Rentner selbstständig

Hallo, denke ich richtig, dass es bei einem Altersrentner nicht relevant ist, ob er nebenher eine Selbstständigkeit betreibt, die eventuell als „Scheinselbstständigkeit“ gesehen werden würde? Als Rentner leistet er ja bereits Sozialabgaben. Und Rentenversicherungsbeiträge sind ja ohnehin nicht mehr abzuführen! Danke!

Hallo Grundsätzlich gilt. solange er seine selbständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausübt, solange bleibt er auch als Rentner pflichtversichert, was aber nicht bedeutet, dass seine Einnahmen aus dieser nebenberuflichen Selbständigkeit nicht beitragspflichtig sein können -
kommt eben auf die Höhe an.
Gruss
Czauderna

Hallo,

Hallo, denke ich richtig, dass es bei einem Altersrentner
nicht relevant ist, ob er nebenher eine Selbstständigkeit
betreibt, die eventuell als „Scheinselbstständigkeit“ gesehen
werden würde?

Mmh, nee, völlig falscher Gedankengang. Bei der Beurteilung ist es wurscht, was derjenige sonst noch ist.

Als Rentner leistet er ja bereits Sozialabgaben.

Soweit richtig.

Und Rentenversicherungsbeiträge sind ja ohnehin nicht mehr
abzuführen! Danke!

Mööp, auch falsch. Der Arbeitgeber trägt noch RV-Beiträge, ggfs. auch AV-Beiträge. Je nach Sachlage muss auch der Arbeitnehmer in der KV / PV noch seinen Beitragsanteil tragen.

Greetz
S_E

Der Altersrentner zahlt keine RV Beiträge mehr. In der KV ist er „Freiwilliges Mitglied“. Z.Zt. übt er noch einen MiniJob aus, auf den ja der AG pauschalabgaben entrichtet. Allerdings will auch die KV und Pfl.V ihren Beitrag. Wenn der Altersrentner nun anstatt eines MiniJobs eineSelbstständigkeit aufnimmt, will die KV und Pfl.V weiterhin ihren Beitragsanteil. Da er dann aber auf Rechnung arbeitet (entweder Freiberufler oder Kleingewerbler) kann ich mir nicht vorstellen, dass da noch RV Beiträge erhoben werden!?

Gruß jetme

Hallo,
nein, das ist schon richtig - Rentenversicherungsbeiträge fällen da nicht mehr an sondern nur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Gruss
Czauderna