bekam sie ein Schreiben der RV das sie zu einer ambulanten Begutachtung zu einem Neurologen soll.

Nun das Problem: Bei diesem genannten Neurologen war sie mal vor Jahren in Behandlung und sie ist mit ihm im grössten Krach auseinander gegangen.

Ihre Schlussfolgerung: Der ist doch auf jeden Fall gegen sie - der ist befangen und nicht objektiv.

Momentan ist sie bei einer anderen Neurologin in Behandlung und kommt sehr gut mit ihr aus.

Kann sie gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen, sie ist Mitglied beim Socialverbak VdK, sie möchte es mir ihrem dortigen Anwalt besprechen.

Sie ist völlig verzweifelt, dieser Mann wird gantiert gegen sie entscheiden, so sagt sie.

Bitte um Meldungen, was kann sie tun, damit das Malheur nicht seinen Lauf nimmt.

LG

Christiane

Sorry,
in diesem Bereich kenne ich mich nicht so gut aus, daher kann ich keine verbindliche Auskunft geben.
Ich habe aber im Hinterkopf, dass man in begründeten Fällen einen Gutachter ablehnen kann, die Begutachtung selber natürlich nicht.

Wie immer in solchen Fällen:
Nicht gleich in Panik verfallen und kopflos zum Anwalt rennen sondern zum Telefonhörer greifen und die Stelle, die im Bescheid genannt wird anrufen und fragen ob es möglich ist einen anderen Gutachter zugeteilt zu bekommen.

Das ist meist der effektivere Weg.

Gruß Dirk

Hallo, die Aufforderung zur ärztlichen Begutachtung ist noch kein Bescheid und deswegen ist kein Widerspruch möglich und auch keiner angebracht.
Ich würde das Problem einfach durch einen Anruf oder durch ein freies Schreiben klären und um einen anderen Gutachter bitten aus dem genannten Grund und wegen Angst vor dessen Befangenheit.
Ich hoffe, daß das Problem dann nur noch ein kleines ist.
Problem am Rande: diese Gutachten sind für die Gutachter rcht aufwendig und werden nur knapp finanziell honoriert, so daß nur wenige Ärzte dazu bereit sind.
Das Angebot der Bekannten zur Begutachtung dann auch notfalls weiter zu fahren kann hier helfen.
Gerade die DRV Bund hat oft nur wenige Gutachter mit an sich schon weiten WEgen für Versicherte.
Wenn man an der Grenze eines Bundeslandes lebt, gibts manchmal vielleicht sogar näher im benachbarten Bundesland den nächsten Gutachter.
Viel Glück dabei wünscht Ihnen
Marot

Hallo schönen guten Tag Marot,

vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort.

Hallo, die Aufforderung zur ärztlichen Begutachtung ist noch
kein Bescheid und deswegen ist kein Widerspruch möglich und
auch keiner angebracht.

Das ist gut zu wissen.

Ich würde das Problem einfach durch einen Anruf oder durch ein
freies Schreiben klären und um einen anderen Gutachter bitten
aus dem genannten Grund und wegen Angst vor dessen
Befangenheit.
Ich hoffe, daß das Problem dann nur noch ein kleines ist.
Problem am Rande: diese Gutachten sind für die Gutachter rcht
aufwendig und werden nur knapp finanziell honoriert, so daß
nur wenige Ärzte dazu bereit sind.

Das ist sehr interessant. Warum ist das aufwändig? Ausserden hat der Hausarzt sie begutachtet, das muss die RV doch haben die Berichte.

Das Angebot der Bekannten zur Begutachtung dann auch notfalls
weiter zu fahren kann hier helfen.

Ja, genau das ist das Problem, sie ist körperbehindert (Rücken, KnochentumorOP am Kopf, und der Arzt ist hier in der Nähe. Sie wird dann weit fahren müssen und es wird sowieso abgelehnt. Dieser Arzt hatte sie damals zur TumorOP am KOpf in die Klinik eingewiesen und weil sie Schmerzen danach hatte und noch immer hat, kam es damals vor Jahren zum Krach zwischen beiden.

Gerade die DRV Bund hat oft nur wenige Gutachter mit an sich
schon weiten WEgen für Versicherte.
Wenn man an der Grenze eines Bundeslandes lebt, gibts manchmal
vielleicht sogar näher im benachbarten Bundesland den nächsten
Gutachter.

Da wird die als Behinderte nie hinkommen, sie wird sich in ihr Schicksal fügen sagte sie uns gerade. Und meine Mutter meinte, das Ärzte von der RV Untersuchungen von mehr als 6 Stunden machen und dem Patienten das Wort im Mund herundrehen, also ist sie bei „ihrem“ Arzt wohl noch besser dran, keine Ahnung, das ist wirklich schwierig.

LG

Christiane

Viel Glück dabei wünscht Ihnen
Marot

Hallo schönen guten Tag Dirk,

vielen Dank für die Antwort.

Sorry,
in diesem Bereich kenne ich mich nicht so gut aus, daher kann
ich keine verbindliche Auskunft geben.
Ich habe aber im Hinterkopf, dass man in begründeten Fällen
einen Gutachter ablehnen kann, die Begutachtung selber
natürlich nicht.

Wie immer in solchen Fällen:
Nicht gleich in Panik verfallen und kopflos zum Anwalt rennen
sondern zum Telefonhörer greifen und die Stelle, die im
Bescheid genannt wird anrufen und fragen ob es möglich ist
einen anderen Gutachter zugeteilt zu bekommen.

Sie möchte wohl in die Sprechstunde ihres VdK Anwaltes gehen und fragen was sie machen soll, aber ich denke, die Entscheidung kann ihr niemand abnehmen, einfach nur schlimm, sie ist doch nun schon körperbehindert, mon Dieu was soll denn da noch begutachtet werden, ich verstehe das alles nicht ausserdem ist sie schon 53.

Das ist meist der effektivere Weg.

Gruß Dirk

LG

Christiane

Bevor Sie gegen den Bescheid einen Widerspruch einlegen, würde ich bei der RV anrufen und die Situation schildern und ich denke, dass man in dem Gespräch eine Lösung finden wird. Allerdings würde ich der RV die Wahl des alternativen Neurologen überlassen. Viel Erfolg.

Hallo,

Sie möchte wohl in die Sprechstunde ihres VdK Anwaltes gehen
und fragen was sie machen soll, aber ich denke, die
Entscheidung kann ihr niemand abnehmen, einfach nur schlimm,
sie ist doch nun schon körperbehindert , mon Dieu was soll denn
da noch begutachtet werden, ich verstehe das alles nicht
ausserdem ist sie schon 53.

Ich kann Deine Aufregung ja durchaus verstehen, Christiane. Aber was möchtest Du nun damit zum Ausdruck bringen? Die Rentenversicherung sagt dann „Sie sagt sie ist körperbehindert … und 53 ist sie auch!? Ja dann geben wir ihr eben die Rente!“

Entschuldige den Sarkasmus, aber so funktioniert es nun mal nicht. Der Gutachter - egal welcher - holt sich die ärztlichen Unterlagen - Hausarzt, andere Stellen etc. - grundsätzlich dazu und trifft seine Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände und Unterlagen. Aber ohne eine Begutachtung geht es nunmal nicht.

Und auch „Der Hausarzt/behandelnde Arzt sagt aber, dass sie nicht mehr arbeiten kann“ würde nicht funktionieren … weswegen nicht, dass müsste klar sein, denke ich …

Ist nicht böse gemeint, Christiane!!!

Zu Deinem Problem: Anrufen beim RV-Träger und die Umstände schildern. Sag dabei aber nicht „Der lehnt die Erwerbsminderung eh ab“, sondern äußere Deine Befürchtungen hinsichtlich möglicher Befangenheit. Meistens stehen - je nach Wohnort - weitere Gutachter zur Verfügung und die Möglichkeit eines anderen Gutachters dürfte gegeben sein.

Ich wünsche Dir und Deiner Mutter auf jeden Fall alles Gute!

LG

Christiane

Servus,
Robert

Hallo Christiane,

ich kenne mich rein rechtlich da nicht so aus, aber ich kann mich  den bestehenden  Antworten nur anschließen. Ersteinmal bei der Rentenversicherung anrufen und um einen anderen Gutachter bitten. Außerdem kann Deine Bekannte doch ihre Mitgliedschaft im Sozialverband nutzen und sich von dem Anwalt beraten lassen. Er kann ihr sicherlich erklären, welche Rechte sie hat. Er muss ja nicht gleich gegenüber der Rentenversicherung aktiv werden.

Viele Grüße
Sylvia

1.) Mit dem VDK sprechen, ob man einen Gutachter ablehnen kann.

2.) wenn nein hingehen und sich begutachten lassen

3.) Bei einem ablehnenden Bescheid auf alle Fälle Widerspruch einlegen. Dann begutachtet ein anderer Arzt.

4.) Bei einer erneuten Ablehnung vor dem Sozialgericht eine Klage einreichen.

Schöne Grüße und viel Erfolg
Bernhard

So wie es sich liest, gehts um SOZIALversicherungsangelegenheiten; ich empf., diesbezgl. Fachleute zu befragen.
Ich bin nur auf dem Gebiet der priv.-rechtl. Vers. unterwegs. 
Da die betroffene Dame der Beschreibung nach ohnehin einen Anwalt hat, weiss ich i. Ü. auch gar nicht, warum hier noch angefragt wird…es ist doch das einfachste und beste, wenn sie dies mit ihrem RA klärt.

Hallo schönen guten Abend Bernard,

herzlichen Dank für die Antwort

1.) Mit dem VDK sprechen, ob man einen Gutachter ablehnen
kann.

2.) wenn nein hingehen und sich begutachten lassen

3.) Bei einem ablehnenden Bescheid auf alle Fälle Widerspruch
einlegen. Dann begutachtet ein anderer Arzt.

4.) Bei einer erneuten Ablehnung vor dem Sozialgericht eine
Klage einreichen.

Sie hat keine Rechtschutzversicherung, muss sie eine beantragen?

Schöne Grüße und viel Erfolg
Bernhard

Danke

LG

Christiane

Hallo schönen guten Abend Sylvia,

herzlichen Dank für die Antwort.

Hallo Christiane,

ich kenne mich rein rechtlich da nicht so aus, aber ich kann
mich  den bestehenden  Antworten nur anschließen. Ersteinmal
bei der Rentenversicherung anrufen und um einen anderen
Gutachter bitten. Außerdem kann Deine Bekannte doch ihre
Mitgliedschaft im Sozialverband nutzen und sich von dem Anwalt
beraten lassen. Er kann ihr sicherlich erklären, welche Rechte
sie hat. Er muss ja nicht gleich gegenüber der
Rentenversicherung aktiv werden.

Der Anwalt des Socialverband hat sehr viele Personen zu betreuen, sie ist Nr 4000 und, wird er allein es schaffen ihr zu helfen?

Viele Grüße
Sylvia

LG

Christiane

Hallo schönen guten Abend tripleZ,

vielen Dank für die Antwort.

Ist es besser sie macht es schriftlich? Warum kann ihre jetzt behandlnde Neurologin nicht sie begutachten?

Danke

LG

Christiane

Hallo schönen guten Abend

Hallo nochmal,

Warum kann ihre jetzt behandelnde Neurologin nicht sie begutachten?

Ganz einfach, weil sie sie behandelt! Da kann man doch wohl kaum von einer zweiten ärztlichen Meinung sprechen. Zudem kann nicht „jeder“ Gutachter eines Vertrauensärztlichen Dienstes sein.

Nochmal, Christiane: Es geht darum eine rentenversicherungsrelevante Einschätzung zu treffen. Und das kann nur ein entsprechender Gutachter. Und es geht auch darum, fundierte ärztliche Meinungen einzuholen, wozu auch eine zweite ärztliche Meinung zählt.

Und jetzt muss ich es wohl doch anführen, auch wenn ich es weiter unten nicht wollte:

Du möchtest, dass der beauftragte Gutachter die Begutachtung nicht durchführt, weil er sehr wahrscheinlich befangen ist. Wenn der behandelnde Arzt eine Begutachtung vornimmt, ist doch auch eine Art Befangenheit gegeben, nur eben anders!?

Nochmal: Eine ärztliche Stellungnahme durch einen Gutachter der Rentenversicherung ist unumgänglich!!! Und - als Vorschub: Nein, die sind nicht angewiesen, jeden als gesund zu beurteilen, damit keine Rente gezahlt werden muss!!!

LG

Christiane

Servus,
Robert

Hallo,

Sie hat keine Rechtschutzversicherung, muss sie eine
beantragen?

Sozialgericht kostet nichts. Es besteht auch kein Anwaltszwang. Im Falle einer Gerichtsverhandlung können Verwandte/Freunde einen begleiten und die Argumente vorbringen.

Gruß
Otto

Hallo schönen guten Abend Otto,

viele Dank für die Information, sie sitzt gerade bei uns, eine Gerichtsverhandlung würde sie nervlich nicht durchstehen, sagt sie.

LG

Christiiane

Angabe Alterntivgutachter fehlt in dem Schreiben
Hallo schönen guten Abend Robert,

Entschuldigung, ich habe vergessen, mich für die Antwort zu bedanken, aber wir haben gerade eine conclusion getroffen und um zu sagen es fehlt die Angabe eines Alternativgutachters. Sie ist gezwungen zu diesen Arzt zu gehen, sie kann nicht auswählen strictement sie MUSS dort hin, da kann man annehmen der Arzt arbeitet mit der RV ( Gelder fliessen ) zusammen.

LG

Christiane

Hallo schönen guten Abend Robert,

Hallo Christiane,

Entschuldigung, ich habe vergessen, mich für die Antwort zu
bedanken, aber wir haben gerade eine conclusion getroffen und
um zu sagen es fehlt die Angabe eines Alternativgutachters.

Es wird tatsächlich nur ein Gutachter angegeben, und zwar der naheliegendste, sei es aufgrund des Wohnortes, sei es aufgrund der angegebenen Diagnosen.

Aber das heißt nicht, dass es keine Alternativen gibt. Christiane, ruf beim RV-Träger an oder schreibe ihnen und teile Ihnen die Sorge der Befangenheit mit. Die Möglichkeit eines anderen Gutachters besteht durchaus.

Sie ist gezwungen zu diesen Arzt zu gehen, sie kann nicht
auswählen strictement sie MUSS dort hin, da kann man
annehmen der Arzt arbeitet mit der RV ( Gelder fliessen )
zusammen.

Bitte verrenne Dich nicht! Der RV-Träger, der den Gutachter bestimmt, kann ja nicht ahnen, dass es diesbezüglich ggf. eine Vorgeschichte gibt. Das ist abwegig.

Gelder fließen dahingehend, dass diese Gutachter natürlich für ihre Tätigkeit bezahlt werden, sei es weil sie direkt beim RV-Träger angestellt sind oder weil sie für ihre Tätigkeit quasi freiberuflich entlohnt werden. Umsonst machen die das ganz bestimmt nicht.

Dennoch, die Gutachter sind in ihrer Entscheidung unabhängig.

Wie schon an anderer Stelle von einem anderen bemerkt: Sollte ein Wechsel des Gutachters nicht möglich sein, MUSS der benannte Gutachter aufgesucht werden, egal ob’s gefällt oder nicht. Wird die Begutachtung verweigert, kann der Rentenantrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden. Denn zu dem Besuch eines Gutachters hat sich der Rentenantragsteller bei Stellung des Rentenantrages mit seiner Unterschrift unter den Rentenantrag verpflichtet.

Sollte dann ein Ablehnungsbescheid bekommen => Widerspruch; bei Ablehnung des Widerspruchs => Klage

Aber bei beiden empfiehlt sich die Einschaltung eines Experten, sprich Anwaltes oder entsprechenden Verbandes - war hier nicht auch mal vom VdK o.ä. die Rede?

Abschließend nochmals: Ich kann Eure Situation durchaus nachvollziehen, Christiane. Aber m.E. verrennst Du Dich ein bisschen in „Verschwörungstheorien“, die bei objektiver Betrachtung nicht haltbar sind.

LG

Christiane

Servus,
Robert

Hallo Christiane,

sie sitzt gerade bei uns, eine
Gerichtsverhandlung würde sie nervlich nicht durchstehen, sagt
sie.

Was weiß sie über Sozialgerichtsverhandlungen?
Sie braucht auch nicht persönlich bei einer Verhandlung anwesend sein, kann sich auch vertreten lassen, zB durch dich. Aber, noch ist es längst nicht soweit.

Gruß
Otto

Hallo schönen guten Tag Otto,

Hallo Christiane,

sie sitzt gerade bei uns, eine
Gerichtsverhandlung würde sie nervlich nicht durchstehen, sagt
sie.

Was weiß sie über Sozialgerichtsverhandlungen?

Sie hat absolut Null Ahnung davon.

Sie braucht auch nicht persönlich bei einer Verhandlung
anwesend sein, kann sich auch vertreten lassen, zB durch dich.

Ich habe davon auch keine Ahnung, aber ich kann ihr seelisch beistehen.

Aber, noch ist es längst nicht soweit.

Gruß
Otto

LG

Christiane