hallo zusammen,
das Thema sit bestimmt schon x-mal hier erörtert worden, und in meiner Vorerstsuche habe ich jetzt nichts Haltbares gefunden.
Gibt es aktuelle Rechtssprechungen zu zumutbaren Reparaturfristen?
Es handelt sich um ein Smartphone in der Garantiezeit (nicht: Gewährleistung). Die Garantiebedingungen des Herstellers sagen nichts über Fristen aus, aber deswegen kann doch der Endgebraucher nicht gehalten sein, ein Vierteljahr auf eine Reparatur oder einen Austausch zuzuwarten?