Heute morgen erhielt ich eine Nachricht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Lektüre erstaunte mich. Hier ein Auszug mit dem für mich unklaren Text:
„Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 18. November 2022 die
rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur
Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische
Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler (Härtefallfonds) geschaffen.
Der Härtefallfonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der
Ost-West-Rentenüberleitung, an Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie an
jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. Die
Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer
empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten, wenn
sie mit ihren gesetzlichen Renten in der Nähe der Grundsicherung liegen. Die
Länder können dem Härtefallfonds bis zum 31. März 2023 beitreten. In diesem Fall
ist eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich.
Die Leistung aus dem Härtefallfonds wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist bis
zum 30. September 2023 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds zu
stellen.“
Warum soll die Leistung nur auf Rentner der genannten Gruppen beschränkt werden?
Ist das nicht eine Diskriminierung ganz normaler Rentner, die nicht zu diesen Gruppen gehören und auch nur sehr geringe Renten knapp über der Grundsicherung erhalten?
Und fördert das nicht geradezu die Vorurteile bzw. den Rassismus gegen die aufgeführten Personengruppen?
Verstehe ich da etwas falsch?
Was meint ihr dazu?