Rentenversicherung Widerspruch

Hi allerseits,

einem Bescheid der Deutschen Renversicherung widerspricht Herr X im August, woraufhin diese im Februar des darauffolgenden Jahres einen geaenderten Bescheid erstellt.

Nochmal 1.5 Monate spaeter wuerde die RV mit Bezug auf den neuen Bescheid die Ruecknahme des urspruenglichen Widerspruchs verlangen.

Kann mal jemand erklaeren, wozu das gut sein soll und ob Herr X ggf. durch die Ruecknahme Nachteile erleiden koennte?

Gruss
n.

einem Bescheid der Deutschen Renversicherung widerspricht Herr
X im August, woraufhin diese im Februar des darauffolgenden
Jahres einen geaenderten Bescheid erstellt.

Nochmal 1.5 Monate spaeter wuerde die RV mit Bezug auf den
neuen Bescheid die Ruecknahme des urspruenglichen Widerspruchs
verlangen.

Kann mal jemand erklaeren, wozu das gut sein soll und ob Herr
X ggf. durch die Ruecknahme Nachteile erleiden koennte?

Hallo,
es kommt darauf an.

  1. Wenn durch den neuen Bescheid dem Widerspruch in vollem Umfange entsprochen worden ist kann man den Widerspruch zurücknehmen oder auch sagen „ich betrachte das Verfahren als erledigt“
  2. Wenn nur eine teilweise Abhilfe erfolgt ist sagt man "ich halte den Widerspruch aus folgenden Gründen … weiterhin aufrecht.
    Nachteile entstehen bei Ziffer 1. keine. Die notwendigen Kosten des Verfahrens können in jedem Falle geltend gemacht werden.
    Bei Ziffer 2. wird dann wohl ein Widerspruchsbescheid ergehen. Kosten können dann ggf. nur anteilmäßig geltend gemacht werden.

Gruß von TrixiMaus

Hi Trixi,

  1. Wenn durch den neuen Bescheid dem Widerspruch in vollem
    Umfange entsprochen worden ist kann man den Widerspruch
    zurücknehmen oder auch sagen „ich betrachte das Verfahren als
    erledigt“

ja, voller Umfang. Eine zusaetzliche Frage zu dem

Aug 12 Bescheid XY
Aug 12 Widerspruch
Feb 13 Bescheid
Mrz 13 Widerspruchruecknahme

was passiert, wenn man den Widerspruch zuruecknimmt und dann spaeter der Bescheid Februar von der RV invalidiert wird. Kann es Situationen geben, in denen dann einfach wieder der Bescheid XY vor dem Widerspruch gilt?

Gruss
n.

Hallo,
warum sollte der Bescheid wieder zurückgenommen werden?
Habe ich in langen Jahren noch nie erlebt.
Eine Rücknahme eines Bescheides (egal ob der Erstbescheid oder der Abhilfebescheid) kann grundsätzlich nur nach Regeln des § 45 SGB X zurückgenommen werden.
Hier im fiktiven Fall könnte natürlich z.B. durch Vorlage einer gefälschten Urkunde ein falscher Bescheid erteilt worden sein. Das gleiche würde aber auch für den Erstbescheid gelten.

Gruß von TrixiMaus

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Hi,

danke erstmal.

Hier im fiktiven Fall könnte natürlich z.B. durch Vorlage
einer gefälschten Urkunde ein falscher Bescheid erteilt worden

es laegen hier nur ungefaelschte Dokumente vor, denn

Wer Dokumente zur RV nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zwangsurlaub mit N. Bluem in Finnland nicht unter zwei Jahren bestraft (Wobei: Liebe Finnen, der Urlaub in eurem Land an sich ist natuerlich keine Strafe!).

und das will man doch nicht wirklich riskieren…

Gruss
n.

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