Rentenverweigerung von verstorbener Ehefrau an hinterbliebenen Ehemann

Hallo,
mein Freund bezieht 2500 € gesetzliche Altersrente. Seine Ehefrau, die nun verstorben ist, bezog 1000 € Altersrente. Nun verweigert die Rentenanstalt den Rentenanteil über 600 € (60 %) von seiner verstorbenen Frau an ihn auszuzahlen mit der Begründung, seine eigene Rente sei zu hoch.
Kann das sein???
Danke für eine Antwort
Freundliche Grüße
Bärlein

Hallo!

Natürlich kann das sein.
Ob hier zutreffend und ob die ganze Witwenrente entfiele müsste man prüfen und nachrechnen lassen.
Aber in der Regel sollte die Auskunft der Rentenversicherung korrekt sein.

MfG
duck313

Hallo,
ja, das kann sein, ist aber meines Wissens nach von der Höhe abhängig und von der Dauer der Ehejahre.
Es gibt da Rechner imhttps://www.smart-rechner.de/witwenrente/ratgeber/witwerrente.phpm Internet oder einfach bei der Rentenversicherung - https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/00a_witwer_und_witwenrente/02_grosse_witwer_witwenrente.html sich erkundigen. Ich habe mal in dem Rechner die Zahlen eingegeben, dnach gibt es eine Witwerrente, aber ob das passt ist nicht gesagt.
Gruss
Czauderna

Das wäre allerdings eine Witwerrente und keine Witwenrente. :wink:

Hallo!

Schnellrechnung, ohne Gewähr

Es gibt den Freibetrag von 845€, der von seinen 2.600 € (netto) abgezogen wird = 1.755€. Davon 40 % werden von der Rente abgezogen = 702€.
Macht also bei „nur“ 600 € ein Minus, also entfällt die gesamte Witwerrente.

Es gibt noch Zusatzfreibeträge für Kinder (im Haushalt) ,das mag hier nicht mehr zutreffen.

Also, es kann sein, die Witwerrente entfällt ganz.

MfG
duck313

Vielen herzlichen Dank.
sie haben mir sehr geholfen
LG Franzilein

Vielen herzlichen Dank, es war mir eine große Hilfe
LG Franzilein

Danke für die Info

Richtig!!!
Danke

Was ist das denn für ein „Freibetrag“? Wo steht das? Und wieso bekommt man nicht Witwe/r/n-.Rente, egal was man selbst einnimmt?

Falls das Gesagte aber stimmt: Gilt das nur bei Renteneinkommen, oder auch, wenn der Verstorbene Pension bekam? Und was ist mit Einkünften aus Vermietung, die das Paar sich zuvor teilte, dem Überlebenden Teil aber noch verbleiben?

Staunt, wundert, ängstigst sich und fragt
Cartsten

Das gilt für alle Einkommen, Renten, Pensionen, Erträge aus Zinsen, aus Mieteinnahmen, aus selbstständiger Arbeit usw.

Der Freibetrag wird an die Lohnentwicklung angepasst und ändert sich (gering) jedes Jahr. Aktuell ist er genau 845,59 €.

Die eigene Rente wird nicht angetastet ! Sie kann nicht gekürzt werden. Es geht um die Hinterbliebenenrente.