Hallo Jens,
Mängel sind grundsätzlich dem Vermieter zu melden und dieser, niemand sonst, beauftragt dann einen Handwerker zur Reparatur. Wenn Du ohne Grund einen Handwerker beauftragen wirst, kann der Vermieter die Zahlung der Rechnung verweigern. Wer bestellt, bezahlt.
Zu unterscheiden ist, ob eine Wartung druch den Vermieetr vereinbart wurde oder ob im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Wartung zu tragen hat. Ist wie oft in solchen Fällen Letzteres der Fall kannst Du notfalls zahlungspflichtig sein, weil die Wartungen nicht vorgenommen wurden. Die Wartung der Heizung hat nichts mit dem Durchlauferhitzer zu tun.
Ist der Durchlauferhitzer einfach ausgefallen, hat der Vermieter die Kosten zu tragen.
Die in einer anderen eMail ergangene Antwort in Bezug auf die Kleinreparatur kannst Du vernachlässigen. Ein Durchlauferhitzer ist nicht dem täglichen Zugriff ausgesetzt ( im Sinne des Gesetzes ).
Wir wohnen in einer ehemaligen Anliegerwohnung, d.h. dass der
Haupthahn für den Wasseranschluss sowie die Heizungsanlage
sich in der Hauptwohnung (bewohnt durch die Vermieterin)
befinden.
Nun hat in der letten Woche spontan der Wasserdruck in der
Dusche bzw. Badewanne spontan stark nachgelassen (kaum noch
normales Duschen möglich), verbunden mit extremem
Wasser-Temperaturschwankungen. Da wir keinerlei
Eingriffmöglichkeiten haben (s.o.), vermuten wir, dass der
Durchlauferhitzer im Bad defekt oder vielleicht auch nur
verschmutzt ist (ich bin Laie, eine andere Möglichkeit fällt
mir leider nicht ein).
Wer ist nun zuständig für die Prüfung Reparatur bzw.
eventuelle Reinigung/Reparatur? Gehört der Durchlauferhitzer
zur Heizungsanlage und ist somit der Vermieter zuständig?
Reparaturen sind stets Aufgabe des Vermieters, es sei denn er hat Wartungsarbeiten dem Mieter übertragen und der Mieter vernachlässigt diese Arbeiten. Dann entsteht ein „möglicher“ Schaden. Es ist also zu klären, weshalb der Durchlauferhitzer ausgefallen ist.
Da
ich über die Nebenkosten ja einen Anteil der Wartungskosten
für die Heizung bezahle, hätte der Durchlauferhitzer nicht
auch gewartet werden müssen (dies ist in den 2,5 Jahren meiner
Mietzeit nie passiert)?
nein, siehe oben
Kann ich die Reparatur/Prüfung selbst veranlassen oder muss es
über den ermieter laufen?
der Vermieetr, siehe oben
Gruss Günter