Hallo,
ich habe zur Klärung meines Versicherungskontos einen Fragebogen V0100 „Antrag auf Kontenklärung“ erhalten. Unter Punkt 5.2 wird gefragt, ob ich Zeiten der Arbeitsunfähigkeit durch eine Unfall hatte. Wenn ja weiter mit Vordruck 0870.
2011 hatte ich eine unverschuldeten Autounfall und war 3 Monate krankgeschrieben bzw. habe auch nach Ablauf der 6 Wochen Krankentagegeld (private KV) erhalten.
Das Krankentagegeld habe ich bereits an anderer Stelle der Rentenversicherung gemeldet.
Für was benötigt die Rentenversicherung den Vordruck 0870? Muss ich diesen wirklich ausfüllen? Viele der darin gefragten Punkte bzw. Daten kann ich gar nicht mehr liefern, da die Unterlagen nicht mehr verfügbar sind.
Ich könnte es mir natürlich einfach machen und unter Punkt 5.2 ankreuze „nein“ .
Allerdings möchte ich gerne verstehen, warum dieser Punk relevant für die Rentenversicherung ist.
Danke.