Reparatur Durchlauferhitzer: Vermieter o. Mieter?

Wir wohnen in einer ehemaligen Anliegerwohnung, d.h. dass der Haupthahn für den Wasseranschluss sowie die Heizungsanlage sich in der Hauptwohnung (bewohnt durch die Vermieterin) befinden.
Nun hat in der letten Woche spontan der Wasserdruck in der Dusche bzw. Badewanne spontan stark nachgelassen (kaum noch normales Duschen möglich), verbunden mit extremem Wasser-Temperaturschwankungen. Da wir keinerlei Eingriffmöglichkeiten haben (s.o.), vermuten wir, dass der Durchlauferhitzer im Bad defekt oder vielleicht auch nur verschmutzt ist (ich bin Laie, eine andere Möglichkeit fällt mir leider nicht ein).
Wer ist nun zuständig für die Prüfung Reparatur bzw. eventuelle Reinigung/Reparatur? Gehört der Durchlauferhitzer zur Heizungsanlage und ist somit der Vermieter zuständig? Da ich über die Nebenkosten ja einen Anteil der Wartungskosten für die Heizung bezahle, hätte der Durchlauferhitzer nicht auch gewartet werden müssen (dies ist in den 2,5 Jahren meiner Mietzeit nie passiert)?
Kann ich die Reparatur/Prüfung selbst veranlassen oder muss es über den ermieter laufen?

Vielen Dank im voraus,

Jens

Im Mietvertrag steht keine Klausel Kleinreparatur hast du Glück!
Steht eine drin - muss die erst einmal gültig sein - viele gelten nicht, als prüfen lassen.

Wir wohnen in einer ehemaligen Anliegerwohnung, d.h. dass der
Haupthahn für den Wasseranschluss sowie die Heizungsanlage
sich in der Hauptwohnung (bewohnt durch die Vermieterin)
befinden.
Nun hat in der letten Woche spontan der Wasserdruck in der
Dusche bzw. Badewanne spontan stark nachgelassen (kaum noch
normales Duschen möglich), verbunden mit extremem
Wasser-Temperaturschwankungen. Da wir keinerlei
Eingriffmöglichkeiten haben (s.o.), vermuten wir, dass der
Durchlauferhitzer im Bad defekt oder vielleicht auch nur
verschmutzt (Denke ich auch Kalk !!!) ist (ich bin Laie, eine andere Möglichkeit fällt
mir leider nicht ein).
Wer ist nun zuständig für die Prüfung Reparatur bzw.
eventuelle Reinigung/Reparatur? Gehört der Durchlauferhitzer
zur Heizungsanlage und ist somit der Vermieter zuständig? Da
ich über die Nebenkosten ja einen Anteil der Wartungskosten
für die Heizung bezahle, hätte der Durchlauferhitzer nicht
auch gewartet werden müssen (dies ist in den 2,5 Jahren meiner
Mietzeit nie passiert)?

Wenn Du Wartungskosten zahlst, die Wartung aber nicht Durchgeführt wird, verlange das Geld zurück. Der kann nicht für eine Leistung Geld verlangen und das Geld in den Spartopf stecken.

Reparaturen an Anlagen des Hauses zahlt der
Vermieter allein, abgegolten mit der Miete.

Kann ich die Reparatur/Prüfung selbst veranlassen ( besser nicht melden schriftlich ) oder muss es
über den ermieter laufen?

Vielen Dank im voraus,

Jens

Hallo Jens,

Mängel sind grundsätzlich dem Vermieter zu melden und dieser, niemand sonst, beauftragt dann einen Handwerker zur Reparatur. Wenn Du ohne Grund einen Handwerker beauftragen wirst, kann der Vermieter die Zahlung der Rechnung verweigern. Wer bestellt, bezahlt.

Zu unterscheiden ist, ob eine Wartung druch den Vermieetr vereinbart wurde oder ob im Mietvertrag steht, dass der Mieter die Wartung zu tragen hat. Ist wie oft in solchen Fällen Letzteres der Fall kannst Du notfalls zahlungspflichtig sein, weil die Wartungen nicht vorgenommen wurden. Die Wartung der Heizung hat nichts mit dem Durchlauferhitzer zu tun.

Ist der Durchlauferhitzer einfach ausgefallen, hat der Vermieter die Kosten zu tragen.

Die in einer anderen eMail ergangene Antwort in Bezug auf die Kleinreparatur kannst Du vernachlässigen. Ein Durchlauferhitzer ist nicht dem täglichen Zugriff ausgesetzt ( im Sinne des Gesetzes ).

Wir wohnen in einer ehemaligen Anliegerwohnung, d.h. dass der

Haupthahn für den Wasseranschluss sowie die Heizungsanlage
sich in der Hauptwohnung (bewohnt durch die Vermieterin)
befinden.
Nun hat in der letten Woche spontan der Wasserdruck in der
Dusche bzw. Badewanne spontan stark nachgelassen (kaum noch
normales Duschen möglich), verbunden mit extremem
Wasser-Temperaturschwankungen. Da wir keinerlei
Eingriffmöglichkeiten haben (s.o.), vermuten wir, dass der
Durchlauferhitzer im Bad defekt oder vielleicht auch nur
verschmutzt ist (ich bin Laie, eine andere Möglichkeit fällt
mir leider nicht ein).
Wer ist nun zuständig für die Prüfung Reparatur bzw.
eventuelle Reinigung/Reparatur? Gehört der Durchlauferhitzer
zur Heizungsanlage und ist somit der Vermieter zuständig?

Reparaturen sind stets Aufgabe des Vermieters, es sei denn er hat Wartungsarbeiten dem Mieter übertragen und der Mieter vernachlässigt diese Arbeiten. Dann entsteht ein „möglicher“ Schaden. Es ist also zu klären, weshalb der Durchlauferhitzer ausgefallen ist.

Da

ich über die Nebenkosten ja einen Anteil der Wartungskosten
für die Heizung bezahle, hätte der Durchlauferhitzer nicht
auch gewartet werden müssen (dies ist in den 2,5 Jahren meiner
Mietzeit nie passiert)?

nein, siehe oben

Kann ich die Reparatur/Prüfung selbst veranlassen oder muss es
über den ermieter laufen?

der Vermieetr, siehe oben

Gruss Günter

Ersteinmal vielen Dank für die schnellen und kompetenten Antworten!

Zu unterscheiden ist, ob eine Wartung druch den Vermieetr
vereinbart wurde oder ob im Mietvertrag steht, dass der Mieter
die Wartung zu tragen hat. Ist wie oft in solchen Fällen
Letzteres der Fall kannst Du notfalls zahlungspflichtig sein,
weil die Wartungen nicht vorgenommen wurden. Die Wartung der
Heizung hat nichts mit dem Durchlauferhitzer zu tun.

Wie genau müsste ein solcher Passus aussehen? Ich habe den Mietvertrag gerade nicht im Zugriff (erst heute Abend wieder), müsste dort explizit die Wartung des z.B. Durchlauferhitzers dem Mieter überlassen sein oder wie muss ich mir das vorstellen?
Wenn eine Wartung (egal auf was bezogen) überhaupt keine Erwähnung im Mietvertrag findet, ist es dann Sache des Vermieters?

Danke,

Jens

Ersteinmal vielen Dank für die schnellen und kompetenten
Antworten!

Zu unterscheiden ist, ob eine Wartung druch den Vermieetr
vereinbart wurde oder ob im Mietvertrag steht, dass der Mieter
die Wartung zu tragen hat. Ist wie oft in solchen Fällen
Letzteres der Fall kannst Du notfalls zahlungspflichtig sein,
weil die Wartungen nicht vorgenommen wurden. Die Wartung der
Heizung hat nichts mit dem Durchlauferhitzer zu tun.

Wie genau müsste ein solcher Passus aussehen? Ich habe den
Mietvertrag gerade nicht im Zugriff (erst heute Abend wieder),
müsste dort explizit die Wartung des z.B. Durchlauferhitzers
dem Mieter überlassen sein oder wie muss ich mir das
vorstellen?

In solchen Fällen ist überwiegend vereinbart, dass der Mieter einmal jährlich die Kosten übernimmt und dem Vermieter nachzuweisen hat, dass die Wartung durchgeführt wurde. Oder es ist vereinbart, dass der Mieter die Beauftragung der Handwerker für spezielle Wartungen selbst übernimmt.

Wenn eine Wartung (egal auf was bezogen) überhaupt keine
Erwähnung im Mietvertrag findet, ist es dann Sache des
Vermieters?

Dann hat der Vermieter entsprechende Arbeiten vornehmen zu lassen und wenn dann Wartungskosten im Mietvertrag vereinbart sind, kann und darf der Vermieter diese Kosten umlegen. Nur - mir ist in mehr als neun Jahren - ein solcher Fall einer Wartung eines Durchlauferhitzers noch nicht unter gekommen.

Gruss Günter