Rentenversicherungspflicht Minijobber

Hallo Forengemeinde!
Ich habe eine Frage zur neuen Rentenversicherungspflicht bei Minijobbern („Geringfügige Beschäftigung“):

Wenn man unter 175€ an einem Monat verdient, werden zur Berechnung des Beitrags die 175€als Grundlage genommen, heißt:

z.B.:

Verdienst 80€

Rentenversicherungsbeitrag:
175€ x 0,198 (19,8%) = 33,08€

Arbeitgeberanteil: 80 x 0,15 (15% Arbeitgeberanteil) = 12€

Arbeitnehmeranteil Renteversicherungsbeitrag:
33,08-12 = 21,08€

Soweit klar, doch was ist, wenn der Student an einem Monat kein Geld verdient? Muss dieser dann dennoch Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Was würdet ihr empfehlen, lohnen sich für einen Studenten die erworbenen Beitragszeiten, wenn er im Schnitt ca 300€ pro Monat verdient?

Vielen Dank!

Hallo,

Verdienst 80€

Rentenversicherungsbeitrag:
175€ x 0,198 (19,8%) = 33,08€

Sind 18,9 %.

Arbeitgeberanteil: 80 x 0,15 (15% Arbeitgeberanteil) = 12€

Arbeitnehmeranteil Renteversicherungsbeitrag:
33,08-12 = 21,08€

Rechenweg sieht in meinem morgendlichen Dusel ganz gut aus, ich hab aber die einzelnen Zahlen nicht überprüft.

Soweit klar, doch was ist, wenn der Student an einem Monat
kein Geld verdient? Muss dieser dann dennoch
Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Nein, weil hier die Bemessungsgrundlage 0 Euro wären. Und Null Mal Beitragssatz ist nun mal Null, die Mindestbemessungsgrundlage wird in diesem Fall ausgesetzt.

Was würdet ihr empfehlen, lohnen sich für einen Studenten die
erworbenen Beitragszeiten, wenn er im Schnitt ca 300€ pro
Monat verdient?

Empfehlen kann man hier wenig. Fakt ist, dass rentenmäßig nicht viel bei herum kommt.

Aber man erwirbt Pflichtbeitragszeiten. Z.B. bei Reha-Leistungen oder Erwerbsminderungsrente muss man gewissen Pflichtbeitragszeiten vorweisen können, um die Leistungen dann bewillig zu bekommen. Worst case ist, man ist zwar dem Grunde nach „krank“ genug dafür, aber vielleicht fehlen einem nur ein bis zwei Monate an diesen Zeiten. Einen solcher Fälle hatte ich in meiner Zeit im Innendienst. Auch eine geringfügige Beschäftigung angefangen nachdem das Kind da war, niemand hat dem Versicherten gesagt, dass man in einer geringfügigen Beschäftigung aufstocken kann (war noch nach Altrecht vor 2013) und dann fehlten im zwei Monate. Ärgerlich.

Von daher kann man hier schlecht etwas empfehlen. Aber ist wie bei jeder Versicherung. Schließt man sie ab und braucht sie nicht, ärgert man sich über die Einzahlung. Braucht man sie doch, ist man ganz froh es gemacht zu haben.

LG
S_E