Hallo,
hier eine weitere Frage an die Fachleute:
Ein Renter, 65 Jahre, schwerbehindert GdB 70G, Empfänger von Grundsicherung im Alter (kleine Rente plus Grundsicherung), hat die Möglichkeit eines Aushilfsjobs.
Verdienst monatlich bis 450€ (Minijob).
Fragen:
Wo anmelden? Bundesknappschaft oder über LST-Karte (Finanzamt)?
Wie hoch ist der Lohnanteil, der nicht verrechnet wird mit der Grundsicherung?
Gibt es noch andere „Lücken“, die man berücksichtigten muß - bitte gerne ansprechen…
Allen Tippgebern vorab „DANKE“!
MfG
Moin,
die Mini-Job-Zentrale dürfte der richtige Ansprechpartner sein. Hier:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html
Viel Erfolg!
Gruß Volker
Von der Grundsicherung wird ca. 70 abgezogen. Und zwar vom Sozialamt. Mit dem Finanzamt gibt es kein Problem.
Die Grundsicherung im Alter ist kein Harz 4 und im Prinzip „lohnt“ sich das arbeiten finanziell erst nachdem die Grundsicherung erreicht ist.
Hallo,
hier das Streitthema: Muß ein Rentner, der keinerlei staatlicher Zuwendungen außer seiner Rente erhält, als Nikolaus einen Gewerbeschein bzw. eine Selbständigkeit für die Nikolaustätigkeit beantragen?
Nikolaus wirbt offiziell als Rentner in eBay-Kleinanzeigen für kleine Auftritte incl. Kostenpauschale.
„DANKE“ für Tipps und Hinweise.
Liebe Grüße
Rene
Hallo,
geht es nur um die Steuer oder besteht die Frage auch für die Krankenversicherung - wenn ja, wie ist er krankenversichert ?.
Gruss
Czauderna