Danke für deine Links.
Aus deinem dritten Link, Verbraucherzentrale Hamburg e. V.:
„Rund 61.000 Menschen in Deutschland haben trotz einer Versicherungspflicht keine Krankenversicherung."
Da ist sie wieder, die Versicherungspflicht. Er hatte damals (als es 300 € mtl. kosten sollte) recherchiert, dass diese Pflicht für Selbstständige nicht besteht. Seit wann besteht die Pflicht? Ach so, ein paar Absätze weiter:
„Seit 2007 gilt für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und seit 2009 für die private Krankenversicherung (PKV) eine allgemeine Versicherungspflicht.“
Merkwürdig formuliert, für wen gilt was?
„Tut man das nicht (Pflichtversicherung), muss man nachzahlen, selbst für mehrere Jahre rückwirkend. Zwar nicht immer den vollen Betrag, aber trotzdem kann das einige tausend Euro ausmachen. Und den vollen Versicherungsschutz genießt man erst wieder, wenn sämtliche Beitragsschulden, Verzugszinsen und Säumniszuschläge nachgezahlt worden sind oder eine Ratenzahlung vereinbart wurde.“
Er befürchtet, schon bei Nachfrage zur Kasse gebeten zu werden in unbekannter Höhe. Wenn eine KK rückwirkend Ansprüche hat, wird sie nicht zögern … Solange er das aus seinem privaten Risiko-Topf zahlen kann, wäre eine Lösung in Sicht. Ratenzahlung ausgeschlossen bei Sozialhilfe (bzw. Aufstockung zum Mindestsatz).
„Seit 1. Januar 2019 können sich Selbstständige für etwas mehr als 160 Euro im Monat freiwillig versichern. Doch dazu kommen noch die Beiträge für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.“
Ist vermutlich (Pf, Re, Ar unbekannt) eine vollkommen andere Nummer als 300 € mtl. Davon weiß er offenbar nichts. Arbeitslosenversicherung für Selbstständige?
Kann jemand noch Genaueres schreiben?