Grüß Gott
angenommen jemand vordert zuviel bezahlte SV-Beiträge zurück. Da hieße es dann im Formular:
"In voller Höhe zu Unrecht gezahlte Beiträge zur RV gelten nach 4 Jahren als zu recht gezahlte Pflichtbeiträge (§26Abs1 Satz3 SGB4). Sofern aufgrund der Arbeitgeberprüfung für die übrigen Beiträge ein Beanstandungsschutz entstanden ist (§26Abs1 Satz1 und 2 SGB4): Sollen die betroffenen Pflichtbeiträge als zu Recht gezahlte Pflichtbeiträge bestehen bleiben?
NEIN-Verzicht auf Beanstandungsschutz
JA- Vertrauensschutz
Wie ist denn das zu verstehen? Ich vermute mal, den Vertrauensschutz zu beantragen wäre in diesem fiktiven Fall die bessere Lösung für einen Mitarbeiter?
Herzlichen Dank und Grüße, Helmut
Hallo,
Da hieße es dann im Formular:
"In voller Höhe zu Unrecht gezahlte Beiträge zur RV gelten
nach 4 Jahren als zu recht gezahlte Pflichtbeiträge (§26Abs1
Satz3 SGB4). Sofern aufgrund der Arbeitgeberprüfung für die
übrigen Beiträge ein Beanstandungsschutz entstanden ist
(§26Abs1 Satz1 und 2 SGB4): Sollen die betroffenen
Pflichtbeiträge als zu Recht gezahlte Pflichtbeiträge bestehen
bleiben?
NEIN-Verzicht auf Beanstandungsschutz
JA- Vertrauensschutz
Wie ist denn das zu verstehen?
Hintergrund:
Der § 26 Abs. 1 SGB IV enthält bezüglich der RV zwei Regelungen.
- RV-Beiträge die älter als vier Jahre sind, können nicht mehr angetastet werden und
- Vertrauensschutz nach erfolgter Betriebsprüfung.
Beanstanden heißt übersetzt, dass jemand rummeckert, dass die Beiträge falsch gezahlt wurden. Erst müssen Beiträge beanstandet werden (förmliche Feststellung der falschen Zahlung), um überhaupt zu einer Erstattung zu kommen.
Zum 1.
Ich glaube es war zum 01.01.2008, als eingeführt wurde, dass RV-Beiträge, die älter als vier Jahre sind, nicht mehr angetastet werden können.
Früher konnte man sich über Jahrzehnte hinweg die Beiträge erstatten erlassen, z.B. bei falscher Beurteilung als Geschäftsführer. Um zu vermeiden, dass man sich dadurch die Altersvorsorge kaputt macht, wurde diese Regelung eingeführt.
Alles was außerhalb des Verjährungszeitraums liegt (gemessen von heute aus alles vor 01.01.2009), gilt als zu Recht gezahlt und man kommt nicht mehr ran.
Zum 2.
Das eine Betriebsprüfung einen Vertrauensschutz produziert gab es eigentlich schon immer.
War eine Prüfung, so sind die Beiträge grundsätzlich „geschützt“. Man kommt zwar immer noch ran, aber man hat eben noch die Wahl, sie im Konto zu lassen oder sich erstatten zu lassen.
Wie bereits geschrieben, ist nach heutigem Datum gemessen alles vor 2009 eh unantastbar.
Folglich interessiert uns jetzt nur noch der Zeitraum 01.01.2009 bis heute.
Zwischenzeitlich kann eine Betriebsprüfung gewesen sein, muss aber nicht, weil erst wieder dieses Jahr eine Prüfung stattfindet.
War eine Prüfung, so ist alles vom 01.01.2009 bis zum Ende des Prüfzeitraums der Betriebsprüfung vertrauensgeschützt. Sie gelten als zu Recht entrichtete Beiträge. Hier meckert also keiner rum, dass sie zu Unrecht gezahlt wurden. Nichtsdestotrotz kann man darauf pfeifen und sie sich grundsätzlich trotzdem erstatten lassen.
War keine Prüfung, so sind sie nicht vertrauensgeschützt. Sie gelten daher als zu Unrecht entrichtet. Im Prinzip kann man alles damit machen.
Ich müsste jetzt ganz tief in meinem Hirn graben, aber ich meine zu Unrecht entrichtete Pflichtbeiträge werden, wenn sie im Konto belassen werden und man keine Erstattung beantragt, so wie freiwillige Beiträge behandelt. In jedem Fall sind sie bei Nicht-Erstattung nicht verloren, sie werden nur anderes gekennzeichnet. Nährers hierzu dürfte § 202 SGB VI liefern.
In jedem Fall ist eine Erstattung aber dann ausgeschlossen, sofern eine Leistung bewilligt wurde (in Ausnahmefällen kann man auch noch da eine Erstattung bekommen, z.B. bei Zahlung von Beiträgen oberhalb der Bemessungsgrenzen), also z.B. eine Reha oder eine Rente.
Was man nun macht, ist einem selbst überlassen. Man kann sich zwecks der möglichen Varianten:
- alle Beiträge ab 2009 erstatten lassen
- nur Beiträge ab Ende Betriebsprüfung erstatten lassen
- alles im Konto lassen
auch mal beim Rentenversicherungsträger erkundigen, was welche Auswirkungen hätte bzw. welche weiteren Gestaltungsmöglichkeiten man noch hat.
LG
S_E
Dankeschön
Danke