Reparaturdauer in Garantiezeit

hallo zusammen,

das Thema sit bestimmt schon x-mal hier erörtert worden, und in meiner Vorerstsuche habe ich jetzt nichts Haltbares gefunden.

Gibt es aktuelle Rechtssprechungen zu zumutbaren Reparaturfristen?
Es handelt sich um ein Smartphone in der Garantiezeit (nicht: Gewährleistung). Die Garantiebedingungen des Herstellers sagen nichts über Fristen aus, aber deswegen kann doch der Endgebraucher nicht gehalten sein, ein Vierteljahr auf eine Reparatur oder einen Austausch zuzuwarten?


wäre ein Beispiel.

Aber so oft, wie ich das schon in der c’t gelesen habe hilft da oft nur noch die Holzhammermethode.

Alles klar, danke.

Wobei die anwaltliche Antwort auf einen Gewährleistungsfall bezogen ist, der binnen 6 Monaten nach dem Übergang der Sache (Beweislastrichtung beachten!) eintrat.

Gewährleistung ist bei mir nicht relevant.

Ich weiß. Das ändert aber nichts, da das an der Reparaturdauer nichts ändert und an der Vorgehensweise auch nicht. Der einzige Unterschied besteht in der Anspruchsgrundlage - einmal ist es ein Gesetz, das andere mal ein Vertrag.
Hier findest du das gleiche auch nochmal:

okay, gut.

Was meinst du mit Holzhammermerhode?

Damit meine ich das, was im zweiten Link unten angedeutet wurde: mit der Presse drohen und diese auch ggf. informieren.

Ich habe eine Frist gesetzt und werde dann einen Anwalt beauftragen müssen, dessen Kosten ich natürlich vorstecke.