Hallo,
meine Mutter ist am 16.02.2013 verstorben (Witwe),
lebte in einem Pflegeheim weil sie Demenz hatte und nicht mehr alleine sein durfte/konnte, nun hat die Rentenversicherung (Knappschaft) die letzte Rentenzahlung zurückgebucht.
Frage: ist das zulässig. Das man die Beerdigungskosten bezahlen muss (kein Thema werden bezahlt) werden ihre Einkünfte auch noch gekürzt bzw. zurückgefordert, wird die Rente rückwirkend oder im voraus ausgezahlt?
Wer beteiligt sich an den Beerdigungskosten, muss/kann man irgendwo einen Antrag stellen, nicht beim Sozialamt?!
Wer hat davon?
Gruss
Friedrich
Wer beteiligt sich an den Beerdigungskosten,
Die Angehörigen.
muss/kann man irgendwo einen Antrag stellen,
Wer soll das hier wissen, welche Versorgung die Verstorbene hatte ?
Hallo,
meine Mutter ist am 16.02.2013 verstorben (Witwe),
lebte in einem Pflegeheim weil sie Demenz hatte und nicht mehr
alleine sein durfte/konnte, nun hat die Rentenversicherung
(Knappschaft) die letzte Rentenzahlung zurückgebucht.
Frage: ist das zulässig.
***JA
Das man die Beerdigungskosten
bezahlen muss (kein Thema werden bezahlt) werden ihre
Einkünfte auch noch gekürzt bzw. zurückgefordert, wird die
Rente rückwirkend oder im voraus ausgezahlt?
***Pensionen im voraus, Renten der Arbeiter am Monatsende überwiesen.
Wer beteiligt sich an den Beerdigungskosten, muss/kann man
irgendwo einen Antrag stellen,
***Für die Beerdigungskosten gibt es seit Jahren keinerlei Zuschüsse mehr und werden von den Familienangehörigen bezahlt, so fern nicht ein Sterbegeldversicherung ab geschlossen wurde, die ggf. als Einmalzahlung vorgenommen wurde und daher nicht mtl. abgebucht wurde und folge dessen in den Kontoauszügen nicht erscheint.
si
nicht beim Sozialamt?!
Wer hat davon?
Gruss
Friedrich
Hallo,
Renten werden nachträglich gezahlt, daher sehe ich nicht, warum die Februarrente zurückgebucht werden konnte. Schon mal die Rentenversicherung gefragt ? Oder war es doch eine Pension ?
Für die Beerdigung ist die Rentenversicherung nicht zuständig.
Gruss
Barmer
Hallo,
meine Mutter ist am 16.02.2013 verstorben (Witwe), lebte in einem Pflegeheim weil sie Demenz hatte und nicht mehr alleine sein durfte/konnte, nun hat die Rentenversicherung (Knappschaft) die letzte Rentenzahlung zurückgebucht.
Frage: ist das zulässig.
Also die für den Februar 2013? Oder sie für den März 2013?
Das man die Beerdigungskosten bezahlen muss (kein Thema werden bezahlt) werden ihre Einkünfte auch noch gekürzt bzw. zurückgefordert, wird die Rente rückwirkend oder im voraus ausgezahlt?
Was steht denn jeden Monat auf dem Kontoauszug? Renten die vor dem 01. April 2004(??) festgesetzt wurden, werden zum 1. des laufenden Monats gezahlt. Alle danach eben erst zum Ende des Monats. Wenn die Mutter also bisher ihre Rente zum 1. bekam und der Knappschaft am 01.03. der Tod noch nicht bekannt war, wird sie natürlich die Rente für den März überwiesen haben und nun, als sie es erfähren hat auch wieder zurückbuchen.
Wer beteiligt sich an den Beerdigungskosten,
Die Erben oder wenn nicht vorhanden die Verwandten.
muss/kann man irgendwo einen Antrag stellen, nicht beim Sozialamt?!
Doch genau da. Dafür müsste man aber eben selbst als verpflichteter bedürftig sein. Die Mittelosigkeit der Mutter bzw. ein nicht vorhandenes Erbe reicht dafür nicht aus.
Grüße
Hallo,
Renten werden nachträglich gezahlt, daher sehe ich nicht,
warum die Februarrente zurückgebucht werden konnte. Schon mal
die Rentenversicherung gefragt ? Oder war es doch eine Pension
Hallo,
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden immer am letzten Bankarbeitstag gebucht.
Der Unterschied besteht darin, dass bei einem Rentenbeginn vor dem 1.4.2004 die Rente im voraus, bei einem späteren Rentenbginn die Rente nachträglich gezahlt wird.
Ich gehe mal davon aus, dass die Rente im voraus gezahlt worden ist und die Rente für den Monat März zurückgebucht worden ist.
Ein Blick in die Kontoauszüge schafft Klarheit.
Gruß von TrixiMaus
Hallo,
***Pensionen im voraus, Renten der Arbeiter am Monatsende überwiesen.
Dies ist nicht korrekt. Siehe auch meinen anderen Beitrag.
Falsch ist auch, dass es nur Renten für Arbeiter betrifft. Die Regelung ist für alle Rentner gleich.
Gruß von TrixiMaus