Hi allerseits,
einem Bescheid der Deutschen Renversicherung widerspricht Herr X im August, woraufhin diese im Februar des darauffolgenden Jahres einen geaenderten Bescheid erstellt.
Nochmal 1.5 Monate spaeter wuerde die RV mit Bezug auf den neuen Bescheid die Ruecknahme des urspruenglichen Widerspruchs verlangen.
Kann mal jemand erklaeren, wozu das gut sein soll und ob Herr X ggf. durch die Ruecknahme Nachteile erleiden koennte?
Gruss
n.